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DHH841 > AFU 23.02.15 16:04l 34 Lines 1405 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Gebühr bei Umschreibung von Relaisstationen zu hoch
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BNetzA unterliegt in Rechtsstreit
Gebühr bei Umschreibung von Relaisstationen zu hoch
Redaktion 23.02.15
In mehreren Widerspruchsverfahren einzelner Funkamateure gegen die
Bundesnetzagentur wegen überhöhter Gebühr zur Umschreibung des Verantwortlichen
einer automatisch arbeitenden Funkstelle ohne technische Änderungen an
derselben, hat die BNetzA die fraglichen Gebührenbescheide zurückgenommen. Sie
ist damit der Empfehlung des Verwaltungsgerichts gefolgt, der zuvor die
Gebühren als Rechtswidrig einstufte. Die BNetzA trägt auch die Kosten des
Rechtsstreits.
Dies hat derzeit nur Auswirkungen auf die einzelnen behandelten Fälle, nicht
jedoch gegenüber ähnlich gelagerten Fällen. Der DARC empfiehlt nun
Funkamateuren in analogen Situationen ebenfalls ein Widerspruchsverfahren unter
Verweis auf die Aktenzeichen AZ 25 K 2456/14 bzw. AZ 25 K 2422/14 anzustrengen.
Dabei bitte unbedingt die Widerspruchsfrist der Rechtsbehelfsbelehrung
beachten. Hat eine Ummeldung auf einen neuen Verantwortlichen noch nicht
begonnen, könnte es angezeigt sein noch zu warten, bis die Rechtslage
abschließend geklärt ist.
--
Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/gebuehr-
bei-umschreibung-von-relaisstationen-zu-hoch/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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