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DHH841 > AFU 10.03.15 15:54l 59 Lines 2963 Bytes #999 (360) @ FFL
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Relaisfunkstellen
Bundesnetzagentur nimmt Gebührenbescheide zurück
Redaktion 10.03.15
Bei der Neuerrichtung oder erheblichen Veränderung einer Relaisfunkstelle hat
die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor der Erteilung einer (neuen)
Betriebserlaubnis gem. § 13 der AFuV u.a. eine relativ aufwändige
standortbezogene Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Um diesem erhöhten
Aufwand Rechnung zu tragen, hat der Verordnungsgeber dafür eine Gebühr von
200 € festgesetzt.
Übernimmt ein Funkamateur jedoch lediglich eine bereits u.U. schon seit
längerer Zeit betriebene Relaisfunkstelle ohne Veränderung, so ist eine Prüfung
der im § 13 AFuV beschriebenen Parameter nicht erforderlich und ist von der
BNetzA in derartigen Fällen auch nicht unternommen worden. Es ist lediglich der
neue Betreiber in den Unterlagen der BNetzA einzutragen. Dennoch hat die
Behörde auch in solchen Fällen bisher per Gebührenbescheid den Betrag von
200 € festgesetzt.
Gegen derartige Gebührenbescheide haben einige Funkamateure nach erfolglosem
Widerspruch mit Unterstützung des DARC Anfechtungsklage vor dem
Verwaltungsgericht Köln erhoben. Im Laufe des Verfahrens hat das Gericht dann
den rechtlichen Hinweis gegeben, dass die angefochtenen Gebührenbescheide
rechtswidrig sein dürften, weil die BNetzA offensichtlich keine
Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt, jedoch eine solche Untersuchung den
Gebührenbescheiden zugrunde gelegt hatte. Daraufhin hat die BNetzA, ohne erst
ein Urteil abzuwarten, die angefochtenen Gebührenbescheide aufgehoben und die
Verfahrenskosten übernommen. Außerdem hat sie versichert, in anderen
gleichgelagerten Fällen ergangene Bescheide ebenfalls aufzuheben. Dies dürfte
aber wohl nur solche Fälle betreffen, in denen die Bescheide noch nicht
rechtskräftig geworden sind. Die Parteien haben daraufhin den Rechtsstreit in
der Hauptsache für erledigt erklärt, und das Gericht hat das Verfahren per
Beschluss eingestellt. (VG Köln AZ: 25 K 3410/14, 25 K 2456/14, 25 K 2422/14)
Der DARC rät also allen Funkamateuren, die lediglich als neue Betreiber bereits
bestehende Relais unverändert übernommen haben, die von der BNetzA erlassenen
Gebührenbescheide zu prüfen, ob dort ebenfalls 200 € festgesetzt worden sind
und ob der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Sollte beides der Fall sein,
ist unbedingt rechtzeitig Widerspruch einzulegen oder – wenn dieser bereits
zurückgewiesen worden sein sollte – sogar Klage zu erheben.
Wer in Zukunft ein Relais unverändert übernimmt, sollte auf die Gebührenhöhe
schauen und evtl. prüfen, ob die BNetzA eine Verträglichkeitsprüfung
tatsächlich vorgenommen hat. Der DARC e.V. ist seinen Mitgliedern dabei gerne
behilflich.
--
Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/bundesnetzagentur-
nimmt-gebuehrenbescheide-zurueck/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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