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DHH841 > AFU 05.05.15 19:32l 34 Lines 1530 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Befristetes Nutzungsverbot eines Teilbereichs von 13 cm in Bayern
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Vom 23. Mai bis einschließlich 9. Juni
Befristetes Nutzungsverbot eines Teilbereichs von 13 cm in Bayern
Redaktion 05.05.15
Im Amtsblatt Nr. 9/2015 wird die BNetzA ein befristetes Nutzungsverbot des
Frequenzbereichs 2347 bis 2385 MHz in Bayern für den Amateurfunkdienst
aussprechen. Es verbietet die Nutzung des angegeben Frequenzbereichs für die
Sekundärnutzung durch Amateurfunkstellen im Zeitraum vom 23. Mai bis
einschließlich dem 9. Juni 2015. Hintergrund ist die verstärkte Nutzung des
Frequenzbereichs durch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) aufgrund mehrerer herausragender Einsatzlagen in Bayern, wohl u.a. auch
der auf Schloss Elmau stattfindende G7-Gipfel.
Die BNetzA weißt weiter darauf hin, dass im Falle von durch Zuwiderhandlungen
verursachten Störungen bei den BOS die Bundesnetzagentur gegenüber dem Störer
die – für den Störer u.U. kostenpflichtigen – gesetzlichen Maßnahmen ergreifen
wird. Betreiber fernbedienter oder automatisch arbeitender Amateurfunkstellen
nach § 13 AFuV werden weiterhin gesondert von der BNetzA angeschrieben. Der
Vorstand des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) bittet alle Funkamateure in DL
dieses zeitlich begrenzte Verbot unbedingt zu beachten.
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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/befristetes-
nutzungsverbot-eines-teilbereichs-von-13-cm-in-bayern/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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