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Möglicher Einsatz von PLC-Technik
Intelligente Stromzähler für Kleinverbraucher – durch die "Hintertür"?
Redaktion 14.08.15
"Keine flächendeckende Einführung von intelligenten Stromzählern" – hieß es
noch zu Anfang des Jahres. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) wollte auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse so genannte intelligente
Stromzähler (Smart Meter) nur dort verpflichtend einbauen, wo sie zu
Kosteneinsparungen führen.
Haushalte mit weniger als 6000 kWh Strom im Jahr sollten zunächst davon
ausgenommen werden (http://www.darc.de/aktuelles/details/article/keine-
flaechendeckende-einfuehrung-von-intelligenten-stromzaehlern/).
Nun soll ein Gesetzentwurf auch Betreiber von Messstellen mit einem Verbrauch
von weniger als 6000 kWh unter bestimmten Bedingungen ab 2020 erfassen. Der
Paragraf 31, Absatz 3 des neuen Messstellenbetriebsgesetzes sieht eine
"optionale Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher" vor, wenn
bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden (2000 kWh/Jahr 23 €, 2000…3000
kWh/Jahr 30 €, 3000…4000 kWh/Jahr 40 €, 4000…6000 kWh/Jahr 60 €, >6000 €
ohnehin verpflichtend). Laut Gesetzentwurf dürfen Verbrauchern jährlich nicht
mehr als 100 € für den Betrieb eines Smart Meters in Rechnung gestellt werden.
Laut Paragraf 6 können Anschlussnehmer, beispielsweise Hausbesitzer, alle
Mieter einer Liegenschaft an ein intelligentes Messsystem anschließen lassen.
Auch in diesem Fall gibt es für einen möglichen Kleinverbraucher keine
Wahlfreiheit. Dem Entwurf zufolge darf die Umstellung jedoch nicht zu
Mehrkosten führen. Allerdings könnte es sein, dass viele Verbraucher aus
Datenschutzgründen keine permanente Auslesung ihres Stromverbrauchs wünschen.
Die großflächige Installation von Smart Metern soll stufenweise erfolgen und
bei den Erzeugern sowie Verbrauchern ab 10 000 kWh Jahresverbrauch im Jahr 2017
beginnen. Ab 2020 sind Stromverbraucher im Bereich 6000 bis 10000 kWh/Jahr an
der Reihe. Bis 2028 wäre die Umstellung auf intelligente Messsysteme dann
komplett abgeschlossen.
Verbraucherschützern geht der aktuelle Gesetzentwurf indes viel zu weit. Das
Ministerium ließ verlauten, dass es sich bei dem Entwurf des
Messstellenbetriebsgesetzes zunächst nur um ein internes Arbeitspapier handele,
dessen Inhalt sich noch ändern könne.
Zwischenzeitlich ließ die Firma Siemens in einer Pressemitteilung am 6. August
verlauten (http://tinyurl.com/pfb94po), dass das Unternehmen auf PLC-Technik
zur Datenkommunikation zwischen Zähler und Serviceprovider setzt. Dazu habe man
das herstellerübergreifende Powerline-Datentransportprofil CX1 entwickeln
lassen, welches auf einer Spead-Spectrum-Modulation basiert. Die
Signalübertragung soll robust gegen Störsignale von außen sein. Umgekehrt gibt
das Unternehmen in seiner Pressemittelung keine Informationen darüber, ob
andere Nutzer des Frequenzspektrums durch die PLC-seitigen CX1-Signale
beeinträchtigt werden. Siemens verweist bei seinem System auf die Normen CLC/TS
50590 und CLC/TS 52056-8-7 der CEN/CENELEC. Bei letzterem handelt es sich um
das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung.
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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/intelligente-
stromzaehler-fuer-kleinverbraucher-durch-die-hintertuer/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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