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(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 380-2011
16. Oktober 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
NATIONALE GRUPPE BESCHLIESST MITTELWELLE ZU UNTERSTUETZEN
(rps) Wir berichteten letzte Woche: Eine Arbeitsgruppe der
CEPT - der Vereinigung europaeischer Regulierungsbehoerden -
hat sich Ende September nicht nur darauf geeinigt, den Punkt
"Mittelwelle fuer den Amateurfunkdienst" auf der im Januar in
Genf stattfindenden Weltfunkkonferenz der Internationalen
Fernmeldeunion ITU zu unterstuetzen, man hat ueberdies auch
gleich ein geeignetes Frequenzsegment identifiziert, das die
Interessen der Primaernutzer Flugnavigations- und mobiler
Seefunkdienst beruecksichtigt. Ginge es nach dem "Project Team
C", dann soll 472 bis 480 kHz weltweit zugewiesen werden, und
zwar mit Sekundaerstatus und maximal fuenf Watt EIRP an
Strahlungsleistung.
Die Bundesrepublik Deutschland konnte sich bislang nicht
entschliessen, eine Mittelwellenzuweisung an die Funkamateure
ueberhaupt zu unterstuetzen, sie war also wieder einmal
Aussenseiter in Europa in Sachen Amateurfunk. Die Nationale
Gruppe zur Vorbereitung der WRC 2012 tagte in Bonn nun am 10.
Oktober zum letzten Mal vor Konferenzbeginn. Auch diesmal
prallten die gegensaetzlichen Positionen wieder unveraendert
aufeinander. Der Vorsitzende des Gremiums fuehrte ins Feld, er
koenne keine spezifisch deutschen Interessen des Seefunks am
ins Auge gefassten Frequenzbereich erkennen, schliesslich
haetten andere bedeutende Seefahrernationen wie England,
Frankreich und Schweden bereits zugestimmt. Ihm seien auch
keine konkreten Plaene der Seefunker bekannt, die in Zukunft
ohne die besagten acht Kilohertz nicht zurechtkommen koennten,
zudem werde lediglich eine sekundaere Zuweisung mit kleiner
Strahlungsleistung begehrt. Positiv wurde vom Vorsitzenden
auch gewertet, dass die deutschen Funkamateure ein kleineres
Segment als urspruenglich gewollt akzeptieren und dass die
Vertreter des Flugnavigationsfunkdienstes ihre Zustimmung
bereits signalisiert haben. Trotzdem - es war kein Konsens
herbeizufuehren.
Am Ende beschloss der Vorsitzende der Nationalen Gruppe - das
ist Ministerialrat Peter Voss vom Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Technologie - gegen den Widerstand der
Bundesministerien fuer Verkehr und Verteidigung, dass
Deutschland den Vorschlag von "Project Team C" auf CEPT-Ebene
unterstuetzen wird. Er folgte damit einer in der Diskussion zu
erkennenden Mehrheit der Mitglieder der Nationalen Gruppe.
Eine nachvollziehbare Sachbegruendung fuer ihr offenbar
unverhandelbares Nein lieferten beide opponierenden
Ministerialvertreter aus Sicht der meisten Sitzungsteilnehmer
bis heute nicht. Sie stellten am Ende lediglich fest, dass das
so genannte Benehmen im Sinne der zwischenministeriellen
Geschaeftsordnung nicht hergestellt worden sei. Die deutsche
Haltung zu allen anderen Tagesordnungspunkten der WRC 2012
wurde im Uebrigen einstimmig und im Konsens von der Nationalen
Gruppe beschlossen.
Der deutsche Amateurfunkdienst wurde in der Nationalen Gruppe
erfolgreich vertreten von Ulrich Mueller, DK4VW, fuer den DARC
und von Dr. Ralph Schorn, DC5JQ, fuer die AGZ.
Wie geht es nun weiter? Vom 1. bis zum 4. November findet in
Bukarest eine Konferenz-Vorbereitungstagung der CEPT statt,
auf der die europaeischen Positionen zu den WRC-2012-
Tagesordnungspunkten endgueltig beschlossen werden. Der Ende
September vom "Project Team C" erarbeitete Vorschlag fuer die
Mittelwellenfrequenzen wird dort dem Plenum vorgelegt und von
den Teammitgliedern befuerwortet. Erfahrungsgemaess steht
einem entsprechenden CEPT-Beschluss dann kaum noch etwas im
Wege. Wir bleiben dran.
BEREITS GENEHMIGTE AMATEURFUNKANTENNE VON GERICHT VERBOTEN
(rps) Diversen medialen Quellen entnehmen wir diese Woche
einen ziemlich bemerkenswerten Vorgang. Wir zitieren im
Folgenden die "Neue Osnabruecker Zeitung" vom 11. Oktober.
"Gericht verbietet 'bedrohliche Riesenantennen' in
Osnabruecker Wohngebiet
Das Verwaltungsgericht Osnabrueck hat entschieden, dass
eine von der Stadt Osnabrueck genehmigte
Amateurfunkantennenanlage in einem reinen Wohngebiet nicht
zulaessig ist. Ein Nachbar hatte geklagt.
Die bis auf 18,5 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem
Stahlgittermast montiert und besteht im Wesentlichen aus
zwei Parabol- und fuenf laengeren Stabantennen. Die Anlage
sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht
vereinbar, heisst es in dem Urteil vom 16. September 2011,
das das Verwaltungsgericht am Dienstag veroeffentlichte.
Das Antennenfeld ueberrage die Wohnhaeuser und die als
Aussenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkaehnlich
angelegten Gaerten der Grundstuecke. Es bilde einen
Fremdkoerper im dortigen Wohngebiet und dominiere es in
unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde sei der
Klaeger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darueber hinaus
werde die Wohnqualitaet des Klaeger-Grundstueckes durch
die Antennenanlage in unzumutbarer Weise beeintraechtigt,
weil die flaechig erscheinenden Antennen wegen ihres nur
sehr geringen Abstandes zur Terrasse - die kuerzeste
Entfernung betraegt rund 4,3 Meter - und ihrer Hoehe von
mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und erdrueckend
wirkten. Das Aktenzeichen des Urteils lautet 2 A 70/08.
Aufgrund des zusaetzlich gestellten Antrages des Klaegers,
bereits vorlaeufig Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht
die Stadt Osnabrueck verpflichtet, den Betreibern der
Antennenanlage umgehend unter Anordnung der sofortigen
Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzueglich bis zum
Eintritt der Rechtskraft des Urteils bis auf den Erdboden
abzuklappen. Der Beschluss vom 28. September 2011 hat das
Aktenzeichen 2 B 18/10."
Quellen: Neue Osnabruecker Zeitung, Stadtblatt Lingen, FM -
Das Funkmagazin
http://www.noz.de/lokales/57898377/gericht-verbietet-
bedrohliche-riesenantennen-in-osnabruecker-wohngebiet
http://www.stadtblatt-lingen.de/lebeninlingen/etwas-weiter-
weg/1103-amateurfunkantenne-im-reinen-wohngebiet
http://www.funkmagazin.de/111011.htm
KOMMENTAR
(rps) Ein bereits vom Bauamt genehmigtes Gebaeude bzw. eine
Anlage wieder entfernen zu muessen, weil die Baugenehmigung
nachtraeglich von einem Verwaltungsgericht fuer ungueltig
erklaert wird, das stellt natuerlich - wie beim EON-
Kohlekraftwerk in Datteln - sofort die Frage nach dem
Schadenersatz - schliesslich hat der Funkamateur im
Bewusstsein gehandelt, nichts Rechtswidriges unternommen zu
haben. Abbau durch eine Fachfirma und Neubau einer genehmen
Antennenanlage bis hin zu einem eventuellen Umzug - all das
kann die zustaendige Stadtverwaltung - sprich den Steuerzahler
- eine ganze Menge Geld kosten, sollte das erstinstanzliche
Urteil tatsaechlich rechtskraeftig werden.
Der Vorgang ist eine gute Gelegenheit fuer den Redakteur, noch
einmal mit Nachdruck die Empfehlung fuer aktive Funkamateure
auszusprechen, wenn moeglich nicht in einem reinen Wohngebiet
mit Bebauungsplan zu wohnen. Hier ist naemlich - wie man
wieder einmal sieht - Aerger mehr als vorprogrammiert,
Dittelbrunn laesst gruessen. Mischgebiete ohne Bebauungsplan
sehen zwar nicht ganz so "aufgeraeumt" und "parkaehnlich" aus,
sie bieten jedoch in Sicht des Redakteurs weit weniger
baurechtliche Angriffsflaechen.
NACHTAUSSENDUNG FUER HAMRADIO 2DAY
(rps) Wir versuchen etwas neues: Ab sofort senden wir HamRadio
2day zusaetzlich Sonntagsabends um 23:00 Uhr Ortszeit auf
einer freien Frequenz in der Naehe von 3750 kHz im
Achtzigmeterband. Erste Ergebnisse stimmen hoffnungsvoll -
sowohl hinsichtlich der Reichweite als auch hinsichtlich der
Zuhoererzahl: Wir erreichen fast ganz Europa mit hohen
Feldstaerken. Standort der Sendeanlage ist Moenchengladbach.
Bestaetigen Sie bitte diese Aussendung bei Johannes, DJ5DM. Er
ist der OM, der diese neue Nachtaussendung fuer die AGZ
durchfuehrt. Das ist natuerlich auch via E-Mail moeglich. Hier
die Adresse: dk0agz@agz-ev.de. Bei Erfolg werden wir diese
Testsendungen in den langfristigen Regelbetrieb ueberfuehren.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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