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FFL0EV > DARC 23.12.22 12:24l 45 Lines 1732 Bytes #999 (14) @ BCMNET
BID : NWCFFLB0X_11
Read: GAST DSE840
Subj: Befristete Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst verlängert
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Bundesnetzagentur
Befristete Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst verlängert
Am 21.12.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Amtsblatt
Nr. 24/2022 die Verfügung Nr. 137/2022 und damit die Verlängerung
der bisherigen Duldungsregelungen für 160 m, 50 MHz, 70 MHz, 13 cm
und 6 cm. Anderenfalls wären diese befristeten Erlaubnisse zum
Jahresende ausgelaufen; nun gelten sie bis zum 31.12.2023.
Inhaltlich wurde den Anträgen des RTA wie im Vorjahr in vollem
Umfang entsprochen.
Im Einzelnen bedeutet dies:
6-m-Band: Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der
Genehmigungsklasse A auch 2023 mit maximal 750 Watt PEP senden,
Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP – ausschließlich
bei horizontaler Polarisation. Von 50,4 bis 52,0 MHz sind
lediglich 25 W PEP gestattet. Contestbetrieb ist zulässig.
Im 4-m-Band (70,150 – 70,210 MHz) dürfen Inhaber der Genehmigungs-
klasse A mit 25 W ERP arbeiten; ausschließlich horizontale
Polarisation ist zulässig.
Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen 1850 – 1890 kHz
und 1890 – 2000 kHz mit der vollen zulässigen Sendeleistung der
jeweiligen Genehmigungsklasse A bzw. E gearbeitet werden. Nur zu
diesen Zeiten ist dort auch Contest-Betrieb erlaubt.
Im 13- und im 6-cm-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E im
Bereich von 2320 – 2450 MHz bzw. 5650 – 5850 MHz auch 2023 mit max.
5 W PEP arbeiten. Damit ist Hamnet-Nutzung weiterhin möglich.
Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur kann unter
https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/99 heruntergeladen werden.
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Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
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