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FFL0EV > DARC 20.12.23 17:07l 45 Lines 1694 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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Read: FFL0EV GAST DHH841
Subj: Amtsblatt 24 der Bundesnetzagentur
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Veröffentlichung am 20.12.2023
Amtsblatt 24 der Bundesnetzagentur:
Duldungsregelungen verlängert
Am 20.12.2023 veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Amtsblatt
Nr. 24/2023 die Verfügung Nr. 130/2023. Mit ihr werden die bis-
herigen Duldungsregelungen für 160 m, 6 m, 4 m, 13 cm und 6 cm
bis zum 23. Juni 2024 verlängert.
Im Einzelnen bedeutet dies:
Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen von 1850 bis
1890 kHz und von 1890 bis 2000 kHz mit der vollen zulässigen
Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A bzw. E gearbeitet
werden. Nur zu diesen Zeiten ist dort auch Contestbetrieb erlaubt.
6-m-Band: Im Frequenzbereich von 50,000 bis 50,400 MHz dürfen Inhaber
der Genehmigungsklasse A auch 2024 mit maximal 750 Watt PEP senden,
Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 Watt PEP – ausschließlich bei
horizontaler Polarisation. Von 50,400 bis 52,000 MHz sind für Inhaber
beider Genehmigungsklassen lediglich 25 Watt PEP gestattet. Contest-
betrieb ist zulässig.
Im 4-m-Band (70,150 bis 70,210 MHz) dürfen Inhaber der Genehmigungs-
klasse A mit 25 Watt ERP arbeiten; ausschließlich horizontale Polari-
sation ist zulässig.
Im 13-cm- und im 6-cm-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E im
Bereich von 2320 bis 2450 MHz bzw. 5650 bis 5850 MHz auch 2024 mit max.
5 W PEP arbeiten. Damit ist die Hamnet-Nutzung weiterhin möglich.
Das Amtsblatt 24 der Bundesnetzagentur kann unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/
start.html heruntergeladen werden.
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Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung vom DARC ins CB Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
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