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Subj: Ausbildung zum Funkamateur: Neue Prüfungsordnung
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Ausbildung zum Funkamateur
Neue Prüfungsordnung
Am 24. Juni 2024 tritt die neue Amateurfunkverordnung in Kraft (AFuV).
Darin wird unter anderem die neue Amateurfunkklasse N eingeführt, die
einen niederschwelligen Einstieg in das Hobby Amateurfunk erlaubt.
Aus diesem Grund wurde auch die Prüfungsordnung durch eine Verfügung
neu festgelegt. Hierzu wurde gemäß § 5 Abs. 5 AFuV eine Anhörung der
Amateurfunkverbände vorgenommen. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA)
hatte vom 20. Dezember 2023 bis zum 1. Februar 2024 Gelegenheit,
hierzu Stellung zu nehmen.
Neben der Stellungnahme des RTAs sind noch sieben weitere Stellung-
nahmen eingegangen. Diese wurden von der Bundesnetzagentur geprüft,
und es wurden entsprechende Änderungen und Berichtigungen vorgenommen.
Die wesentlichen Neuerungen werden durch das neue aufstockende
Prüfungssystem eingeführt. Künftig bestehen die Prüfungen aus fünf
Teilen: (1) Vorschriften, (2) Betriebliche Kenntnisse, (3) Technik
für Klasse N, (4) Technik für Klasse E und (5) Technik für Klasse A.
Jeder Teil umfasst 25 Fragen und muss innerhalb von maximal 45 Minuten
abgeschlossen werden, wobei für den Teil "Technik für Klasse A"
60 Minuten zur Verfügung stehen.
Zusätzlich werden künftig folgende Hilfsmittel zugelassen: (1) Anlage 1
der Amateurfunkverordnung, (2) Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst
in Deutschland, (3) Auszüge aus dem Bandplan der IARU für 2 m und 70 cm
sowie (4) Für die Prüfungsteile äTechnische Kenntnisse“: die im Fragen-
katalog abgedruckte Formelsammlung und Entwurfspapier für Berechnungen.
Der DARC überarbeitet gemeinsam mit der Bundesnetzagentur derzeit den
Fragenkatalog. Das AJW-Referat erhielt über 200 Zuschriften, durch die
sowohl Rechtschreibfehler als auch fachliche Fehler gefunden werden
konnten. Die überarbeitete 3. Auflage des Katalogs sowie die maschinen-
lesbaren Daten sollen voraussichtlich am 20. März 2024 auf der Webseite
der BNetzA veröffentlicht werden. Derzeit nimmt die BNetzA noch keine
Anmeldungen für Prüfungen ab dem 24. Juni 2024 entgegen, einschließlich
der Anmeldungen für die neue Amateurfunkzeugnisklasse N.
Auszug aus der Amtsblatt-Verfügung 29 / 2024:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/
Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/
AmtsblattverfuegungenAFu/Auszug_aus_Vfg_29_2024.pdf?__blob=publication
File&v=10
Amtsblatt 05 / 2024 inkl. Begründung:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/
Bundesnetzagentur/AmtsblattPublikationen/Amtsblatt/Einzeldownloads/
amtsblatt_05.pdf?__blob=publicationFile&v=4
--
Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung vom DARC ins CB Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
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