|
FFL0EV > DARC 23.05.24 19:57l 32 Lines 1311 Bytes #999 (7) @ BCMNET
BID : NY5FFLB0X_1N
Read: FFL0EV GAST
Subj: Neue Rufzeichenregelung für CEPT-Lizenzen in Australien
Path: FFLB0X
Sent: 240523/1857z @:FFLB0X.#BAY.DEU.BCMNET [[FFL-B0X]] obcm1.07b6_bn2 LT:007
From: FFL0EV @ FFLB0X.#BAY.DEU.BCMNET (FFL e.v.)
To: DARC @ BCMNET
X-Info: Sent with login password
International
Neue Rufzeichenregelung für CEPT-Lizenzen in Australien
In Australien gilt eine neue Rufzeichenregelung für Funkamateure, die
unter CEPT-Bedingungen in dem Land funken wollen. Dem eigenen Rufzeichen
ist obligatorisch der Landeskenner VK/ voranzusetzen. Ab sofort kann auf
Wunsch die Ziffer des Bundesstaates bzw. Territoriums hinzugefügt werden,
in dem sich der Funkamateur aufhält.
Für New South Wales gilt zum Beispiel VK2/, für Victoria VK3/ und so
weiter. Für die sogenannten externen Territorien wie Christmas Island
oder Norfolk Island ist VK9/ vorgesehen, während im australischen Teil
der Antarktis südlich des 60. Breitengrades VK0/ verwendet wird. Die
australische Fernmeldebehörde ACMA reagierte damit auf eine Initiative
von Hans Schwarz, DK5JI, Mitarbeiter im DARC-Referat Ausland. Es wird
darauf hingewiesen, dass Inhaber einer CEPT-Lizenz gemäß der CEPT-
Empfehlung T/R 61-01 für einen Zeitraum von 365 Tagen in Australien
funken dürfen, ohne eine Gastlizenz beantragen zu müssen. Für Inhaber
einer CEPT-Novice-Lizenz gilt die CEPT-Regelung derzeit nicht.
Darüber informiert Hans Schwarz, DK5JI.
--
Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung vom DARC ins CB Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |