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Subj: Duldung auf 70 MHz und Rufzeichennutzung großzügiger gefasst
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BNetzA-Verfügungen im Amtsblatt veröffentlicht
Duldung auf 70 MHz und Rufzeichennutzung großzügiger gefasst
In ihrem Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni 2024 hat die Bundesnetzagentur
neue Verfügungen betreffend dem Amateurfunkdienst veröffentlicht. Die
Verfügung Nr. 58/2024 sieht den befristeten Zugang im Frequenzbereich
70,15–70,21 MHz bis zum 31. Dezember 2024 vor. Funkamateuren der
Klasse A wird Betrieb in allen Sendearten bei 12 kHz Bandbreite mit
25 W ERP mit horizontaler Antennenpolarisation gestattet. Die Verfügung
ist auf Seite 706 im vollen Wortlaut nachzulesen.
Weiterhin wurde die Verfügung 61/2024 zum Rufzeichenplan für den
Amateurfunkdienst in Deutschland veröffentlicht. Die darin enthaltenen
Regelungen gelten ab dem 24. Juni; die alte Verfügung Nr. 53/2024 aus
dem Amtsblatt Nr. 8 vom 24. April 2024, S. 392ff. wird aufgehoben. Mit
der neuen Verfügung hat die Behörde einige Punkte auf Wunsch des Runden
Tisches Amateurfunk (RTA) überarbeitet. Die Zuweisung von Sonderruf-
zeichen wurde insgesamt großzügiger gefasst, z.B. Sonderrufzeichen für
Jubiläen. Die Rufzeichenreihen DR1AA bis DR3ZZZ sind nun ausschließlich
für Angehörige der Berechtigten, die nach der Digitalfunkrichtlinie BOS
oder der Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS (BOS-Funkrichtlinie) als
BOS-Berechtigte anerkannt sind, vorgesehen. Weiterhin sind die
Rufzeichenreihen DR4AA bis DR6ZZZ ausschließlich für Clubstationen von
Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen vorgesehen. Geeignete
Nachweise sind in beiden Fällen zu erbringen. Ausführlich lesen Sie über
die Zuteilung von Rufzeichen im Amtsblatt ab Seite 708. Leider wurde der
Antrag des RTA auf die weitere Nutzung von 50 MHz für Funkamateure der
Klasse E von der BNetzA abgelehnt. Der RTA ist darüber sehr enttäuscht,
wird aber weiterhin Anträge dazu stellen, um ggf. (Duldungs-) Regelungen
zu erzielen. Das Amtsblatt Nr. 11/2024 kann von der Webseite der Bundes-
netzagentur als PDF-Datei heruntergeladen werden:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html
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Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung vom DARC ins CB Packet Radio übernommen *
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