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DHH841 > FUNK     11.02.12 09:27l 49 Lines 1999 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: BNetzA: Null Standortbescheinigungen für CB-Funk seit Mitte 2007
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BNetzA: Null Standortbescheinigungen für CB-Funk seit Mitte 2007

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat seit Mitte 2007 keine
Standortbescheinigungen für CB-Funkanlagen erteilt. Das teilte die BNetzA dem
Funkmagazin auf Anfrage mit.

Vor fünf Jahren (Anfang 2007) hatte die "Deutsche Funk-Allianz" (DFA) eine
ähnliche Anfrage an die BNetzA gerichtet. Damals teilte die Behörde mit, dass
26 CB-Funker eine Standortbescheinigung erhalten bzw. beantragt hätten (das
Funkmagazin berichtete).

Standortbescheinigungen sind in Deutschland seit 1992 für die meisten
ortsfesten Funkanlagen mit einer "äquivalenten isotropen Strahlungsleistung"
(EIRP) ab 10 Watt erforderlich. (Ausnahmen gibt es u.a. für
Amateurfunkanlagen.)

Auch CB-Funk-Anlagen können den Wert von 10 Watt EIRP erreichen. Das ist z.B.
dann der Fall, wenn bei der Senderausgangsleistung von 4 Watt der Gewinn der
Antennenanlage unter Berücksichtigung aller leistungsmindernden Faktoren 4 dBi
beträgt. Mit der Freigabe von 12 Watt SSB ist das Problem der
Standortbescheinigungen erneut in den Blickpunkt der CB-Funker gerückt.

Das Standortbescheinigungs-Verfahren ist seit Jahren umstritten. Kritiker
bemängeln schon seit längerem, dass der Grenzwert von 10 Watt EIRP zu niedrig
bemessen ist. Juristen halten die Rechtsverordnung, in der das
Standortbescheinigungs-Verfahren festgelegt ist, für rechtlich angreifbar, weil
die zugrundeliegende Rechtsnorm, der § 12 des FTEG, nicht dem
"Bestimmtheitsgebot" des Grundgesetzes entspricht.

Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten" Ausführung
(Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165 Euro.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/110212.htm

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