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DHH841 > FUNK 02.06.12 12:37l 52 Lines 2516 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: "Gravitationswellen-Funker" zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt
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"Gravitationswellen-Funker" zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt
Der durch seinen obskuren "Gravitationswellen-Funk" bekanntgewordene "Erfinder"
Hartmut Müller ist im Februar 2012 vom Landgericht Dresden wegen Beihilfe zum
Anlagebetrug zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten
verurteilt worden.
Hartmut Müller hatte im Oktober 2001 für Schlagzeilen gesorgt. Er behauptete
damals, eine Funkverbindung zwischen Bad Tölz und St. Petersburg mittels
"stehender Gravitationswellen" durchgeführt zu haben. Ermöglicht habe dies ein
von ihm konstruiertes "G-Com"-Gerät, das auf der (ebenfalls von ihm
entwickelten) "Global Scaling"-Theorie beruhe. Das Gerät verwende keine
künstlich erzeugten elektromagnetischen Wellen, sondern arbeite nur mit
natürlichen Gravitationswellen.
Kritiker wiesen schon damals darauf hin, dass die ominöse "Global
Scaling"-Theorie auf keiner wissenschaftlichen Grundlage beruht und offenbar
nur Müllers Phantasie´entsprungen ist. Diese Auffassung teilte auch ein
Gravitationsphysiker, der vom Landgericht Dresden als Sachverständiger geladen
war. Er erklärte einem Pressebericht zufolge, Müllers Theorie habe "kein
wissenschaftliches Fundament". Es sei "ein Regelwerk ohne Grundlage, wie in der
Astrologie", das Müller "frei erfunden" habe. Müller selbst musste vor Gericht
einräumen, dass er bei Vorführungen wie z.B. in Bad Tölz "nachgeholfen" habe.
Vor Gericht landete Hartmut Müller, weil Anlagebetrüger mit "Global Scaling"
das große Geld machen wollten. Sie gründeten im Jahre 2003 eine
Investmentgesellschaft in Nord-Zypern und versprachen Anlegern eine Rendite von
bis zu 90 Prozent in fünf Jahren. Knapp 3000 Anleger investierten einer
Pressemeldung zufolge rund 5 Millionen Euro in diese angebliche Wundertechnik.
Im Jahre 2009 flog der Schwindel auf. Vier Hauptverdächtige wurden
festgenommen. Einer von ihnen nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben, die
drei anderen wurden in Februar 2012 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen
verurteilt. Müller, der nur der Beihilfe angeklagt war, suchte einem
Pressebericht zufolge nach 40 Prozesstagen das Weite und befindet sich seitdem
auf der Flucht.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/020612.htm
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