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DHH841 > FUNK     12.07.12 06:22l 47 Lines 1877 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Mobilfunkbetreiber auf Schmerzensgeld verklagt - Klage abgewiesen
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Mobilfunkbetreiber auf Schmerzensgeld verklagt - Klage abgewiesen

Der Betrieb einer ordnungsgemäß betriebenen Mobilfunkbasisstation berechtigt
nicht zu einer Schmerzensgeldforderung wegen angeblicher gesundheitlicher
Schäden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bautzen vom 26. Juni 2012
hervor.

Eine Frau aus der sächsischen Kleinstadt Wittichenau hatte den Betreiber einer
Mobilfunkbasisstation auf Zahlung eines "angemessenen Schmerzensgeldes,
mindestens 10.000 Euro" verklagt. Außerdem forderte sie die Einstellung des
Betriebes der Sendeanlage.

Einer Pressemitteilung des Gerichts zufolge begründete die Frau ihre Forderung
damit, dass sie "seit dem Betriebsbeginn der Mobilfunkanlage im Dezember 2008
nicht mehr beschwerdefrei leben" könne. Sie leide seitdem "unter Herz-,
Blutdruck- und Konzentrationsproblemen" und sei "aufgrund der
elektromagnetischen Strahlung (...) arbeitsunfähig geworden". 

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage ab. Das
Gericht begründete seine Entscheidung unter Berufung auf § 906 BGB damit, dass
Immissionen von elektromagnetischen Feldern zu dulden seien, wenn sie "zu
keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen". Dies sei in
der Regel dann der Fall, wenn die Sendeanlage (wie im vorliegenden Fall) die
Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung einhält.

Eine Pressemitteilung des Landgerichts Bautzen zu diesem Fall ist unter
www.justiz.sachsen.de/lgbz/content/1093.php zu finden.

Aktenzeichen: 3 O 693/11 

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/110712.htm

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