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Subj: Angst vor Mobilfunksender - Klage abgewiesen
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Angst vor Mobilfunksender - Klage abgewiesen
Das Landgericht Offenburg hat die Klage einer Mutter abgewiesen, die
befürchtete, dass ihre Tochter in der Schule durch eine nahegelegenen
Mobilfunk-Sendeanlage möglicherweise gesundheitliche Schäden davongetragen
haben könnte.
Wie die "Badische Zeitung" mehrfach berichtete, hatte die Frau den Betreiber
der Sendeanlage, die Deutsche Telekom, und den Hersteller der Antenne(!), die
Firma Kathrein verklagt. Sie wollte gerichtlich feststellen lassen, ob zwischen
ihr und den beiden Beklagten ein Rechtsverhältnis besteht und sich daraus eine
"Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden" ergibt.
Nachdem eine Güteverhandlung im Juni 2012 gescheitert war, wies das Landgericht
Offenburg am 17. August 2012 die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts gibt
"keine konkreten Anhaltspunkte für eine aktuelle negative Wirkung der
Sendemastanlage". Auf mögliche Schäden in der Zukunft zu klagen, sei nicht im
Sinne des Gesetzgebers.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Frage, ob die Grenzwerte für Funkanlagen
in Deutschland ausreichend sind, nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei.
In dem verhandelten Fall habe man sich auf die Standortbescheinigung der
Bundesnetzagentur stützen müssen und diese werde nicht in Zweifel gezogen. Ein
Vertreter der Deutschen Telekom hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Anlage
den zulässigen Grenzwert nur zu wenigen Prozenten ausschöpft. Die Firma
Kathrein erklärte, dass sie keinen Einfluss auf den Standort habe. "Ein
Elektromarkt könne auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine dort
gekaufte Satellitenschüssel Anstoß errege".
Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/180812.htm
73 de Hans!
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