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DHH841 > FUNK     01.09.12 09:03l 43 Lines 1645 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Recht und TKG unvereinbar?
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CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Recht und TKG unvereinbar?

Der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel
berichtet im Internet von einem Fall, bei dem sich ein Funkamateur mit einer
bemerkenswerten Begründung gegen einen Gebührenbescheid der Bundesnetzagentur
gewehrt hat.

Die Vorgeschichte: Die Bundesnetzagentur hatte dem Funkamateur vorgeworfen, er
habe im Januar 2011 mit einem CB-Funkgerät auf der Frequenz 27,025 MHz
Daueraussendungen durchgeführt. Der Betroffene erhielt daraufhin einen
Gebührenbescheid mit der Aufforderung, er solle Gebühren für "einen Messeinsatz
und für eine schriftliche Beanstandung" zahlen. Außerdem leitete die Behörde
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Der Funkamateur erhob gegen den Gebührenbescheid Klage vor dem
Verwaltungsgericht Köln. Er begründete die Klage unter anderem damit, dass die
CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Gemeinschaftsrecht und dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) unvereinbar sei. Daraufhin nahm die
Bundesnetzagentur den Gebührenbescheid ohne jede weitere Stellungnahme zurück
und stellte das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Die Meldung von Rechtsanwalt Michael Riedel zu diesem Fall ist auf dessen
Homepage unter www.lawfactory.de zu finden.

Aktenzeichen: VG Köln - 25 K 2465/12 

- wolf -

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010912.htm

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