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DHH841 > FUNK     30.10.12 00:07l 65 Lines 3059 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: EU-Kommission will Funkgeräte-Richtlinie ändern
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EU-Kommission will Funkgeräte-Richtlinie ändern

Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2012 einen Vorschlag zur Änderung
der sog. R&TTE-Richtlinie veröffentlicht.

In der R&TTE-Richtlinie ist geregelt, welche Voraussetzungen Funkgeräte und
Telekommunikationsendeinrichtungen erfüllen müssen, damit sie in der EU in den
Verkehr gebracht werden dürfen. Die derzeit geltende R&TTE-Richtlinie stammt
aus dem Jahre 1999 und wurde im Februar 2001 in Form des "Gesetzes über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) in deutsches Recht
umgesetzt.

Mit der angestrebten Änderung will die EU-Kommission die Richtlinie
vereinfachen. "Unklare oder unnötige und innovationshemmende Vorschriften"
sollen gestrichen und damit "unnötige Belastungen der Wirtschaftsakteure und
der Behörden" beseitigt werden.

Die Richtlinie soll künftig nur für Funkanlagen gelten; reine Empfänger und
Festnetz-Endgeräte sollen künftig nicht mehr in den Geltungsbereich der
Richtlinie fallen. Der Begriff "Funkanlage" soll neu definiert werden und
künftig alle Geräte umfassen, die Frequenzen zur Übertragung von Signalen
nutzen - egal, ob sie der Kommunikation oder anderen Zwecken dienen. Damit soll
eine "effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums sichergestellt (...) und
funktechnische Störungen vermieden werden", unabhängig von der Nutzungsart der
Geräte.

Neben Regelungen zum EU-Konformitätsbewertungsverfahren und zur
Konformitätserklärung enthält der Vorschlag für die Geräte-Hersteller auch eher
profane Vereinfachungen: So soll z. B. die Verpflichtung, die
Geräteklassen-Kennung auf dem Gerät anzubringen, sowie die Vorschrift, dass das
CE-Kennzeichen in der Bedienungsanleitung erscheinen muss, künftig entfallen. 

Entfallen soll auch die bisherige Vorschrift, die besagt, dass das
Inverkehrbringen von Funkgeräten, die "in nicht EU-weit harmonisierten
Frequenzbändern betrieben werden" (z. B. CB-Funkgeräte) vom Hersteller den
nationalen Behörden zu melden ist. Stattdessen sieht der Richtlinien-Vorschlag
eine zentrale Registrierung solcher Funkgerätetypen vor, die nur ein geringes
Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie
aufweisen.

Der Vorschlag der EU-Kommission enthält auch neue technische Anforderungen an
Funkgeräte. Er sieht z. B. vor, dass "Software erst dann zusammen mit einer
Funkanlage verwendet werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass diese besondere
Kombination aus Software und Funkanlage die Bestimmungen erfüllt".

Der vollständige Wortlaut des Vorschlags der EU-Kommission ist im Internet
unter http://tinyurl.com/rtte-vorschlag-2012 abrufbar. Eine Pressemitteilung
dazu ist unter http://tinyurl.com/rtte-vorschlag-presse zu finden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/291012.htm

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