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DHH841 > FUNK     22.11.12 18:14l 44 Lines 1805 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Neue Frequenzzuteilung für Modell-Fernsteuerungen veröffentlicht
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Neue Frequenzzuteilung für Modell-Fernsteuerungen veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt Nr. 22 vom 21. November 2012 eine
neue "Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Fernsteuerung von Modellen"
veröffentlicht. Mit dieser neuen Zuteilung wird die alte Frequenzzuteilung für
Modellfunk abgelöst, die am 31. Dezember 2012 außer Kraft getreten wäre.

Bei den technischen Parametern (Frequenzen, Sendeleistung) gibt es keine
Änderungen. So sind z.B. der Frequenzbereich 26,995 bis 27,145 MHz und die
Einzelfrequenzen 27,195 MHz und 27,255 MHz im 11-Meter-Band nach wie vor auch
für die Fernsteuerung von Modellen zugeteilt. 

Unverändert geblieben sind ist auch die Frequenzbereiche 35,010 bis 35,200 MHz
und 35,820 bis 35,910 MHz, die ausschließlich Flugmodellen vorbehalten sind,
sowie sieben Frequenzbereiche im 40-MHz-Bereich, die nicht für die
Fernsteuerung von Flugmodellen genutzt werden dürfen.

Die maximal zulässige Strahlungsleistung für Funkanlagen zur Fernsteuerung von
Modellen beträgt unverändert 100 Milliwatt ERP, die Kanalbreite 10 kHz.

In den "Hinweisen" der neuen Allgemeinzuteilung weist die BNetzA jetzt
vorsorglich auf § 60 Abs. 1 TKG hin. Darin ist u.a. festgelegt, dass eine
Frequenznutzung nur mit solchen Funkanlagen erfolgen darf, "die für den Betrieb
in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind".

Die neue Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/211112.htm

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