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Schweiz: CB-Datenfunk auch in Zukunft nur mit amtlichem Rufzeichen
In der Schweiz ist auch nach dem Wegfall der "Konzessionspflicht" ab 1. Januar
2013 für den CB-Datenfunk ein amtliches Rufzeichen erforderlich. Das teilte das
Schweizer "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) dem Funkmagazin auf Anfrage
mit.
Das BAKOM hatte im November 2012 alle Schweizer CB-Funk-Rufzeicheninhaber
angeschrieben und sie auf die neue Rechtslage hingewiesen. Diesem Schreiben
zufolge müssen alle Schweizer CB-Funker, denen bereits ein Rufzeichen zugeteilt
ist und die dieses Rufzeichen in Zukunft nicht für CB-Datenfunk nutzen möchten,
dies dem BAKOM innerhalb eines Monats mitteilen. Die Behörde gehe sonst davon
aus, dass der Inhaber das Rufzeichen weiterhin für CB-Datenfunk benutzen will.
Das BAKOM erhebt für jedes Datenfunk-Rufzeichen Gebühren - auch für bereits
zugeteilte Rufzeichen, bei denen der Inhaber nicht rechtzeitig auf die Nutzung
verzichtet hat. Die Gebühren betragen pro Rufzeichen einmalig 35 Schweizer
Franken für die "Zuteilungsverfügung" sowie 25 Schweizer Franken für die
Rufzeichenverwaltung - letztere für einen Zeitraum von fünf Jahren.
In Deutschland war eine Rufzeichenpflicht für den CB-Datenfunk im Jahre 1998
gescheitert. Im Dezember 1997 hatte das damals in Auflösung begriffene
Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) auf Drängen des
Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) verfügt, dass alle
CB-Datenfunkaussendungen ab 1. Januar 1998 mit einem Rufzeichen gekennzeichnet
werden mussten. Die Rufzeichen sollten von der Behörde oder vom DAKfCBNF
zugeteilt werden. Diese Regelung führte zu erheblichen Protesten bei den
CB-Funkern. Bereits nach fünf Monaten, am 27. Mai 1998, hob die neugegründete
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die
Rufzeichenpflicht wieder auf.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/171212.htm
73 de Hans!
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