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BNetzA will 2013 verstärkt mit dem Zoll zusammenarbeiten
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will im Jahre 2013 verstärkt mit dem Zoll und
anderen Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten. Das geht aus dem Entwurf
eines "Vorhabenplans" der BNetzA für das Jahr 2013 hervor, den die Behörde in
ihrem Amtsblatt 24/2012 veröffentlicht hat.
Ziel der verstärkten Zusammenarbeit sei es, "die Einfuhr zum freien
Warenverkehr nicht konformer Produkte aus Drittländern zu verhindern".
Besonderes Augenmerk soll dabei auf "Angebote in elektronischen Medien, wie
z.B. Internetauktionsplattformen, Online-Shops etc." gelegt werden, Die Behörde
begründet dies damit, dass "die Vertriebswege sich zunehmend auf das Internet
verlagern".
"Nicht konforme Produkte" sind solche Geräte, die nicht den Anforderungen der
europäischen EMV-Richtlinie bzw. der R&TTE-Richtlinie entsprechen. In diesen
Richtlinien sind insbesondere Regelungen zur elektromagnetischen
Verträglichkeit von Geräten und zum "Inverkehrbringen" von Funkanlagen
festgelegt.
Die Zusammenarbeit der BNetzA mit dem Zoll ist nicht neu. In ihrem
Jahresbericht 2011 gab die Behörde bekannt, dass der Zoll sie über 2821
Sendungen informiert habe, bei denen der Verdacht bestand, dass "enthaltene
Produkte gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen". In 80 Prozent dieser
Fälle sei bewirkt worden, dass die Produkte in der vorliegenden Form nicht in
Verkehr gebracht werden durften.
Im August 2011 hatte ein Fall für Schlagzeilen gesorgt, bei dem der Zoll einem
Funkamateur die Herausgabe eines in Fernost bestellten Billigfunkgerätes
verweigert hatte (das Funkmagazin berichtete mehrfach).
Außerdem will sich die BNetzA auf dem Gebiet der Marktüberwachung auch
international stärker engagieren. Dazu heißt es im Vorhabenplan: "In nationalen
und internationalen Gremien sollen auf Grund der bisherigen Erfahrungen
Anpassungen am Prozess "Marktüberwachung" vorgeschlagen werden, um eine höhere
Effizienz zu erreichen und die Wirksamkeit der konkreten Maßnahmen (wie z.B.
Vertriebsverbote) zu erhöhen."
Der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) zeigte sich erfreut darüber, dass die
BNetzA im Jahre 2013 einen Schwerpunkt auf die Marktüberwachung legen will. In
einem Brief an die BNetzA vom 10. Januar 2013 regte der RTA an, dass die
Behörde auch die im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur
Gewinnabschöpfung bei Händlern, die sich nicht an die Vorschriften halten, voll
ausschöpfen solle. Es gehe nicht an - so der RTA - dass "die 'Schwarzen Schafe'
allenfalls mit einem symbolischen Bußgeld belegt werden, um anschließend
bedenkenlos erneut und auch noch mit Profit tätig zu bleiben". Bereits im April
2012 habe das Wirtschaftministerium "eine positive Zusage gemacht, dass man
sich dieser Forderungen (Transparenz, d. h. Benennung der 'Schwarzen Schafe',
und signifikante Bußgelder) annehmen" wolle. Bisher sei dies noch nicht
nachvollziehbar umgesetzt worden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/120113.htm
73 de Hans!
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