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DHH841 > FUNK     24.02.13 10:39l 47 Lines 2049 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Bundesregierung veröffentlicht Verordnung zur Änderung der BEMFV
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Bundesregierung veröffentlicht Verordnung zur Änderung der BEMFV

Die Bundesregierung hat am 19. Februar 2013 mit Bundestags-Drucksache 17/12372
den Wortlaut einer Änderungsverordnung veröffentlicht, mit der die "Verordnung
über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (besser
bekannt unter der Kurzbezeichnung "BEMFV") und die 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung geändert werden sollen.

Der Verordnungstext entspricht weitgehend einem Entwurf, den das
Umweltministerium im Oktober 2012 veröffentlicht hatte. Das Funkmagazin
berichtete damals ausführlich über die geplanten Änderungen, soweit sie die
BEMFV betreffen. 

In der BEMFV ist unter anderem festgelegt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit
einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine sogenannte
"Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeholt werden muss
(Kosten: 165 Euro in der "einfachsten" Ausführung). Funkamateure können statt
dessen für ihre Anlage eine "Selbsterklärung" - offizielle Bezeichnung:
"Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" - bei der BNetzA) einreichen.

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem vor, dass bestimmte Verstöße gegen
die BEMFV künftig als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können. So soll z.
B. der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung mit
Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Bisher sind Verstöße gegen
die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.

Der Wortlaut der Änderungsverordnung kann im Internet unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712372.pdf heruntergeladen werden.
Die Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten; sie bedarf noch der Zustimmung
des Bundestages und des Bundesrates.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/230213.htm

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