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Subj: Gericht: Keine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunksendeanlage
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Gericht: Keine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunksendeanlage

Das Oberlandesgericht Dresden hat am 19. März 2013 in einem Berufungsverfahren
die Klage einer Frau abgewiesen, die sich von der Sendeanlage eines
Mobilfunkbetreibers gesundheitlich beeinträchtigt fühlte.

Die Frau wohnt in der sächsischen Kleinstadt Wittichenau. In der Nähe ihrer
Wohnung befindet sich seit Dezember 2008 eine Sendeanlage des
Mobilfunkbetreibers Telefonica. Die Frau behauptet, seit der Inbetriebnahme der
Sendeanlage sei es für sie nicht mehr möglich, beschwerdefrei zu leben. Sie sei
arbeitsunfähig geworden und die Wohnung sei für sie "praktisch nicht mehr
nutzbar".

Die Frau erhob Klage beim Landgericht Bautzen. Sie forderte von Telefonica
Schadenersatz, Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro und eine
Erklärung, mit der sich Telefonica verpflichten sollte, Ersatz für alle
"entsprechenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden" zu leisten
und "elektromagnetische Strahlung" zu unterlassen.

Der Mobilfunkbetreiber Telefonica wies die Vorwürfe zurück. Seine Sendeanlage
hielte alle gesetzlichen Bestimmungen ein. Die zulässigen Grenzwerte würden bei
weitem unterschritten werden.

Das Landgericht Bautzen wies die Klage der Frau am 26. Juni 2012 ab. 

Die Klägerin ging daraufhin die Berufung. Das Berufungsgericht, das
Oberlandesgericht Dresden, wies die Klage nun ebenfalls ab. Die besagte
Mobilfunksendeanlage - so das Gericht - erfülle die Anforderungen der 26.
Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV). Der Klägerin "sei es nicht gelungen,
darzulegen und zu beweisen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an
der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte bestehe und ein
fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder
unterhalb dieser Werte erhoben werden könne". 

Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht zugelassen. Die Klägerin hat
jedoch die Möglichkeit, "Nichtzulassungsbeschwerde" zum BGH einzulegen.

Aktenzeichen: 9 U 1265/12

- wolf -

Das Oberlandesgericht Dresden hat zu diesem Fall unter
www.justiz.sachsen.de/olg/content/1621.php eine Pressemitteilung
veröffentlicht.

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/190313.htm

73 de Hans!
 


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