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Subj: Urteil gegen Hamburger Relaisstörer bestätigt
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30.05.2017
Urteil gegen Hamburger Relaisstörer bestätigt
Das Landgericht Hamburg hat 26. Mai 2017 das Urteil gegen einen Hamburger
Funkamateur grundsätzlich bestätigt, der im Dezember 2016 vom Amtsgericht
Hamburg-Altona u.a. wegen volksverhetzender Äußerungen über das Relais DF0HHH
zu einer Geldstrafe verurteilt worden war (das Funkmagazin berichtete).
Der betroffene Funkamateur hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die
zuständige Kleine Strafkammer des Landgerichts Hamburg als Berufungsinstanz
befand angesichts der vorliegenden Beweismittel, dass das Urteil des
Amtsgerichts Hamburg-Altona nicht zu beanstanden ist.
Der Funkamateur brachte im Berufungsverfahren u.a. vor, er sei schuldunfähig im
Sinne des § 20 StGB (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen). Das Gericht
folgte dem nicht.
Er gab außerdem an, dass sich sein Gesundheitszustand und damit auch seine
finanzielle Situation verschlechtert habe. Das Gericht trug dem Rechnung, indem
es die Geldstrafe von ursprünglich 150 Tagessätzen à 8 Euro auf 140 Tagessätze
à 7 Euro reduzierte.
Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche nach Verkündung Revision eingelegt
werden.
Aktenzeichen: 701 NS 2117
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/300517.htm
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