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Subj: Neuregelung "Funkgeräte am Steuer" - Ein Zwischenbericht
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18.06.2017
Update: 20.06.2017

Neuregelung "Funkgeräte am Steuer" - Ein Zwischenbericht

Wie das Funkmagazin am 5. Juni 2017 berichtete, planen das Verkehrsministerium
und das Umweltministerium eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der
unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer" auf "sämtliche technische
Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik"
(darunter auch CB-Funk- und Amateurfunkgeräte) ausgeweitet werden soll.

Die geplante Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Deshalb haben die
Ministerien dem Bundesrat Ende Mai 2017 einen entsprechenden
Verordnungs-Entwurf vorgelegt.

Der Verordnungs-Entwurf durchläuft Im Bundesrat insgesamt fünf Fachausschüsse;
federführend ist der Wirtschaftsausschuss, der den Entwurf am 21. Juni
behandelt. Anschließend wird über den Entwurf - ggf. mit Änderungsvorschlägen
der Fachausschüsse - im Plenum des Bundesrates entschieden.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 7. Juli 2017 statt. Ob über
den Entwurf bereits auf dieser Sitzung entschieden wird, ist noch unklar; die
vorläufige Tagesordnung der Sitzung wird am 20. Juni bekanntgegeben. (Siehe
Update)

Die geplante Einbeziehung von Funkgeräten in das bisherige "Handyverbot" stößt
bei Nutzern und Herstellern auf erhebliche Kritik und wird in Fachforen
leidenschaftlich diskutiert. Insbesondere wird bemängelt, dass die geplante
Regelung sogar das Halten eines Mikrofons während der Fahrt verbieten würde und
dass dies praktisch einem "Funkverbot" gleichkäme.

Das Verkehrsministerium und Organe des Bundesrats haben sich mit Stellungnahmen
bisher sehr zurückgehalten. Aus bisherigen Äußerungen des Ministeriums Dritten
gegenüber geht hervor, dass das Ministerium die genannten Bedenken nicht teilt.
Nach Auffassung des Ministeriums müsse lediglich sichergestellt sein, dass bei
Funkgeräten das Mikrofon während der Fahrt nicht in der Hand gehalten wird. Die
Bedienung des Mikrofons sei jedoch erlaubt, wenn es fest fixiert wird; dann
dürfe die Sprechtaste gedrückt werden (Anmerkung der Red.: Ein reichlich
praxisfremder Vorschlag). Alternativen wären z.B. Schalter am Lenkrad oder die
Nutzung einer Freisprechanlage. Der reine Empfangsbetrieb, etwa zum Empfang von
Baustellenwarnmeldungen, sei durch die geplante neue Regelung nicht betroffen.

Wir halten unsere Leser über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden.

- wolf -

Update vom 20.06.2017:
Der Bundesrat hat am 20.06.2017 den Entwurf der Tagesordnung seiner nächsten
Plenarsitzung am 07.07. veröffentlicht. Die geplante Änderung der StVO ist
darin als Tagesordnungspunkt 82 aufgeführt.

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/180617.htm

 


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