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Subj: "Funkgeräte am Steuer": Neuer Verordnungsentwurf liegt vor
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14.07.2017

"Funkgeräte am Steuer": Neuer Verordnungsentwurf liegt vor

Das Verkehrsministerium und das Umweltministerium haben dem Bundesrat am 12.
Juli 2017 einen neuen Verordnungsentwurf zu Änderung der Straßenverkehrsordnung
(StVO) mit der Bitte um Zustimmung zugesandt.

Damit geht die geplante Ausweitung des bisherigen "Handyverbots am Steuer" auf
elektronische Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation"
(darunter auch Funkgeräte) in eine neue Runde. Bereits im Juni 2017 hatten die
Ministerien dem Bundesrat einen weitgehend gleichlautenden Entwurf zugesandt.
Dieser Entwurf wurde von der Bundesregierung kurz vor der Abstimmung im
Bundesrats überraschend zurückgezogen. Grund für den Rückzug war die
kurzfristige Entscheidung des Verkehrsministeriums, erhöhte Bußgelder für
Autofahrer, die keine "Rettungsgasse" bilden, in der StVO festzulegen.

In dem nunmehr vorliegenden neuen Entwurf ist die ursprünglich geplante
Erweiterung des "Handyverbots am Steuer" auch auf Funkgeräte nahezu unverändert
enthalten. Sie hat jetzt folgenden Wortlaut:

"1. § 23 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1a wird durch folgende Absätze 1a und 1b ersetzt:

'(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der
Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist,
nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-,
Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät
bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt
oder erforderlich ist. (...)'"

Eine ursprünglich vom Bundesrats-Verkehrsausschuss vorgeschlagene
Übergangsfrist von drei Jahren für Funkgeräte ist im neuen Entwurf ebenfalls
vorhanden. Dazu soll § 52 StVO folgender Absatz hinzugefügt werden:

"(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem
1. Juli 2020 anzuwenden."

Die Übergangsfrist soll nicht mehr (wie ursprünglich angedacht) auf
CB-Funk-Geräte beschränkt sein, sondern alle Funkgeräte umfassen.

Die Behandlung des neuen Verordnungsentwurfs im Bundesrat kann erst nach der
Sommerpause im September 2017 erfolgen. Der Verkehrsausschuss tagt am 6.
September, das Bundesrats-Plenum am 22. September.

Der volle Wortlaut des Verordnungsentwurfs kann als Bundesrats-Drucksache
556/17 im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=556-17 heruntergeladen
werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/140707.htm

 


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