OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[[FFL-B0X]]

 Login: GAST





  
CB04EF > FUNK     02.09.17 17:31l 68 Lines 3065 Bytes #999 (999) @ DEU
BID : 29RB35THR009
Read: GAST
Subj: DJ5IL: Petition zur BNetzA-Störungsbearbeitung eingereicht
Path: FFLB0X<BX1ESW<DBX986<DBQ946<UM1BBS<FU0BOX<B35THR
Sent: 170902/1531z @:B35THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU [EF JO50MX] obcm1.07b11 LT:999
From: CB04EF @ B35THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU (Michael)
To:   FUNK @ DEU
X-Info: Sent with login password

29.08.2017
Update: 01.09.2017

DJ5IL: Petition zur BNetzA-Störungsbearbeitung eingereicht

Der Funkamateur Karl Fischer, DJ5IL, hat am 29. August 2017 beim
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zur
Störungsbearbeitung durch die BNetzA eingereicht.

Die Petition trägt den etwas sperrigen Titel "Petition zur Verfahrensanweisung
und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung
elektromagnetischer Störungen". DJ5IL kritisiert darin in erster Linie eine
"Verfahrensanweisung" (VA 09/STÖ Vers. 4.1 v. 18.01.2017) und eine darauf
aufbauende "Arbeitsanweisung" (AA 09/STÖ/01 Vers. 5 v. 12.01.2017), in denen
u.a. die Vorgehensweise des BNetzA-Prüf- und Messdienstes bei der Bearbeitung
von Störungen geregelt ist.

Nach Auffassung von DJ5IL verstoßen diese Anweisungen gegen die Vorgaben des
EMVG und verhindern eine rechtmäßige Störungsbearbeitung. So sei z.B. allein
die Übereinstimmung eines Betriebsmittels mit einschlägigen harmonisierten
Normen kein Beweis dafür, dass das Betriebsmittel die grundlegenden
Anforderungen nach § 4 EMVG tatsächlich erfüllt.

Die "Kann"-Bestimmungen in § 27 EMVG beziehen sich - so DJ5IL - nicht auf eine
Wahlmöglichkeit,, ob die BNetzA die ihr übertragenen Aufgaben überhaupt
wahrnimmt (die sei bereits in § 22 festgelegt), sondern lediglich darauf, wie
sie diese wahrnehmen kann.

Die in den Anweisungen als "Gesamtschau" bezeichnete Vorgehensweise, zu der
BNetzA-Mitarbeiter bei der Störungsbeseitigung angewiesen werden, genügt nach
Darstellung von DJ5IL nicht dem Gesetzesauftrag des EMVG und ist deshalb
unzulässig. Aus den Anweisungen müsse "deutlich hervorgehen, dass nicht nur zum
Schutz hochstehender Rechtsgüter sondern auch zum Schutz vor den Auswirkungen
von Betriebsmitteln, die nicht den Anforderungen des Gesetzes genügen,
nötigenfalls besondere Maßnahmen zu ergreifen sind, um das Betreiben solcher
Betriebsmittel zu verhindern".

Karl Fischer hatte sich bereits in der Vergangenheit mehrfach mit der
Funkstörungs-Problematik befasst und sich insbesondere vehement gegen
untaugliche Technologien wie Powerline (PLC) ausgesprochen. die solche
Störungen im Funkspektrum verursachen können. So wandte er sich energisch gegen
die Schaffung der neuen PLC-Norm 50561-1 (das Funkmagazin berichtete
mehrfach).

Der vollständige Wortlaut der aktuellen Petition von DJ5IL kann im Internet
unter http://cq-cq.eu/stoer2017pet.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

Update vom 01.09.2017:
Die in der Petition genannten BNetzA-Dokumente "Verfahrensanweisung VA 09/STÖ"
und "Arbeitsanweisung AA 09/STÖ/01" hat der DARC auf seiner Website im
Mitgliederbereich unter
www.darc.de/der-club/referate/emv/problemthemen/#c216839 zum Download
bereitgestellt.

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/290817.htm

 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 20.04.2024 15:40:17lZurueck Nach oben