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Subj: "Funkgeräte am Steuer": Ausschuss-Empfehlungen liegen vor
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14.09.2017

"Funkgeräte am Steuer": Ausschuss-Empfehlungen liegen vor

Der federführende Verkehrsausschuss des Bundesrats sowie zwei beteiligte
Fachausschüsse haben am 11. September 2017 ihre Empfehlungen zur geplanten
Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) veröffentlicht.

Die geplante Änderung der StVO sieht u.a. eine Ausweitung des bisherigen
"Handyverbots am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation,
Information oder Organisation", darunter auch Funkgeräte, vor (das Funkmagazin
berichtete mehrfach).

Die Ausschuss-Empfehlungen enthalten in erster Linie redaktionelle Änderungen,
die der Klarstellung dienen sollen. Am Kern der geplanten StVO-Neuregelungen
(insbesondere was die Benutzung von Funkgeräten angeht) ändern sie nichts. Auch
zu der geplanten "Schonfrist" für die Benutzung von Funkgeräten bis 1. Juli
2020 haben die Ausschüsse keine Änderungsvorschläge eingebracht.

Der vollständige Wortlaut der Ausschuss-Empfehlungen kann im Internet unter
www.bundesrat.de/drs.html?id=556-1-17 heruntergeladen werden.

Wie geht es weiter? Am 22. September 2017 stimmt das Plenum des Bundesrats über
den Vorgang ab; eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Anschließend muss die
Verordnung vom Verkehrsministerium in Kraft gesetzt werden. Ob bzw. wann das
geschieht, bleibt angesichts der in der Zwischenzeit stattgefundenen
Bundestagswahl und möglicher personeller Veränderungen im Ministerium
abzuwarten.

- wolf -

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/140917a.htm

 


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