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CB04EF > FUNK     22.09.17 20:35l 44 Lines 1955 Bytes #999 (999) @ DEU
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Subj: Bundesrat billigt Änderungen von StVO und Frequenzplan
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22.09.2017

Bundesrat billigt Änderungen von StVO und Frequenzplan

Der Bundesrat hat auf seiner Plenarsitzung am 22. September 2017 u.a. geplanten
Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Frequenzplans zugestimmt.

Mit der geplanten Änderung der StVO soll unter anderem das bisherige
"Handyverbot am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation,
Information oder Organisation" (darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet werden
(das Funkmagazin berichtete mehrfach). Der Bundesrat billigte den von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf. (Vom Rechtsausschuss vorgeschlagene
redaktionelle Änderungen fanden keine Zustimmung. Für die Kernforderung der
geplanten Änderung hat dies jedoch keine Bedeutung.) Für Funkgeräte ist eine
Übergangsfrist bis 1. Juli 2020 vorgesehen.

Mit der geplanten Änderung des Frequenzplans soll unter anderem der
Frequenzbereich 5351,5 - 5366,5 kHz dem Amateurfunkdienst mit einer max.
zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen
werden. Außerdem soll der bislang dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis
zugewiesene Frequenzbereich 50,08 - 51 MHz auf 50,03 - 51 MHz erweitert werden
(max. zulässige Strahlungsleistung 25 Watt ERP). Die genannten Frequenzbereiche
im 60-m- und 6-m-Band konnten in Deutschland bislang nur aufgrund von
"Duldungen" der BNetzA von Funkamateuren genutzt werden.

Die genannten Änderungen treten mit der nunmehr erfolgten Zustimmung des
Bundesrates nicht "automatisch" in Kraft. Sie müssen anschließend erst von den
zuständigen Bundesministerien in Form von Rechtsverordnungen erlassen werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/220917.htm

 


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