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CB04EF > FUNK 28.10.17 11:33l 38 Lines 1395 Bytes #999 (999) @ DEU
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Subj: Neue EMVG-/FuAG-Gebührenverordnung in Kraft getreten
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26.10.2017
Neue EMVG-/FuAG-Gebührenverordnung in Kraft getreten
Am 24. Oktober 2017 ist eine neue Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach
dem EMVG und dem Funkanlagengesetz (FuAG) in Kraft getreten.
Entgegen der bisherigen Gebührenverordnung enthält die neue Verordnung
weitgehend keine festen Gebührensätze bzw. Gebührenrahmen, sondern die
Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.
Für Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung von Funkstörungen werden nur dann
Gebühren erhoben, wenn ein Gerät unverschuldet entgegen den Vorschriften des
EMVG oder der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung betrieben wird.
Das Erteilen einer Standortbescheinigung für ortsfeste Funkanlagen mit der
Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP wird jetzt ebenfalls nach Zeitaufwand
berechnet. Die bisherigen Gebühren - sie betrugen in der "einfachsten" Version
(Bewertung nur einer Antenne ohne Messungen) 165 Euro - sind nicht mehr
gültig.
Der vollständige Wortlaut der neuen Gebührenverordnung kann im Internet unter
http://t1p.de/e7ml heruntergeladen werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/261017.htm
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