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DHH841 > PLC 25.10.09 08:36l 33 Lines 1482 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Punktsieg für PLC-Betreiber in Mannheim
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Auszug aus dem DL-Rundspruch 42/2009 vom 22. Oktober 2009
Punktsieg für PLC-Betreiber in Mannheim
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Antrag eines klagenden
Funkamateurs auf Einholen eines neutralen Gutachtens zu
elektromagnetischen Störungen einer Access-PLC-Anlage in Mannheim
und damit entsprechenden neutralen Messungen nicht stattgegeben.
Der Antrag auf weitere Bearbeitung der elektromagnetischen Störungen
durch die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls abgelehnt, mit dem
Hinweis auf den Ermessensspielraum der Behörde und der bereits
erfolgten intensiven Bearbeitung.
Damit hat wohl der PLC-Betreiber in Mannheim zunächst einen
Punktsieg davongetragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die
Bundesnetzagentur aus der ihr gesetzlich auferlegten Pflicht zur
Ausführung des EMVG entlassen wurde. Der Mannheimer Funkamateur ist
infolge der PLC-Störungen seit dem Jahre 2002 vom Kurzwellenempfang
im Bereich von ca. 2 MHz bis über 20 MHz ausgeschlossen. Nachdem
die Bundesnetzagentur keine Handhabe sieht, ihren Verpflichtungen
aus dem EMVG nachzukommen, hatte der Funkamateur mit Unterstützung
des DARC e.V. Klage erhoben. Nach Vorlage des schriftlichen Urteils
wird der DARC-Vorstand die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen.
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Quelle: http://www.darc.de/rundspruch
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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