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DHH841 > PLC      25.10.09 08:36l 33 Lines 1482 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Punktsieg für PLC-Betreiber in Mannheim
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Auszug aus dem DL-Rundspruch 42/2009 vom 22. Oktober 2009

Punktsieg für PLC-Betreiber in Mannheim

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Antrag eines klagenden 
Funkamateurs auf Einholen eines neutralen Gutachtens zu 
elektromagnetischen Störungen einer Access-PLC-Anlage in Mannheim 
und damit entsprechenden neutralen Messungen nicht stattgegeben. 
Der Antrag auf weitere Bearbeitung der elektromagnetischen Störungen 
durch die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls abgelehnt, mit dem 
Hinweis auf den Ermessensspielraum der Behörde und der bereits 
erfolgten intensiven Bearbeitung. 
Damit hat wohl der PLC-Betreiber in Mannheim zunächst einen 
Punktsieg davongetragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die 
Bundesnetzagentur aus der ihr gesetzlich auferlegten Pflicht zur 
Ausführung des EMVG entlassen wurde. Der Mannheimer Funkamateur ist 
infolge der PLC-Störungen seit dem Jahre 2002 vom Kurzwellenempfang 
im Bereich von ca. 2 MHz bis über 20 MHz ausgeschlossen. Nachdem 
die Bundesnetzagentur keine Handhabe sieht, ihren Verpflichtungen 
aus dem EMVG nachzukommen, hatte der Funkamateur mit Unterstützung 
des DARC e.V. Klage erhoben. Nach Vorlage des schriftlichen Urteils 
wird der DARC-Vorstand die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen.

--

Quelle: http://www.darc.de/rundspruch

  * Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans! 


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