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FFL0EV > DARC     06.02.25 16:54l 54 Lines 2685 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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Subj: Erhebliche Mengen nichtkonformer Geräte
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Bundesnetzagentur:
Erhebliche Mengen nichtkonformer Geräte

Die Bundesnetzagentur hat 2024 rund 8000 unterschiedliche Gerätetypen 
ermittelt, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten und zum 
Teil erhebliche Mängel aufwiesen. Dies betraf eine Gesamtstückzahl von 
mehr als 5,3 Millionen Geräten. Die Bundesnetzagentur sanktionierte die 
Produkte im Online- und im stationären Handel sowie in Zusammenarbeit 
mit dem Zoll. Geräte mit technischen oder formalen Mängeln wie fehlenden 
Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU oder fehlender 
CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden.

Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2024 ins-
gesamt 1425 auffällige Angebote identifiziert und in Zusammenarbeit mit 
den Verkaufsplattformen entfernt. Das betraf eine Stückzahl von rund 
3 Millionen Geräten. In 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Kampagne zur 
Überprüfung von Online Angeboten auf Plattformen außerhalb der EU durch-
geführt. Das Ergebnis der Kampagne zeigte, dass fast alle Produkte 
auffällig waren. Zu den überprüften Produkten zählten u.a. ferngesteuerte 
Drohnen, zu denen keinerlei Konformitätsunterlagen bereitgestellt wurden, 
nicht CE-gekennzeichnete LED-Beleuchtungseinrichtungen oder unzulässige 
Störsender.

Im deutschen Einzelhandel prüfte die Bundesnetzagentur knapp 2500 
Gerätetypen. Dabei erließ sie 28 Vertriebsverbote und sprach 872 Auffor-
derungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte aus. Das betraf 
eine Stückzahl von über 1,9 Millionen Geräten. Die Bundesnetzagentur 
überprüfte darunter beispielsweise Multifunktions-Ladegeräte. Diese können 
Störungen in Frequenzbereichen verursachen, die von Polizei, Feuerwehr und 
Rettungsdiensten genutzt werden. Einige Geschwindigkeitsmesser, die als 
Zubehörartikel für Kraftfahrzeuge dienen, hielten bei messtechnischer 
Überprüfung die zulässige Sendefrequenz nicht ein. Dadurch stören sie 
Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienste. Bei Funkanlagen können von 
stromführenden Teilen oder defekten Akkus Gefahren ausgehen. Die Bundes-
netzagentur achtet bei diesen Produkten darauf, dass die Anforderungen an 
die Gerätesicherheit eingehalten werden.

Im Jahr 2024 meldete der Zoll rund 5500 verdächtige Warensendungen an die 
Bundesnetzagentur. Davon waren rund 92 Prozent auffällig und erhielten 
keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre waren 
mehr als 406 000 Geräte betroffen.

(Auszug aus Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)

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Quelle: https://www.darc.de/home/

 * Mit freundlicher Genehmigung vom DARC e.V. ins Packet Radio übernommen *

Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de

 


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