OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

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FFLB0X

[[FFL-B0X]]

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FFL0EV > DARC     28.09.22 09:57l 37 Lines 1486 Bytes #999 (7) @ BCMNET
BID : SW9FFLB0X_0I
Read: FFL0EV GAST DSE840
Subj: TKG- und EMVG-Beiträge
Path: FFLB0X
Sent: 220928/0757z @:FFLB0X.#BAY.DEU.BCMNET [[FFL-B0X]] obcm1.07b6_bn2 LT:007
From: FFL0EV @ FFLB0X.#BAY.DEU.BCMNET (FFL e.v.)
To:   DARC @ BCMNET
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Vorstandsinformation
TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 
und 2021 festgelegt

Am 16. September ist im Bundesgesetzblatt die 13. Verordnung zur 
Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin 
wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 
2021 wie folgt festgelegt: Für 2019 2,28 € TKG- und 11,59 € 
EMVG-Beitrag (in Summe 13,87 €), für 2020 0 € TKG und 6,13 € 
EMVG-Beitrag (Summe 6,13 €) und für 2021 3,28 € TKG und 7,96 € 
EMVG-Beitrag (Summe 11,24 €). Insgesamt für diese drei Jahre 
also 31,24 €.

Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem 
jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateur-
funkdienst besaßen. Funkamateure, die in den Jahren über eine 
Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung 
über 31,24 € erhalten. Die Funkamateure müssen entsprechende 
Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide 
von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind.Für jedes Jahr 
führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzel-
beiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen 
Funknutzer widerspiegelt. Eine entsprechende Tabelle ist nebst 
dieser Information als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite 
unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/ 
veröffentlicht.

--

Quelle: https://www.darc.de/home/

 * Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet Radio übernommen *

Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de

 


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