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FFL0EV > DARC     13.06.24 09:06l 43 Lines 2237 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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Subj: Duldung auf 70 MHz und Rufzeichennutzung großzügiger gefasst
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BNetzA-Verfügungen im Amtsblatt veröffentlicht
Duldung auf 70 MHz und Rufzeichennutzung großzügiger gefasst

In ihrem Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni 2024 hat die Bundesnetzagentur 
neue Verfügungen betreffend dem Amateurfunkdienst veröffentlicht. Die 
Verfügung Nr. 58/2024 sieht den befristeten Zugang im Frequenzbereich 
70,15–70,21 MHz bis zum 31. Dezember 2024 vor. Funkamateuren der 
Klasse A wird Betrieb in allen Sendearten bei 12 kHz Bandbreite mit 
25 W ERP mit horizontaler Antennenpolarisation gestattet. Die Verfügung 
ist auf Seite 706 im vollen Wortlaut nachzulesen.

Weiterhin wurde die Verfügung 61/2024 zum Rufzeichenplan für den 
Amateurfunkdienst in Deutschland veröffentlicht. Die darin enthaltenen 
Regelungen gelten ab dem 24. Juni; die alte Verfügung Nr. 53/2024 aus 
dem Amtsblatt Nr. 8 vom 24. April 2024, S. 392ff. wird aufgehoben. Mit 
der neuen Verfügung hat die Behörde einige Punkte auf Wunsch des Runden 
Tisches Amateurfunk (RTA) überarbeitet. Die Zuweisung von Sonderruf-
zeichen wurde insgesamt großzügiger gefasst, z.B. Sonderrufzeichen für 
Jubiläen. Die Rufzeichenreihen DR1AA bis DR3ZZZ sind nun ausschließlich 
für Angehörige der Berechtigten, die nach der Digitalfunkrichtlinie BOS 
oder der Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS (BOS-Funkrichtlinie) als 
BOS-Berechtigte anerkannt sind, vorgesehen. Weiterhin sind die 
Rufzeichenreihen DR4AA bis DR6ZZZ ausschließlich für Clubstationen von 
Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen vorgesehen. Geeignete 
Nachweise sind in beiden Fällen zu erbringen. Ausführlich lesen Sie über 
die Zuteilung von Rufzeichen im Amtsblatt ab Seite 708. Leider wurde der 
Antrag des RTA auf die weitere Nutzung von 50 MHz für Funkamateure der 
Klasse E von der BNetzA abgelehnt. Der RTA ist darüber sehr enttäuscht, 
wird aber weiterhin Anträge dazu stellen, um ggf. (Duldungs-) Regelungen 
zu erzielen. Das Amtsblatt Nr. 11/2024 kann von der Webseite der Bundes-
netzagentur als PDF-Datei heruntergeladen werden: 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html

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Quelle: https://www.darc.de/home/

 * Mit freundlicher Genehmigung vom DARC ins CB Packet Radio übernommen *

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