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DHH841 > AGZ      28.06.09 10:05l 183 Lines 8233 Bytes #999 (360) @ FFL
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Read: DHH841 DSE840 GAST
Subj: HamRadio 2day 323-2009
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(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 323-2009
                                                 28. Juni 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


DIFFERENTIAL GPS: NETZAGENTUR ANTWORTET

(rps)  Letzte  Woche  berichteten wir ueber  die  Absicht  der
niederlaendischen  Regulierungsbehoerde "Agentschap  Telecom",
justament  in dem Bereich des Siebzigzentimeterbandes,  wo  in
Deutschland      die      infrastrukturell     unverzichtbaren
Ausgabefrequenzen   der   Relaisfunkstellen   und   Digipeater
angesiedelt  sind,  also  zwischen  438  und  440   MHz,   das
sicherheitsrelevante Differential GPS-System  zuzulassen.  Das
stiess  natuerlich  nicht unbedingt  auf  Zustimmung  bei  den
Funkamateuren  in  Deutschland,  genau  wie  im   benachbarten
Belgien.  Die  Redaktion  von HamRadio  2day  hatte  dazu  die
Pressestelle  der Bundesnetzagentur gefragt, wie  unsere  hier
zustaendige  nationale Behoerde die Interessen  der  deutschen
Funkamateure  im  Grenzgebiet zu  den  Niederlanden  schuetzen
wird. Die Antwort ging uns nun diese Woche zu.

Demnach  erhielt  die  Bundesnetzagentur  bereits  im  Februar
dieses  Jahres  eine Anfrage der niederlaendischen  Verwaltung
mit  dem  Wunsch, DGPS-Systeme zwischen 438  und  440  MHz  zu
koordinieren.   Man   strebt  mit  der   Bundesrepublik   eine
entsprechende  Vereinbarung  an.  Die  Bundesnetzagentur   hat
daraufhin erste Eckpunkte an ihre Kollegen in den Niederlanden
uebermittelt. Dabei vertritt die deutsche Regulierungsbehoerde
denselben  Standpunkt,  den  die  AGZ  in  HamRadio  2day   am
vergangenen  Sonntag  als den ihren veroeffentlicht  hat:  Der
betroffene   Frequenzbereich  wird   von   der   VO-Funk   dem
Amateurfunkdienst auf primaerer Basis zugewiesen und DGPS  als
Fernwirk-  bzw.  Betriebsfunk ist in  Deutschland  dort  nicht
zulaessig und muesste auf anderen Frequenzen betrieben werden.

Den    entscheidenden   Satz   aus   der   Stellungnahme   der
Bundesnetzagentur   zitieren   wir   nun    woertlich:    "Die
existierenden       und       zukuenftigen       fernbedienten
Amateurfunkstellen in diesem Frequenzbereich sind daher  gegen
Stoerungen  durch  DGPS-Systeme  zu  schuetzen".  Mit   dieser
Position  geht  die  Bundesnetzagentur demnaechst  in  weitere
Verhandlungen  mit den Niederlanden. Damit kann  der  deutsche
Amateurfunkdienst aufs erste sehr zufrieden sein.

Einer          besonderen         und          eigenstaendigen
Koordinierungsvereinbarung bedarf es im uebrigen schon alleine
deshalb,   weil   die   von   anderen   Interessenvertretungen
oeffentlich bemuehte so genannte "Berliner Vereinbarung" schon
seit Jahren ueberhaupt nicht mehr existiert und durch die "HCM-
Vereinbarung" ersetzt wurde. Diese Vereinbarung dient zwar der
effektiven  Koordinierung  von Funkstellen  zwischen  diversen
Nachbarstaaten   in   Mitteleuropa.  Nur   leider   gilt   sie
ausdruecklich nicht fuer den Frequenzbereich 430 bis 440  MHz,
der explizit ausgespart ist. Wir bleiben natuerlich dran.

http://www.agentschap-telecom.nl/
http://hcm.bundesnetzagentur.de/


NACHLESE ZUM NISG

(rps)  Am  19. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz  zum
Schutz  vor  nichtionisierender Strahlung  verabschiedet,  wir
berichteten letzte Woche. Als einzige Partei hat die FDP,  die
Freie  Demokratische  Partei, gegen das Gesetz  gestimmt.  Der
Berichterstatter  der  FDP-Fraktion  im  Umweltausschuss,  der
Abgeordnete  Horst Meierhofer aus Regensburg, teilte  der  AGZ
diese Woche Hintergruende dazu mit.

Die  FDP-Fraktion im Bundestag teilt die Kritik der  AGZ.  Man
sieht   fuer  privat  betriebene  Funkanlagen  kuenftig  einen
unnoetig  erhoehten administrativen und finanziellen  Aufwand,
ohne dass dadurch das Schutzniveau der Bevoelkerung verbessert
wird. Besonders problematisch findet es Horst Meierhofer, dass
die  wegen  des  NiSG  nun im Bundesimmissionsschutzgesetz  zu
findende    umfassende   Ermaechtigung    zum    Erlass    von
Rechtsverordnungen die Einbeziehung des Parlaments - etwa  bei
der  Ausgestaltung von geplanten Anzeigepflichten  -  kuenftig
unmoeglich macht.

Wichtig  zu  betonen  ist, dass MdB Meierhofer  aus  dem  hier
zustaendigen Bundesumweltministerium widerspruechliche Angaben
erhalten    hat,   ob   private   Funkanlagen,    also    etwa
Amateurfunkstellen,   nun   in   den   Regelungsbereich    von
zusaetzlichen Anzeigen fallen sollen oder nicht. In Sicht  der
FDP   sind   die   Funkamateure   vollstaendig   im   Unklaren
hinsichtlich der kuenftigen Ausgestaltung von Anzeigepflichten
und     hinsichtlich    einer    ebenfalls    widerspruechlich
kommunizierten Grenze von zehn Watt EIRP.

http://www.bundestag.de/mdb/bio/M/meierho0.html


ZUM SCHLECHTEN SCHLUSS: PRIVATINSOLVENZ

(rps) ist fuer den oder die Betroffenen schon bereits an  sich
eine  schlimme  Sache, fuer Funkamateure kann es  jedoch  noch
schlimmer  kommen. Der Redaktion liegen Details  eines  Falles
vor,  wo  die  Bundesnetzagentur  auch  noch  zusaetzlich  die
Amateurfunkgenehmigung  fuer  entzogen  erklaert,   weil   der
Insolvenzverwalter  mitgeteilt hat,  die  laufenden  Beitraege
nach  TKG  und  EMVG  koennten in Zukunft nicht  mehr  bezahlt
werden; so jedenfalls die offizielle Begruendung.

Kommentar

(rps)  Wir  wollen  nicht diskutieren,  wer  bei  diesem  Fall
welchen   juristischen  Fehler  gemacht  hat,   sei   es   die
Bundesnetzagentur oder der Insolvenzverwalter oder alle beide,
jedenfalls  wollen wir das nicht an dieser Stelle ventilieren.
Einige  politische Anmerkungen sind hier allerdings  notwendig
und angebracht.

Auch  einer  Person  in Privatinsolvenz stehen  Geldmittel  in
Hoehe  des  Sozialsatzes,  sprich  Arbeitslosengeld  II,   zur
Verfuegung.  Sie  darf  nicht etwa gar  nichts  ausgeben.  Die
konkrete   Verwendung   ist  allerdings   auf   die   zwingend
notwendigen  Auslagen  des  taeglichen  Lebens  begrenzt.  Ein
Betroffener  hat  dabei  aber ein  Anrecht  darauf,  Teil  der
Gesellschaft  bleiben  zu koennen. Ihm  muessen  zum  Beispiel
soziale  Kontakte und die Teilhabe an kulturellen Darbietungen
genauso  in  Massen  ermoeglicht werden  wie  die  Information
mittels   Presse  und  anderer  Medien  ueber   das   aktuelle
Tagesgeschehen  - und nicht zuletzt ist hier eigene  Aus-  und
Weiterbildung zu nennen.

An   dieser   Stelle  ist  zu  diskutieren,  in  wieweit   der
Amateurfunk der Eingliederung in Staat und Gesellschaft dient,
in  wieweit die Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
das   Ziel   erfuellt,  Teil  der  Gesellschaft  zu   bleiben;
schliesslich   definiert   das   Amateurfunkgesetz    durchaus
sozialrelevante Ziele wie die Voelkerverstaendigung  und  eben
auch   explizit   die  eigene  Aus-  und  Weiterbildung.   Die
Entscheidung    der   Bundesnetzagentur,    dem    betroffenen
Funkamateur  sein  Rufzeichen zu entziehen, erscheint  mir  in
diesem Licht ziemlich unverstaendlich.

Die  Behoerde  hat  dabei naemlich nicht  bedacht,  dass  sich
dieselbe Problematik auch bei jedem ganz normalen so genannten
Harz-IV-Empfaenger  stellt, ohne dass  er  in  Privatinsolvenz
ist.  Auch hier steht die Frage im Raum, ob er als Funkamateur
aus  seinen staatlichen Zuwendungen die laufenden Kosten  nach
TKG und EMVG ueberhaupt bestreiten darf. Meine Antwort ist ein
eindeutiges   ja.   Mir   ist  voellig   unklar,   warum   die
Bundesnetzagentur dieses Fass eigentlich aufgemacht hat.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
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finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!



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