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HamRadio 2day
(c) AGZ e.V.
Ausgabe 322 / 2009 vom 21.06.2009
Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)
Kontakt: dk0agz@agz-ev.de
DGPS
(rps) Dieses Akronym geistert seit etwa zwei Wochen durch die
Amateurfunkmedien: Die niederländische Regulierungsbehörde "Agentschap Telecom"
teilt momentan im Frequenzbereich von 438 bis 440 MHz – also mitten in einem
wichtigen Amateurfunkband – Einzelgenehmigungen für das so genannte
Differential GPS-System zu. Wir nennen Ihnen heute die Hintergründe.
Doch zunächst: Was überhaupt ist "Differential GPS" – oder kurz DGPS – genau?
Jeder kennt mittlerweile die Navis für das Auto. Sie beruhen – wie viele andere
Anwendungen – auf dem satellitengestützten Navigationssystem GPS, das vom
US-Militär aufgebaut wurde und bis heute betrieben wird. Die Genauigkeit von
GPS ist allerdings schon rein physikalisch bedingt auf die Größenordnung von
einigen Metern beschränkt. Will man mehr, wie etwa die Technische Universität
München, die an einer Mähdreschersteuerung arbeitet, die diese Fahrzeuge auf
einen Zentimeter genau automatisch und unbemannt über die Felder fahren lassen
will, dann muss man zusätzlich auf eine andere Technologie zurück greifen: eben
auf DGPS.
Die Funktionsweise: An einem mit Methoden der klassischen Landvermessung exakt
bestimmten Standort wird derselbe kontinuierlich mit GPS gemessen. Die
Abweichung von der tatsächlichen Position wird nun digital per Funk
ausgesendet. Damit nun kommt der Mähdrescher tatsächlich auf einen Zentimeter
Genauigkeit. In Deutschland und den meisten anderen Staaten werden die
DGPS-Signale auf der Langwelle ausgestrahlt, etwa in Koblenz auf 302,5 kHz mit
einer Reichweite von über 200 Kilometern. Einige wenige Staaten benutzen dazu
auch den UHF-Bereich von 440 bis 470 MHz.
Einzig die Niederlande haben nun auf den Frequenzen 438,8125, 438,8375,
438,8625 und 438,8875 MHz DGPS-Anlagen mit bis zu einem Watt effektiver
Strahlungsleistung unkoordiniert zugelassen, die mitten in einem Segment
senden, in dem in Deutschland die unverzichtbare und unersetzbare Infrastruktur
des Netzes automatisch arbeitender und fernbedienter Amateurfunkstellen
angesiedelt ist – im übrigen mit besonderem Schutz durch die Bestimmungen des
Amateurfunkrechts und zudem koordiniert per Einzelzuteilung, die einen ziemlich
hohen Preis kostet. Aufgrund der großen Anzahl der Installationen mit einem
nicht zu vernachlässigenden Investivvolumen und des insgesamt genutzten
Frequenzraums gibt es dazu bei uns keine Alternative.
Dürfen die Niederlande das überhaupt? Ja, sie dürfen, allerdings unter
denjenigen Auflagen und Systematiken, die der Weltnachrichtenvertrag und die
VO-Funk der ITU hier für das Zusammenwirken verschiedener Staaten vorsehen. Der
Frequenzbereich 438 bis 440 MHz ist auf Ebene der ITU-Region 1, also auf Ebene
eines zwischenstaatlichen Vertrages, den beide Länder unterzeichnet haben,
sowohl dem Amateurfunkdienst, als auch dem hier relevanten Radio Location
Service – auf deutsch dem "nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienst" –
gleichberechtigt primär zugewiesen. Die Niederlande weichen nun hiervon ab,
indem dieses Land auf nationaler Ebene dem Amateurfunk nur sekundären Status
zuerkennt. Das wird vom Weltnachrichtenvertrag gedeckt, solange primäre
Funkanlagen anderer Staaten dadurch nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
Die deutsche Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung sieht hier im übrigen
ausschließlich den Amateurfunkdienst mit primär-exklusivem Status vor.
Konkret bedeutet das in Sicht der AGZ, dass in den Niederlanden neu errichtete
DGPS-Basisstationen die in Deutschland unter exklusivem Primärstatus
arbeitenden Amateurfunkstellen nicht stören dürfen. Andererseits müssen diese
DGPS-Anwendungen Störungen durch in Deutschland betriebene Amateurfunkanlagen
hinnehmen. Deutschland kann sogar verlangen, dass die Niederlande eine
Schutzzone entlang ihrer Grenze einrichten, in der keine DGPS-Sender arbeiten
dürfen, damit an der Grenze Maximalfeldstärken nicht überschritten werden. Das
kommt Ihnen bekannt vor? In der Tat, dasselbe gibt es bereits seit langem in
umgekehrter Richtung bei den 40 Zusatzkanälen im CB-Funk. Hier ist Deutschland
damals im Frequenzbereich 26,565 bis 26,955 MHz von der VO-Funk abgewichen –
und unter anderem die Niederlande forderten damals prompt die allseits bekannte
Schutzzone auf deutschem Gebiet. Wir sollten nun im Amateurfunk dasselbe in den
Niederlanden fordern.
Die Redaktion von HamRadio 2day hat die Pressestelle der Bundesnetzagentur
bereits vor zwei Wochen um eine Stellungnahme gebeten, wie sie als zuständige
Regulierungsbehörde die deutschen Funkamateure und ihre Interessen im
Grenzgebiet schützt. Leider haben wir bis heute keine Antwort. Wir bleiben
dran.
NISG: VERLOREN
(rps) haben am letzten Freitag die Interessenvertretungen der deutschen
Funkamateure im Bundestag. Keinen Buchstaben hat das Parlament am Text dieses
Gesetzentwurfs geändert. Der teils erhebliche politische Lobbyaufwand war also
vollständig ohne Ergebnis, jedenfalls ohne ein greifbares. Am 19. Juni wurde
das Gesetz in unveränderter Form in dritter Lesung vom Deutschen Bundestag
verabschiedet.
Wie geht es nun weiter? Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der
Bundesrat zustimmen. Hier gibt es allerdings Probleme: Die Bundesländer wollen,
dass die Funkstellen ihrer Sicherheitsbehörden – wie etwa Polizei, Zoll,
Feuerwehr und Katastrophenschutz – von der Geltung des NiSG ausgenommen werden.
Die Länder betrachten diese Sendeanlagen als ein Hochsicherheitsnetz und deren
Standorte und Parameter damit als eine streng vertrauliche Verschlusssache,
deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit der Bundesrepublik gefährden
würde.
Offenbar traut man in Sicherheitskreisen allein der Bundesnetzagentur zu,
hinsichtlich der brisanten Informationen, die dieser Behörde bereits aufgrund
der Bestimmungen der BEMFV vorliegen, "dicht zu halten" – im Gegensatz zu den
diversen Umweltbehörden und dem Bundesumweltminister, der vielleicht irgendwann
auch die Veröffentlichung der Daten aller nicht-gewerblichen Sendeanlagen im
Internet betreiben wird. Die Bundesregierung, sprich der Umweltminister, hat
dann auch in ihrer ablehnenden Entgegnung darauf hingewiesen, dass es ein
zentrales Anliegen des Gesetzgebungsverfahrens ist, ausnahmslos alle
Strahlungsquellen im Bereich von 0 bis 300 GHz zu erfassen, also auch
diejenigen der Sicherheitsdienste. Lesen Sie bitte die aktuelle
Bundestagsdrucksache Nr. 16/13299 mit der Forderung des Bundesrates und der
Entgegnung der Regierung im Internetangebot des Deutschen Bundestages.
Hier wird es also spannend: Vielleicht scheitert das NiSG ja am 10. Juli erneut
an den Bundesländern, wie schon im Januar das Umweltgesetzbuch. An diesem Tag
soll der Bundesrat nämlich darüber abstimmen.
ECHOES OF APOLLO
(rps) lautet die Überschrift einer Reihe von Events, die mittels Amateurfunk an
die erste Mondlandung vor 40 Jahren erinnern sollen. Was liegt näher, als
dieses Jubiläum zunächst einmal mittels einer dazu passenden Betriebsart zu
begehen – nämlich mit EME, der Reflexion von Amateurfunksignalen an der
Mondoberfläche. Eine Gruppe um die Funkamateure Robert Brand und Pat Barthelow
plant am 27. Juni, also am kommenden Samstag, den "World Moon Bounce Day". Er
soll Menschen auf der ganzen Welt mittels Funkwellen über den Mond verbinden.
Große Parabolantennen mit vielen Metern Durchmesser, die ansonsten anderen
Zwecken wie etwa der Radioastronomie dienen, stehen an diesem Tag dem
Amateurfunk zur Verfügung – unter anderem in der Schweiz, in Alaska, in New
Mexico und Oklahoma sowie in Australien. Niemals zuvor haben so viele Antennen
mit hoher Leistung gleichzeitig auf den Erdtrabanten gezielt. Vom 18. bis zum
20. Juli, dem eigentlichen Tag der Mondlandung im Jahre 1969, soll das Jubiläum
dann auf der Kurzwelle weltweit begangen werden. Mehr Details dieser ziemlich
öffentlichkeitswirksamen Aktion in finden Sie englischer Sprache auf der
Website
www.echoesofapollo.com.
NEUE SECHSMETERBAKE IN ÖSTERREICH
(rps) Von der Mitte und dem Norden Deutschlands kann auf 50 MHz sehr oft auch
Österreich mit guten Feldstärken erreicht werden. Zum Studium dieser
Sporadic-E-Ausbreitungslinie eignet sich seit einigen Tagen eine neue Bake, die
auf der Frequenz 50,066 MHz vom Gipfel des Kaiserkogels mit dem Locator JN78SB
in rund 750 Meter Höhe betrieben wird – das ist etwas südlich von St. Pölten.
Das Rufzeichen ist OE3XAC. Dank geht an den Erbauer und Betreiber, das ist
Charly, OE3KLU.
Quelle: ÖVSV
QRM DURCH ANLAGEN ZUR NUTZUNG VON WINDENERGIE
(rps) Sie haben richtig gelesen bzw. gehört: Es geht um die Störung von
Funkstrecken durch die zunehmende Anzahl von Windenergieanlagen, die der
Stromerzeugung dienen. Der hier zugrunde liegende Mechanismus ist allerdings
nicht eine nur im Nahbereich wirkende elektromagnetische Störstrahlung der
Leistungselektronik, sondern die Bewegung der Rotorblätter und die dadurch
hervorgerufene sich zeitlich ändernde Reflexion und Absorption der Funkwellen.
Die britische Regulierungsbehörde Ofcom hat dazu nun eine Studie fertig
gestellt, die zu erstaunlichen Resultaten kommt: Der Mittelwert von 3 dB Fading
bei Telemetrieverbindungen im UHF-Band und bei Richtfunkstrecken im Bereich von
1,5 bis 18 GHz ist dabei noch harmlos. In einem Prozent der Zeit allerdings
schwanken die Empfangsfeldstärken um bis zu 15 dB, wenn die Windmühlenfarm
mitten auf der Verbindungslinie zwischen Sender und Empfänger liegt. Der
zurzeit deutlich steigende Anteil der Windenergie am europäischen
Gesamtenergiemix wird also für die terrestrische Funkkommunikation durchaus als
Problem wahrgenommen. Details dazu finden Sie im Internet, natürlich in
englischer Sprache.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Stephan!
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