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DHH841 > AGZ      15.06.09 19:00l 262 Lines 12477 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : F6JDBO841001
Read: DHH841 GAST DSE840
Subj: HamRadio 2day 321-2009
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 090615/1700z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
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(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 321-2009
                                                 14. Juni 2009

                          Redakteur:
                         Ralph, DC5JQ
                               
                           Autoren:
                         Joerg, DG1JC
                         Ralph, DC5JQ
                      

VORBEMERKUNG:
DATENSCHUTZ IM AMATEURFUNK UND SPEZIELL BEI D-STAR

(rps)  Bevor  wir  in dieses Thema - wie letztes  Mal  bereits
angekuendigt   -  einsteigen,  muessen  wir   mit   einem   in
Amateurfunkkreisen  weit  verbreiteten  Vorurteil  aufraeumen:
Amateurfunk  ist zwar grundsaetzlich oeffentlich, aber  dieser
Grundsatz    greift    nicht    beliebig    tief.    Die    im
Telekommunikationsgesetz   festgeschriebene   Tatsache,   dass
Jedermann  Amateurfunk abhoeren darf, heisst  eben  nur  genau
selbiges: Man darf zuhoeren, und zunaechst einmal kein bischen
mehr. Ob man das im Amateurfunk Gehoerte aufzeichnen darf,  ob
man  dies  an anderer Stelle erneut senden darf,  ob  man  die
Aufzeichnung an andere Personen weitergeben darf, all das wird
vom  Telekommunikations- und vom Amateurfunkgesetz mit  keinem
Wort   erwaehnt  -  und  damit  greifen  andere  Gesetze   und
Vorschriften:  etwa  das Urheberrecht,  der  Datenschutz,  das
Persoenlichkeitsrecht und vieles mehr.  Amateurfunk  ist  zwar
oeffentlich, wird aber rein privat ausgeuebt.

Wie   sehen   wir   das?   In   Sicht   der   AGZ   darf   man
Amateurfunksendungen durchaus aufzeichnen, allerdings nur  zum
rein  persoenlichen Gebrauch. Ohne Zustimmung der  betroffenen
Funkamateure  darf  man  die Aufzeichnung  aber  weder  erneut
aussenden, noch zum Beispiel in das Internet stellen  oder  an
Dritte  in  grossem  Stil  weitergeben.  Diese  Situation  ist
uebrigens  identisch mit derjenigen, die das  Aufzeichnen  von
ebenfalls    oeffentlich    zugaenglichen    Rundfunk-     und
Fernsehsendungen beschreibt. Auch hier darf  man  privat  fast
alles und sonst fast nichts.

Fuer  viele  Funkamateure ist es nur sehr schwer zu verstehen,
dass  in AGZ-Sicht die gleiche rechtliche Systematik auch fuer
das  Aufzeichnen und Mitteilen der Eckdaten eines QSOs gilt  -
also  fuer das gute alte Logbuchfuehren etwa von Anfangs-  und
Endzeiten, Gespraechspartnern, Sendearten und Frequenzen. Auch
das  sind  streng  genommen personenbezogene Daten,  die  zwar
jeder  auf  den Baendern mitbekommen darf, die jedoch  nur  zu
eigenen  Zwecken aufgezeichnet werden duerfen - genau wie  zum
Beispiel eine Buchfuehrung darueber, wann Nachbar Mueller fuer
Jedermann oeffentlich sichtbar sein Haus verlaesst und  wieder
heimkehrt.   Etwas  anderes  ist  es  natuerlich,   wenn   der
Funkamateur  der  Aufzeichnung  und  ihrer  wie   auch   immer
gearteten  Verwertung  zustimmt und ihr Ausmass  vorher  genau
kennt. Damit nun zum eigentlichen Thema, das von Joerg Delvos,
DG1JC, behandelt wird.


MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN IM D-STAR-NETZWERK

(jd) Die Redaktion von HamRadio 2day hat sich lange ueberlegt,
wie   sie   dieses  Thema  behandeln  soll,  ohne  dabei   der
Betriebsart  Digital Voice - oder kurz DV - zu  schaden,  denn
diese  Technik  hat  ein  hohes  Innovationspotenzial.  Unsere
Zuhoerer  und  Leser haben auf der anderen Seite  jedoch  auch
einen Anspruch darauf, ueber das aktuelle Geschehen informiert
zu werden. Was ist passiert?

Damit  man  die  D-Star-Relais  weltweit  ueber  das  Internet
vernetzen  kann,  ist ein so genannter Trustserver  notwendig,
bei  dem  alle  Informationen  zusammen  laufen.  Ein  solcher
Rechner    wurde   vor   einiger   Zeit   von   amerikanischen
Funkamateuren  aufgebaut.  Einige computertechnisch  versierte
Relaisbetreiber bei uns in Deutschland haben sich diesen  fuer
die  weltweite Anbindung von D-Star-Relaisfunkstellen zwingend
notwendigen  Linux-Rechner  und seine  Gatewaysoftware  einmal
genauer angeschaut.

Eines  vorweg: Die Firma ICOM stellt zwar die Gateway-Software
zur  Verfuegung, also das Stueck Software, das notwendig  ist,
um sich in das weltweite Netzwerk einzuwaehlen, sie hat jedoch
nichts mit den Vorgaengen zu tun, die wir nun beschreiben, und
sie   stellt   auch  nicht  die  zusaetzlichen   Skripte   zur
Verfuegung, um die es gleich geht.

Bei   der   genaueren  Betrachtung  und  Protokollierung   der
Vorgaenge auf dem Gatewaycomputer ist den Relaisbetreibern nun
folgendes    aufgefallen:   Alle    Aktionen    der    D-Star-
Relaisbenutzer,   wie   zum  Beispiel   das   Betaetigen   der
Sendetaste,  die Dauer einer Aussendung, sogar der Audiostream
selbst,  die  Positionsdaten und die  Verbindungsdaten  werden
zunaechst  lokal  auf  dem Gatewayrechner gespeichert.  Danach
werden  einige  Daten  auf  einen Server  in  den  Vereinigten
Staaten  uebertragen  und dort dauerhaft gespeichert:  konkret
jedes  Betaetigen  der Sendetaste und  wer  wann  wo  mit  wem
gesprochen hat. Wenn man so will, ist dies quasi eine Art  von
Vorratsdatenspeicherung  in  den USA  fuer  die  D-Star-Nutzer
weltweit.  Nachts  werden  dann  die  gesammelten  Daten   der
Audiostreams   zu  groesseren  Bloecken  zusammengefasst   und
ebenfalls auf den US-Server hochgeladen.

Verantwortlich dafuer sind so genannte Zusatzskripte, die  vom
US-Trustserverteam entwickelt worden sind und die  nichts  mit
der  Funktionalitaet  des  eigentlichen  Trustservers  zu  tun
haben.  Wenn aber ein Gatewaybetreiber, also zum Beispiel  ein
Betreiber  eines deutschen D-Star-Relais, diese Skripte  nicht
installiert,   dann   wird  er  fuer  den  Trustserver   nicht
freigeschaltet  und seine Nutzer koennen nur  lokal  arbeiten.
Exakt   so   ist   es  bereits  einigen  Relaisbetreibern   in
Deutschland ergangen. Zudem werden Selbstbaurelais wie  DB0NQ,
die keinen Linux-Kern haben und die somit keine Skripte laufen
lassen koennen, komplett aussen vor gelassen.

Nachdem  Proteste gegen diese Vorgehensweise laut wurden,  hat
man  leise, still und heimlich in der Nacht auf den 10.  April
ein  Skript auf die Gatewayrechner gespielt, das zumindest das
Hochladen des Audiostreams stoppt. Das US-Trustserverteam  hat
hier  im uebrigen erneut bewiesen, dass es jederzeit und  ohne
das  Wissen  der verantwortlichen Funkamateure vollen  Zugriff
auf  alle  angeschlossenen  Gatewayrechner  weltweit  hat.  Im
Prinzip  ist  also dieses Team Herr ueber die  Gatewaysysteme,
und  nicht etwa der deutsche Betreiber, der aber pikanterweise
seinerseits  gegenueber  der Bundesnetzagentur  verantwortlich
zeichnet.

In  Deutschland, Amerika und einigen anderen Laendern gibt  es
nun  Relaisbetreiber,  die mit dem vorhandenen  amerikanischen
Trustserver  und  dessen  Datensammelwut  nicht  einverstanden
sind.  Auf  deren  Initiative wurde eine  alternative  Loesung
erarbeitet,   der  sogenannte  XTRUST.  Dabei   wurde   darauf
geachtet,  dass  sich der XTRUST-Server mit dem amerikanischen
Trust replizieren laesst, um ein gemeinsames Netz erhalten  zu
koennen und um nicht in zwei Inselnetze zu zerfallen. Man kann
also von D-Star-Repeatern, die auf den XTRUST geschaltet sind,
auf  Repeater zugreifen, die auf den US-Trust geschaltet  sind
und umgekehrt.

Dieser  europaeische XTRUST-Server hat nicht nur den  Vorteil,
dass  er  kein Datensammler ist, sondern er aktualisiert  auch
seine Clients viel schneller. Der US-Trust macht das nur  alle
40  Minuten,  der EU-XTRUST in wenigen Sekunden.  Das  heisst:
Wenn  man etwa mit dem Auto durch das Ruhrgebiet faehrt,  dann
kann   man   innerhalb  von  30  Minuten  drei  D-Star   Zonen
durchqueren.  Da  bei D-Star ein so genanntes Callsign-Routing
moeglich  ist  - man kann einen Gespraechspartner  ansprechen,
ohne  zu wissen, auf welchem Repeater er QRV ist - wuerde  das
System einen immer noch auf Repeater Nummer eins sehen, obwohl
man schon lange auf Repeater Nummer drei QRV ist.

Zusammengefasst  aktualisiert  sich  der  europaeische  XTRUST
umgehend und laeuft auch insgesamt stabiler, die Software  ist
zudem  Open Source, das heisst fuer jedermann frei verfuegbar,
auch  hinsichtlich  der Quellcodes. Somit kann  jeder  an  der
weiteren   Entwicklung  mitarbeiten   und   vor   allem   auch
nachvollziehen, dass hier keine Datensammelei stattfindet.

Zur   D-Star  Gatewaynutzung  hier  schliesslich  eine  kleine
Statistik: Die folgenden Daten wurden aus der Datenbank  eines
D-Star-Relais gewonnen, das an den US-Trustserver angeschaltet
ist;  diese  Daten  sind also fuer jeden  Gatewayadministrator
verfuegbar und nachvollziehbar.

Es  gibt circa 11.689 beim US-Trustserver registrierte D-Star-
Nutzer weltweit. Nur 2.554 davon sind allerdings jemals  aktiv
gewesen,  davon wiederum 2.102 im Jahr 2009. Wiederum  hiervon
kommen 807 aus Deutschland, das sind immerhin 38 Prozent.  Nur
641  Funkamateure kommen dagegen aus den USA, das sind  gerade
einmal  30  Prozent.  Spitzenreiter bei  uns  sind  DM0HMB  in
Hamburg  mit 185 Nutzern und DB0DDS in Dortmund mit  178:  Das
sind zusammen 45 Prozent der deutschen D-Star-Nutzer, die sich
allein  auf  zwei  Relais verteilen. Mehr noch:  Diese  beiden
Relais  werden  von  Deutschlands groesstem  Amateurfunkverein
DARC  nicht als D-Star-Relais anerkannt und gelistet,  da  sie
mit so genannter "alternativer Software" betrieben werden. Die
Auskunft, dass D-Star-Relais mit dieser Begruendung  vom  DARC
nicht  anerkannt  werden,  erhielt  DL2HCK  aus  Hamburg,  der
telefonisch bei diesem Verein angefragt hat, warum  denn  alle
diejenigen  Repeater,  die  ueber  den  europaeischen   XTRUST
laufen,  nicht  mehr  in der D-Star-Relaisliste  des  DARC  zu
finden sind.


KOMMENTAR

(rps)   Abgesehen   von   moralischen   und   eventuell   auch
sicherheitspolitischen  Aspekten  einer   nicht   erwuenschten
Datensammelwut  stellt  sich hier die Frage,  ob  ein  D-Star-
Relais,  das derartige Skriptsoftware benutzt, nach  deutschem
Recht ueberhaupt so betrieben werden darf: Der Nutzer eines D-
Star-Relais  wird  naemlich  mit  keinem  Wort  vorher  darauf
hingewiesen, was mit seinen personenbezogenen Daten  geschieht
- wir erwaehnten den rechtlichen Hintergrund im ersten Beitrag
dieser Ausgabe.

Um  nicht mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten, muesste der
Relaisbetreiber  dem OM oder der YL naemlich bereits  vor  der
Nutzung  des  Systems  mitteilen,  dass  die  Eckdaten  seines
Sendebetriebs   aufgezeichnet   und   weitergeleitet   werden.
Sekunden  spaeter bereits sind naemlich Zeiten und  Rufzeichen
im Internet fuer Jedermann abrufbar, und sei es nur ein kurzes
Druecken  der PTT. Von der Aufzeichnung und Weiterleitung  des
gesprochenen Inhalts wollen wir lieber erst gar nicht reden.

Der   D-Star-Sysop  kann  also  durchaus  datenschutzrechtlich
angreifbar  sein  und - schlimmer noch -  abhaengig  sein  von
einer  Software, die andere geschrieben haben, die  ohne  sein
Wissen auf die Maschine kommt und die er eventuell selber  gar
nicht vollstaendig versteht. Das ist ein Grund mehr fuer  eine
eigenstaendige  europaeische  Softwareentwicklung  nach  Open-
Source-Grundsaetzen, die jedermann einsehen  und  verifizieren
kann.  Die Idee, die hinter XTRUST steckt, foerdert zudem  den
amateurfunktypischen Gedanken zu experimentieren und selber zu
entwickeln. Viel Erfolg!

Ralph, DC5JQ


ZUM SCHLUSS DER AUSBLICK

(rps)   auf   die  kommende  Woche.  Mit  den  Absichten   der
niederlaendischen  Regelierungsbehoerde, im  oberen  Teil  des
Siebzigzentimeterbandes sicherheitsrelevante Differential GPS-
Systeme  zuzulassen, ob das ueberhaupt zulaessig ist  und  was
das     im     internationalen    Kontext    fuer     deutsche
Amateurfunkstellen    im    Grenzgebiet    bedeutet,     damit
beschaeftigen wir uns ausfuehrlich in der naechsten Ausgabe.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!
 


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