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DHH841 > AGZ      11.05.09 09:16l 252 Lines 10679 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: HamRadio 2day 320-2009
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(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 320-2009
                                                  10. Mai 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ
                          

MARCONI DAY: KONTAKT BEI 500 KILOHERTZ

(rps)  ...  genau  wie  vor mehr als  einem  Jahrhundert,  als
Guglielmo   Marconi   in   diesem   Frequenzteilbereich    der
Mittelwelle  erstmals den Atlantik ueberquerte. Am  Abend  des
24. und am Morgen des 25. April war die Clubstation GB4FPR  am
Standort  des  Fort Perch Rock Marine Radio Museum  aktiv.  Im
Besitz einer entsprechenden Sondergenehmigung schaffte es  die
Stationsbesatzung,   auf  502  kHz  in   Kontakt   mit   einer
Amateurfunkstelle im kanadischen St. John's in Neufundland  zu
treten.

Die  Operateure  in  England  benutzten  obendrein  auch  noch
Seefunk-Geraetschaften  der von Marconi  spaeter  gegruendeten
Firma  gleichen Namens. In Morsetelegrafie erhielten sie einen
Empfangsbericht  von immerhin 539 vom kanadischen  Funkpartner
VO1MRC.   Letzterer  sendete  allerdings  auf   Kurzwelle   im
Achtzigmeterband  auf 3566 kHz; es war also ein  so  genanntes
Crossband-QSO. Gratulation!

Quelle: RSGB


RSGB-PRAESIDENT LEITET CEPT-KOORDINIERUNGSGRUPPE

(rps)  Wir bleiben beim Thema untere Mittelwelle: Die  CEPT  -
die      Vereinigung     der     staatlichen     europaeischen
Regulierungsbehoerden  - hat den Praesidenten  des  britischen
Amateurfunkverbands RSGB, Colin Thomas, G3PSM,  zum  leitenden
Koordinator  einer Arbeitsgruppe berufen,  die  sich  mit  dem
Tagesordnungspunkt  1.23 der naechsten  Weltfunkkonferenz  der
Internationalen  Fernmeldeunion ITU beschaeftigt.  Die  Tagung
wird  Ende  2011  in  Genf stattfinden. Ihr Tagesordnungspunkt
1.23   adressiert   die  von  den  Funkamateuren   gewuenschte
Sekundaerzuweisung auf Mittelwelle bei 500 kHz.  Normalerweise
werden  die  Koordinatoren aus den Reihen der Mitarbeiter  der
Regulierungsbehoerden bestimmt. Die Ernennung von Colin Thomas
ist  deshalb  als  eine  grosse Ehre  fuer  den  europaeischen
Amateurfunkdienst insgesamt anzusehen. Glueckwunsch  und  viel
Erfolg!

Quelle: RSGB


NEUE E-PETITION

(rps)  in  Grossbritannien. Nachdem eine Petition  gescheitert
war,  bereits  im  Vorfeld den Verkauf und die  Benutzung  von
Powerlinemodems  und -adaptern im Vereinigten  Koenigreich  zu
verbieten  -  wir berichteten in unserer HamRadio-2day-Ausgabe
vom   26.   April   -,  versuchen  es  nun  einige   englische
Funkamateure  erneut. Die britische Regierung hatte  in  ihrer
Zurueckweisung der alten Petition voellig korrekt  mitgeteilt,
dass   natuerlich   auch  ausnahmslos  alle  PLC-Geraete   die
grundlegenden  Anforderungen gemaess  der  EMV-Richtlinie  der
Europaeischen Union einhalten muessen: will sagen, dass sie so
gebaut sein muessen, dass sie den bestimmungsgemaessen Betrieb
anderer  Geraete nicht beeintraechtigen oder gar stoeren  bzw.
unmoeglich machen.

Genau  darauf hebt die neue Petition nun ab: Die Unterzeichner
bitten  den  Premierminister, die  Regulierungsbehoerde  Ofcom
anzuweisen,    nicht    den   Vorgaben   der    EMV-Richtlinie
entsprechende  Geraete  umfassend aus  dem  Markt  zu  nehmen.
Ausserdem  sollen  Schritte unternommen  werden,  dass  solche
Geraete  gar  nicht  erst  in  Grossbritannien  in  den  Markt
gelangen  koennen. Ofcom soll also eine wesentlich intensivere
und  flaechendeckendere Marktaufsicht betreiben  als  bislang.
Lesen  und  unterzeichnen kann man die Petition  namens  "Save
Shortwave" im Internet. Ob hier allerdings Personen zugelassen
sind,  die  nicht  ueber  die  britische  Staatsangehoerigkeit
verfuegen,  ist  zweifelhaft.  Sie  finden  den  Link  in  den
schriftlichen Ausgaben von HamRadio 2day.

Quelle: RSGB

http://petitions.number10.gov.uk/SaveShortwave2

Kommentar

(rps)  Wie  beurteilt man eigentlich das Stoerpotenzial  eines
PLC-Modems  oder eines Adapters, wenn er ganz allein  und  mit
keinem  Stromkabel verbunden in einem Regal in einem Geschaeft
oder  beim Hersteller liegt? Ein solches Geraet ist  doch  wie
ein  Sender  ohne  Antenne  -  und damit  unvollstaendig.  Die
tatsaechlich  auftretenden Stoerfeldstaerken haengen  naemlich
ueberwiegend  davon  ab,  wie das Kabelnetz  der  elektrischen
Hausinstallation  - sprich die Antenne - im  Detail  aussieht,
und  wo  genau in diesem Netz die PLC-Geraete montiert werden.
Welche  Norm wendet man hier eigentlich an? Gibt es ueberhaupt
eine, die wirklich passt? Gibt es eine Norm, mit der man  ohne
Vor-Ort-Messung im Labor entscheiden kann, ob  das  PLC-Geraet
als  solches  die Vorgaben der EMV-Richtlinie  einhaelt?  Wohl
kaum.

Leicht   wird   es   also  eine  den  Markt   beaufsichtigende
Regulierungsbehoerde hier keinesfalls haben: Denn ein tieferes
Nachdenken  liefert  schliesslich  das  Ergebnis,   dass   ich
letztlich  nur  die  Gesamtemission einer  Anlage  messen  und
beurteilen  kann, keinesfalls aber diejenige  eines  einzelnen
unverbundenen   Geraets   im  Laden.   Wie   schon   bei   der
gescheiterten Petition spricht auch diese Tatsache wieder fuer
das Taetigwerden des Regulierers erst im konkret aufgetretenen
Stoerfall, also nach der Inbetriebnahme des Geraetes  und  vor
Ort,  will  man  nicht  wegen einer ziemlich  geringen  Anzahl
gemeldeter  Stoerfaelle  den  vorbeugenden  Aufwand  bei   der
Marktaufsicht     in    kaum    mehr    zu     rechtfertigende
Groessenordnungen treiben. Das alles ist kein gutes Omen  fuer
die neue E-Petition in Grossbritannien.

Ralph, DC5JQ


AREPS - EINE SOFTWARE ZUR AUSBREITUNGSVORHERSAGE

(rps)   unter   anderem  auf  der  Kurzwelle  gibt   es   fuer
Funkamateure kostenlos fuer das Betriebssystem Windows 95  bis
hin  zu  Vista,  und  zwar  beim US-Militaer.  Lediglich  eine
Registrierung beim Space and Naval Warfare Systems Center  der
US-Navy  in San Diego ist dazu erforderlich. Ein Programmmodul
dieser ziemlich maechtigen englischsprachigen Software erlaubt
zum Beispiel die Darstellung der einzelnen Wege vom Sender zum
Empfaenger  und  verwendet dabei das so genannte  "Raytracing-
Verfahren". Ionosphaerische und plasmaphysikalische Phaenomene
wie  ordentlicher  und ausserordentlicher Strahl  lassen  sich
damit  trefflich  studieren  und auf  Bildschirm  und  Drucker
visualisieren.

Nils  Schiffhauer, DK8OK, hat auf seiner privaten Website  nun
ein  Schulungsvideo  veroeffentlicht, das den  teilweise  doch
sehr  komplexen  Umgang  mit  AREPS  fast  schon  spielerisch,
allerdings  auch  in  der Langeweile verhindernden  und  somit
gebotenen Knappheit demonstriert. Den Link zu diesem  wirklich
empfehlenswerten  Flash-Video finden Sie wie  gewohnt  in  den
schriftlichen  Ausgaben von HamRadio 2day -  genauso  wie  den
Link zum Space and Naval Warfare Systems Center.

http://areps.spawar.navy.mil/

http://web.me.com/nils.schiffhauer/Website/H%C3%B6ren/Eintr%C3
%A4ge/2009/5/4_AREPS_-_ein_Video_zeigt_Raytracing.html


LISTE DER OESTERREICHISCHEN FUNKAMATEURE

(rps)  Was  in  Deutschland offensichtlich seit  Oktober  2007
unmoeglich ist, das schafft unser Nachbarland Oesterreich  mit
links.  Seit  wenigen Tagen finden Sie im Internetangebot  des
dortigen  Bundesministeriums  fuer  Verkehr,  Innovation   und
Technologie die Auflistung ausnahmslos aller oesterreichischer
Amateurfunkrufzeichen mit Name und vollstaendiger Adresse  als
PDF-Datei  mit  dem  Stand  vom 1.  April  2009  -  falls  der
Funkamateur der Veroeffentlichung nicht widersprochen hat.  In
diesem  Fall  sehen Sie nur das Rufzeichen. Den  genauen  Link
finden  Sie  auch  hier  wieder in den schriftlichen  Ausgaben
unseres Amateurfunkmagazins.

http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/funk/funkdienste/down
loads/rfzliste.pdf


NETZRABAUKEN AN DEN KRAGEN

(rps)  geht es nun in den USA. Was zu viel ist, ist  zu  viel:
Dort  soll  aggressives  Verhalten  in  elektronischen  Medien
kuenftig  strafbar  werden. Die Demokratin Linda  Sanchez  hat
einen Gesetzesentwurf gegen das so genannte "Cyberbullying" in
das US-Abgeordnetenhaus eingebracht, der aggressives Verhalten
in  elektronischen Medien mit schweren Sanktionen ahnden will.
Laut  dem  von einigen weiteren Volksvertretern unterstuetzten
Vorstoss  fuer einen "Cyberbullying Prevention Act"  soll  mit
Haft  bis  zu  zwei Jahren beziehungsweise Geldstrafen  belegt
werden,  wer auf andere ueber Informationsdienste wie  E-Mail,
Instant  Messaging, Blogs, Webseiten, Telefon oder SMS  verbal
oder  mit  anderen  Kommunikationsmitteln Druck  ausuebt,  sie
einschuechtert,  nachstellt oder "enormen emotionalen  Stress"
verursacht. Der Taeter muss dabei "schweres, wiederholtes  und
feindliches Verhalten" an den Tag legen.

Quelle: Heise Online

http://www.heise.de/newsticker/In-den-USA-soll-aggressives-
Verhalten-in-elektronischen-Medien-strafbar-werden--
/meldung/137362

Kommentar der Redaktion:

(rps)   Solche  Verhaltensmuster  kommen  uns  doch  auch   in
Deutschland  ziemlich  bekannt  vor,  leider  oftmals  in  den
eigenen Reihen: Der Cyberbullying Prevention Act wird  in  den
USA   natuerlich   auch   fuer   die   digitalen   Netze   des
Amateurfunkdienstes gelten.


ZUM SCHLUSS IN EIGENER SACHE

(rps)  HamRadio 2day macht eine Pause. Unsere naechste Ausgabe
erscheint  in vier Wochen, und zwar am 7. Juni 2009.  Und  ein
ziemlich  interessantes und spannendes  Thema  haben  wir  uns
bereits  jetzt fuer diese Ausgabe vorgenommen: den Datenschutz
bei   D-Star.  Oder  wissen  Sie  vielleicht,  was  mit  Ihren
personenbezogenen  Daten "Amateurfunkrufzeichen",  "Zeitpunkte
des  Betaetigens  der  PTT-Taste" und "Verbindungspartner"  so
alles   passiert   -   will  heissen  an   wen   diese   Daten
weitergeleitet   werden  -,  wenn  der   Sysop   der   D-Star-
Relaisfunkstelle  ueber ein Internetgateway verfuegt  und  ein
ganz  spezielles  Script installiert hat? Demnaechst  mehr  an
dieser Stelle. Eine gute Zeit!


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *


73 de Hans!




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