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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 319-2009
26. April 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
PETITION GEGEN PLC IN ENGLAND GESCHEITERT
(rps) Einige britische Funkamateure hatten eine so genannte "E-
Petition" an ihre Regierung gerichtet mit dem Ziel, Powerline-
Adapter, wie sie etwa von British Telecom an deren Kunden
ausgeliefert werden, zu verbieten. Dieser Versuch, bereits im
Vorfeld den funkstoerungsbehafteten Einsatz dieser Geraete
generell zu verhindern, ist nun gescheitert.
Die britische Regierung verweist in ihrer auf den 20. April
datierten Zurueckweisung auf die Notwendigkeit, dass
ausnahmslos alle elektrischen und elektronischen Geraete die
Vorschriften der EMV-Richtlinie der Europaeischen Union
einhalten muessen, also auch PLC-Modems und -Adapter. Der
nationale Regulierer Ofcom schaetzt die Anzahl der sich in
Grossbritannien insgesamt in Gebrauch befindlichen Geraete auf
etwa 500.000. Dagegen laegen bislang allerdings nur 84
Beschwerden ueber Stoerungen des Funkspektrums vor, die
zurzeit bearbeitet werden und die teilweise auch bereits
abgestellt werden konnten. Deshalb betrachtet die britische
Regierung PLC nicht als ein grundsaetzliches und
schwerwiegendes Problem, was nach einer praeventiven A-priori-
Regelung verlangt, sondern man setzt statt dessen auf eine
rein lokale Stoerfallbeseitigung im jedem konkret
eingetretenen Einzelfall unter den Bestimmungen der EMV-
Richtlinie.
Diese Haltung deckt sich vollstaendig mit derjenigen der
deutschen Behoerden. Die angeblich kurz vor ihrer
Inkraftsetzung stehende "Verordnung zum Schutz von
oeffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und
Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu
Sicherheitszwecken betrieben werden" - kurz SchuTSEV -
verinnerlicht den gleichen Grundgedanken. Sie schuetzt
unabdingbar und ohne wenn und aber naemlich nur die Frequenzen
von Sicherheitsfunkdiensten, nicht jedoch zum Beispiel die
Frequenzen des Amateurfunkdienstes. Im konkreten Stoerfall
durch vor allem Inhouse-PLC-Installationen, die zunehmend zur
kabellosen Vernetzung von Geraeten der Informationstechnologie
zuhause eingesetzt werden, muss sich der Funkamateur in
Deutschland also an die Bundesnetzagentur wenden, auf das EMVG
verweisen und mit Nachdruck und langem Atem die Beseitigung
der Stoerung verlangen - und notfalls auch juristisch
durchsetzen. Auf gut deutsch: PLC-Adapter duerfen ueberall
stoeren, solange sich keiner beschwert.
LOBBY-ACTION KONTRA-NISG
(rps) Wir weisen noch einmal auf diese laufende Aktion der AGZ
e.V. hin. Ihr Ziel es ist, die rein privat betriebenen
Sendefunkstellen des Amateurfunkdienstes aus der Geltung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes auch in Zukunft heraus zu
halten. Deshalb wenden wir uns gegen das zurzeit laufende
Gesetzgebungsverfahren eines "Gesetzes zur Regelung des
Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" - kurz NiSG. Wir
bitten auch heute noch einmal alle Funkamateure, wenn sie
unsere Position unterstuetzen wollen, unseren zweiseitigen
Infoflyer im Internet zu laden und an ihren lokalen
Bundestagsabgeordneten zu schicken mit der Bitte, unsere
Argumente zu pruefen. Wir bedanken uns bereits jetzt bei
denjenigen OM und YLs, die dieser Bitte in der vergangenen
Woche schon sehr zahlreich nachgekommen sind.
Hier die aktuelle Entwicklung: Bereits uebermorgen am 28.
April beschaeftigt sich der Ausschuss fuer Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit des Bundesrates mit dem Gesetz. Die AGZ
hat die hier relevanten Personen informiert. Im Mai sind die
zweite und dritte Lesung im Bundestag vorgesehen. Die
Bundesregierung hat das Ziel, das NiSG noch vor der
parlamentarischen Sommerpause im Juli in Kraft treten zu
lassen. Wegen seiner Wichtigkeit wiederholen wir zu diesem
Thema jetzt unseren Beitrag von vergangener Woche.
Wiederholung aus HamRadio 2day 318 vom 19.04.2009
(rps) Die Bundesregierung setzt zurzeit alles daran, das
"Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender
Strahlung" - kurz NiSG - noch vor der parlamentarischen
Sommerpause Anfang Juli in Kraft treten zu lassen. Das
wesentliche Ziel dieses Gesetzes ist es, private Sendeanlagen
- also auch alle Sender von Funkamateuren - zusaetzlich zur
"Verordnung ueber das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder" - kurz BEMFV - erstmals auch unter
die Geltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu bringen.
Hier waeren dann - zusaetzlich zur Bundesnetzagentur - die
Umwelt- und Ordnungsbehoerden der Bundeslaender zur Kontrolle
und Ueberwachung von Amateurfunkstellen berechtigt. Wie
bereits mehrfach in HamRadio 2day berichtet betrachtet die AGZ
e.V. die Inhalte des NiSG als eine unzulaessige und eventuell
sogar grundrechtswidrige Doppelregulierung. Um unsere Position
im politischen Raum deutlich sichtbar zu machen, startet die
AGZ e.V. heute die
Lobby-Action kontra-NiSG,
die hoffentlich von moeglichst vielen Funkamateuren aktiv
unterstuetzt werden wird. Unter der Ueberschrift
"Warum dasselbe noch einmal?"
stellen wir den politischen Entscheidungstraegern die
schlichte Frage, warum etwas erneut und damit parallel
reguliert werden soll, was bereits lange reguliert ist.
Spaetestens mit dem Inkrafttreten der Verordnung ueber das
Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
unter dem Gesetz ueber Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen im Jahre 2002 haben wir
doch alles fuer den Immissionsschutz beisammen: naemlich
verbindliche Grenzwerte, die auch von den Amateurfunkstellen
eingehalten werden - das sind pikanterweise dieselben
Grenzwerte, die auch das NiSG beabsichtigt -, die
Anzeigepflicht ortsfester Amateurfunkstellen bei der
Bundesnetzagentur, die staatliche Kontrolle durch diese
Behoerde und natuerlich auch geeignete staatliche Massnahmen,
um die Beachtung dieser Vorschriften sicher zu stellen.
Die Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. fordert
deshalb ab heute die
ersatzlose Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens
fuer das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor
nichtionisierender Strahlung", was dessen Ziel anbelangt, die
rein privat betriebenen Sendeanlagen des Amateurfunkdienstes
unter die Geltung des im Wesentlichen gewerblich orientierten
Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner Rechtsverordnungen
zu bringen. Schlichter Grund: Der Schutz vor
nichtionisierender Strahlung ist bereits in vollem Umfang und
abschliessend auch ohne dieses Gesetz sicher gestellt.
Warum also dasselbe noch einmal? Bevor diese zentrale und
einfache Frage nicht schluessig von der Politik beantwortet
ist, erscheint uns eine Diskussion in der Sache selbst
unsinnig. Wir lehnen jede Doppelregulierung, die zudem
zwangslaeufig zu erhoehtem Verwaltungsaufwand und zu erhoehten
Gemeinkosten fuehrt, bereits im Vorfeld ab.
Zur freien Verwendung durch alle Funkamateure sowie andere
Vereine und Verbaende haben wir in unserem Internetangebot
einen zweiseitigen Flyer im PDF-Format bereit gestellt, der
sich an die Politik wendet und der unsere Argumente kurz und
praegnant zusammenfasst. Wenn Sie unsere Position
unterstuetzen wollen, dann leiten Sie bitte diese
Stellungnahme an politische Entscheidungstraeger Ihrer Wahl
weiter, zum Beispiel an Ihren Bundestagsabgeordneten vor Ort,
der im Mai darueber entscheiden muss. Hierzu rufen wir heute
mit Nachdruck auf.
Ein Inkrafttreten des NiSG bei gleichzeitigem Fortbestand von
FTEG und BEMFV wird nicht nur unklare behoerdliche
Zustaendigkeiten in Bund und Land schaffen, sondern vor allem
die Frage stellen, wie die experimentelle Freiheit, die fuer
die Ausuebung des Amateurfunks weltweit unverzichtbar und
lebenswichtig ist, kuenftig in Deutschland sicher gestellt
werden kann. Die Rolle des Amateurfunkgesetzes als Lex
Specialis wuerde staerker denn je zuvor auf den Pruefstand
gestellt - vielleicht sogar mit der Notwendigkeit von langen
und aufwendigen Gerichtsverfahren. Versuchen wir deshalb
zunaechst, uns in die Politik mit unseren Argumenten
einzubringen.
Links:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf
www.agz-ev.de/statements/pdf/Flyer_Lobby-Action_kontra-
NiSG_2009-04-19.pdf
www.agz-ev.de/statements/pdf/AGZ_Detailstatement_NiSG_2009-04-
19.pdf
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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