OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[[FFL-B0X]]

 Login: GAST





  
DHH841 > AGZ      26.04.09 10:03l 213 Lines 9743 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : Q4JDBO84100D
Read: DSE840 GAST DHH841
Subj: HamRadio 2day 319-2009
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 090426/0802z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   AGZ @ FFL
X-Info: Sent with login password

(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 319-2009
                                                26. April 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ
                               

PETITION GEGEN PLC IN ENGLAND GESCHEITERT

(rps) Einige britische Funkamateure hatten eine so genannte "E-
Petition" an ihre Regierung gerichtet mit dem Ziel, Powerline-
Adapter,  wie  sie etwa von British Telecom  an  deren  Kunden
ausgeliefert werden, zu verbieten. Dieser Versuch, bereits  im
Vorfeld  den  funkstoerungsbehafteten Einsatz  dieser  Geraete
generell zu verhindern, ist nun gescheitert.

Die  britische Regierung verweist in ihrer auf den  20.  April
datierten   Zurueckweisung   auf   die   Notwendigkeit,   dass
ausnahmslos  alle elektrischen und elektronischen Geraete  die
Vorschriften   der  EMV-Richtlinie  der  Europaeischen   Union
einhalten  muessen,  also auch PLC-Modems  und  -Adapter.  Der
nationale  Regulierer Ofcom schaetzt die Anzahl  der  sich  in
Grossbritannien insgesamt in Gebrauch befindlichen Geraete auf
etwa  500.000.  Dagegen  laegen  bislang  allerdings  nur   84
Beschwerden  ueber  Stoerungen  des  Funkspektrums  vor,   die
zurzeit  bearbeitet  werden  und die  teilweise  auch  bereits
abgestellt  werden konnten. Deshalb betrachtet  die  britische
Regierung    PLC   nicht   als   ein   grundsaetzliches    und
schwerwiegendes Problem, was nach einer praeventiven A-priori-
Regelung  verlangt, sondern man setzt statt  dessen  auf  eine
rein    lokale    Stoerfallbeseitigung   im   jedem    konkret
eingetretenen  Einzelfall  unter  den  Bestimmungen  der  EMV-
Richtlinie.

Diese  Haltung  deckt  sich vollstaendig  mit  derjenigen  der
deutschen   Behoerden.   Die   angeblich   kurz   vor    ihrer
Inkraftsetzung   stehende   "Verordnung   zum    Schutz    von
oeffentlichen   Telekommunikationsnetzen   und   Sende-    und
Empfangsfunkanlagen,  die in definierten Frequenzbereichen  zu
Sicherheitszwecken  betrieben  werden"  -  kurz   SchuTSEV   -
verinnerlicht   den  gleichen  Grundgedanken.   Sie   schuetzt
unabdingbar und ohne wenn und aber naemlich nur die Frequenzen
von  Sicherheitsfunkdiensten, nicht jedoch  zum  Beispiel  die
Frequenzen  des  Amateurfunkdienstes. Im  konkreten  Stoerfall
durch vor allem Inhouse-PLC-Installationen, die zunehmend  zur
kabellosen Vernetzung von Geraeten der Informationstechnologie
zuhause  eingesetzt  werden,  muss  sich  der  Funkamateur  in
Deutschland also an die Bundesnetzagentur wenden, auf das EMVG
verweisen  und  mit Nachdruck und langem Atem die  Beseitigung
der   Stoerung  verlangen  -  und  notfalls  auch   juristisch
durchsetzen.  Auf  gut deutsch: PLC-Adapter  duerfen  ueberall
stoeren, solange sich keiner beschwert.


LOBBY-ACTION KONTRA-NISG

(rps) Wir weisen noch einmal auf diese laufende Aktion der AGZ
e.V.  hin.  Ihr  Ziel  es  ist, die  rein  privat  betriebenen
Sendefunkstellen des Amateurfunkdienstes aus der  Geltung  des
Bundesimmissionsschutzgesetzes  auch  in  Zukunft  heraus   zu
halten.  Deshalb  wenden wir uns gegen  das  zurzeit  laufende
Gesetzgebungsverfahren  eines  "Gesetzes  zur   Regelung   des
Schutzes  vor nichtionisierender Strahlung" - kurz  NiSG.  Wir
bitten  auch  heute  noch einmal alle Funkamateure,  wenn  sie
unsere  Position  unterstuetzen wollen,  unseren  zweiseitigen
Infoflyer   im   Internet  zu  laden  und  an  ihren   lokalen
Bundestagsabgeordneten  zu  schicken  mit  der  Bitte,  unsere
Argumente  zu  pruefen.  Wir bedanken uns  bereits  jetzt  bei
denjenigen  OM  und YLs, die dieser Bitte in  der  vergangenen
Woche schon sehr zahlreich nachgekommen sind.

Hier  die  aktuelle  Entwicklung: Bereits uebermorgen  am  28.
April beschaeftigt sich der Ausschuss fuer Umwelt, Naturschutz
und  Reaktorsicherheit des Bundesrates mit dem Gesetz. Die AGZ
hat  die hier relevanten Personen informiert. Im Mai sind  die
zweite   und  dritte  Lesung  im  Bundestag  vorgesehen.   Die
Bundesregierung  hat  das  Ziel,  das  NiSG   noch   vor   der
parlamentarischen  Sommerpause im  Juli  in  Kraft  treten  zu
lassen.  Wegen  seiner Wichtigkeit wiederholen wir  zu  diesem
Thema jetzt unseren Beitrag von vergangener Woche.


Wiederholung aus HamRadio 2day 318 vom 19.04.2009

(rps)  Die  Bundesregierung setzt  zurzeit  alles  daran,  das
"Gesetz  zur  Regelung  des  Schutzes  vor  nichtionisierender
Strahlung"  -  kurz  NiSG  -  noch vor  der  parlamentarischen
Sommerpause  Anfang  Juli  in  Kraft  treten  zu  lassen.  Das
wesentliche  Ziel dieses Gesetzes ist es, private Sendeanlagen
-  also  auch alle Sender von Funkamateuren - zusaetzlich  zur
"Verordnung   ueber  das  Nachweisverfahren   zur   Begrenzung
elektromagnetischer Felder" - kurz BEMFV - erstmals auch unter
die  Geltung  des Bundesimmissionsschutzgesetzes  zu  bringen.
Hier  waeren  dann - zusaetzlich zur Bundesnetzagentur  -  die
Umwelt-  und Ordnungsbehoerden der Bundeslaender zur Kontrolle
und   Ueberwachung  von  Amateurfunkstellen  berechtigt.   Wie
bereits mehrfach in HamRadio 2day berichtet betrachtet die AGZ
e.V.  die Inhalte des NiSG als eine unzulaessige und eventuell
sogar grundrechtswidrige Doppelregulierung. Um unsere Position
im  politischen Raum deutlich sichtbar zu machen, startet  die
AGZ e.V. heute die

                   Lobby-Action kontra-NiSG,

die  hoffentlich  von  moeglichst vielen  Funkamateuren  aktiv
unterstuetzt werden wird. Unter der Ueberschrift

                 "Warum dasselbe noch einmal?"

stellen   wir   den   politischen  Entscheidungstraegern   die
schlichte  Frage,  warum  etwas  erneut  und  damit   parallel
reguliert  werden  soll,  was  bereits  lange  reguliert  ist.
Spaetestens  mit  dem Inkrafttreten der Verordnung  ueber  das
Nachweisverfahren  zur  Begrenzung elektromagnetischer  Felder
unter      dem      Gesetz     ueber      Funkanlagen      und
Telekommunikationsendeinrichtungen im  Jahre  2002  haben  wir
doch  alles  fuer  den  Immissionsschutz  beisammen:  naemlich
verbindliche  Grenzwerte, die auch von den  Amateurfunkstellen
eingehalten   werden   -  das  sind  pikanterweise   dieselben
Grenzwerte,   die   auch   das  NiSG   beabsichtigt   -,   die
Anzeigepflicht   ortsfester   Amateurfunkstellen    bei    der
Bundesnetzagentur,  die  staatliche  Kontrolle   durch   diese
Behoerde  und natuerlich auch geeignete staatliche Massnahmen,
um die Beachtung dieser Vorschriften sicher zu stellen.

Die Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. fordert
deshalb ab heute die

       ersatzlose Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens

fuer    das   "Gesetz   zur   Regelung   des   Schutzes    vor
nichtionisierender Strahlung", was dessen Ziel anbelangt,  die
rein  privat  betriebenen Sendeanlagen des Amateurfunkdienstes
unter  die Geltung des im Wesentlichen gewerblich orientierten
Bundesimmissionsschutzgesetzes und  seiner  Rechtsverordnungen
zu    bringen.    Schlichter    Grund:    Der    Schutz    vor
nichtionisierender Strahlung ist bereits in vollem Umfang  und
abschliessend auch ohne dieses Gesetz sicher gestellt.

Warum  also  dasselbe noch einmal? Bevor  diese  zentrale  und
einfache  Frage  nicht schluessig von der Politik  beantwortet
ist,  erscheint  uns  eine  Diskussion  in  der  Sache  selbst
unsinnig.   Wir  lehnen  jede  Doppelregulierung,  die   zudem
zwangslaeufig zu erhoehtem Verwaltungsaufwand und zu erhoehten
Gemeinkosten fuehrt, bereits im Vorfeld ab.

Zur  freien  Verwendung durch alle Funkamateure  sowie  andere
Vereine  und  Verbaende  haben wir in unserem  Internetangebot
einen  zweiseitigen Flyer im PDF-Format bereit  gestellt,  der
sich  an die Politik wendet und der unsere Argumente kurz  und
praegnant    zusammenfasst.   Wenn   Sie    unsere    Position
unterstuetzen   wollen,   dann   leiten   Sie   bitte    diese
Stellungnahme  an politische Entscheidungstraeger  Ihrer  Wahl
weiter, zum Beispiel an Ihren Bundestagsabgeordneten vor  Ort,
der  im Mai darueber entscheiden muss. Hierzu rufen wir  heute
mit Nachdruck auf.

Ein  Inkrafttreten des NiSG bei gleichzeitigem Fortbestand von
FTEG   und   BEMFV   wird   nicht  nur  unklare   behoerdliche
Zustaendigkeiten in Bund und Land schaffen, sondern vor  allem
die  Frage stellen, wie die experimentelle Freiheit, die  fuer
die  Ausuebung  des  Amateurfunks weltweit  unverzichtbar  und
lebenswichtig  ist,  kuenftig in Deutschland  sicher  gestellt
werden  kann.  Die  Rolle  des  Amateurfunkgesetzes  als   Lex
Specialis  wuerde  staerker denn je zuvor auf  den  Pruefstand
gestellt  - vielleicht sogar mit der Notwendigkeit von  langen
und   aufwendigen  Gerichtsverfahren.  Versuchen  wir  deshalb
zunaechst,   uns   in  die  Politik  mit  unseren   Argumenten
einzubringen.

Links:

dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf
www.agz-ev.de/statements/pdf/Flyer_Lobby-Action_kontra-
NiSG_2009-04-19.pdf
www.agz-ev.de/statements/pdf/AGZ_Detailstatement_NiSG_2009-04-
19.pdf


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!

 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 28.08.2025 10:06:15lZurueck Nach oben