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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 318-2009
19. April 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
LOBBY-ACTION KONTRA-NISG
(rps) startet heute. Die Bundesregierung setzt zurzeit alles
daran, das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor
nichtionisierender Strahlung" - kurz NiSG - noch vor der
parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli in Kraft treten zu
lassen. Das wesentliche Ziel dieses Gesetzes ist es, private
Sendeanlagen - also auch alle Sender von Funkamateuren -
zusaetzlich zur "Verordnung ueber das Nachweisverfahren zur
Begrenzung elektromagnetischer Felder" - kurz BEMFV - erstmals
auch unter die Geltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu
bringen. Hier waeren dann - zusaetzlich zur Bundesnetzagentur
- die Umwelt- und Ordnungsbehoerden der Bundeslaender zur
Kontrolle und Ueberwachung von Amateurfunkstellen berechtigt.
Wie bereits mehrfach in HamRadio 2day berichtet betrachtet die
AGZ e.V. die Inhalte des NiSG als eine unzulaessige und
eventuell sogar grundrechtswidrige Doppelregulierung. Um
unsere Position im politischen Raum deutlich sichtbar zu
machen, startet die AGZ e.V. heute die
Lobby-Action kontra-NiSG,
die hoffentlich von moeglichst vielen Funkamateuren aktiv
unterstuetzt werden wird. Unter der Ueberschrift
"Warum dasselbe noch einmal?"
stellen wir den politischen Entscheidungstraegern die
schlichte Frage, warum etwas erneut und damit parallel
reguliert werden soll, was bereits lange reguliert ist.
Spaetestens mit dem Inkrafttreten der Verordnung ueber das
Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
unter dem Gesetz ueber Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen im Jahre 2002 haben wir
doch alles fuer den Immissionsschutz beisammen: naemlich
verbindliche Grenzwerte, die auch von den Amateurfunkstellen
eingehalten werden - das sind pikanterweise dieselben
Grenzwerte, die auch das NiSG beabsichtigt -, die
Anzeigepflicht ortsfester Amateurfunkstellen bei der
Bundesnetzagentur, die staatliche Kontrolle durch diese
Behoerde und natuerlich auch geeignete staatliche Massnahmen,
um die Beachtung dieser Vorschriften sicher zu stellen.
Die Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. fordert
deshalb ab heute die
ersatzlose Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens
fuer das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor
nichtionisierender Strahlung", was dessen Ziel anbelangt, die
rein privat betriebenen Sendeanlagen des Amateurfunkdienstes
unter die Geltung des im Wesentlichen gewerblich orientierten
Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner Rechtsverordnungen
zu bringen. Schlichter Grund: Der Schutz vor
nichtionisierender Strahlung ist bereits in vollem Umfang und
abschliessend auch ohne dieses Gesetz sicher gestellt.
Warum also dasselbe noch einmal? Bevor diese zentrale und
einfache Frage nicht schluessig von der Politik beantwortet
ist, erscheint uns eine Diskussion in der Sache selbst
unsinnig. Wir lehnen jede Doppelregulierung, die zudem
zwangslaeufig zu erhoehtem Verwaltungsaufwand und zu erhoehten
Gemeinkosten fuehrt, bereits im Vorfeld ab.
Zur freien Verwendung durch alle Funkamateure sowie andere
Vereine und Verbaende haben wir in unserem Internetangebot
einen zweiseitigen Flyer im PDF-Format bereit gestellt, der
sich an die Politik wendet und der unsere Argumente kurz und
praegnant zusammenfasst. Wenn Sie unsere Position
unterstuetzen wollen, dann leiten Sie bitte diese
Stellungnahme an politische Entscheidungstraeger Ihrer Wahl
weiter, zum Beispiel an Ihren Bundestagsabgeordneten vor Ort,
der im Mai darueber entscheiden muss. Hierzu rufen wir heute
mit Nachdruck auf.
Ein Inkrafttreten des NiSG bei gleichzeitigem Fortbestand von
FTEG und BEMFV wird nicht nur unklare behoerdliche
Zustaendigkeiten in Bund und Land schaffen, sondern vor allem
die Frage stellen, wie die experimentelle Freiheit, die fuer
die Ausuebung des Amateurfunks weltweit unverzichtbar und
lebenswichtig ist, kuenftig in Deutschland sicher gestellt
werden kann. Die Rolle des Amateurfunkgesetzes als Lex
Specialis wuerde staerker denn je zuvor auf den Pruefstand
gestellt - vielleicht sogar mit der Notwendigkeit von langen
und aufwendigen Gerichtsverfahren. Versuchen wir deshalb
zunaechst, uns in die Politik mit unseren Argumenten
einzubringen.
Ralph, DC5JQ
Links:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf
www.agz-ev.de/statements/pdf/Flyer_Lobby-Action_kontra-
NiSG_2009-04-19.pdf
www.agz-ev.de/statements/pdf/AGZ_Detailstatement_NiSG_2009-04-
19.pdf
FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT FUNK ZUM 31. DEZEMBER AUFGELOEST
(rps) Offenbar ist in Sachen Elektrosmog und seine moegliche
Gefaehrlichkeit fuer den Menschen die Forschung erledigt; will
heissen, deren Hausaufgaben sind nach ueber zwanzig Jahren nun
gemacht und das Statement der Ungefaehrlichkeit unter den
heute geltenden Grenzwerten kann mit gutem Gewissen getaetigt
werden. Anders kann man die folgende Meldung, die auf einer
Pressemitteilung der Forschungsgemeinschaft Funk beruht, nicht
interpretieren.
"Auf ihrer ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 2.
April dieses Jahres haben die Mitglieder der
Forschungsgemeinschaft Funk e.V. (FGF) mehrheitlich die
Schliessung des Vereins mit Wirkung zum 31. Dezember 2009
beschlossen. Damit reagieren die Vereinsmitglieder auf die
neuen Rahmenbedingungen und die veraenderte
Gesamtsituation in der Forschung und Forschungsfoerderung
zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern.
Waehrend 1992 die FGF nahezu die einzige
Forschungsfoerderinstitution war, hat sich heute die
Forschungslandschaft grundlegend gewandelt. Einerseits
sind neben eigenstaendige Foerderinitiativen zunehmend
Foerderprogramme der EU und nationaler Regierungen
getreten. So hat die Bundesregierung 2001 das Deutsche
Mobilfunkforschungsprogramm und 2008 dessen
Nachfolgeprogramm aufgesetzt. Zudem hat sich der
Kenntnisstand deutlich verfestigt, so dass inzwischen auch
von Gremien wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder
der Deutschen Strahlenschutz-Kommission nicht mehr im
gleichen Umfang Bedarf an neuer Forschung gesehen wird.
Andererseits haben die oekonomischen Veraenderungen dazu
gefuehrt, dass die Zahl der beitragszahlenden Mitglieder
und somit die zur Verfuegung stehenden Mittel der FGF in
den letzten Jahren stark gesunken sind. ...
Der Beschluss zur Aufloesung der FGF Ende 2009 bedeutet
nicht das Ende des Engagements der Mitglieder der
Forschungsgemeinschaft Funk e.V. zum Themenkomplex
'elektromagnetische Felder, Mensch und Umwelt'. Sie werden
auch zukuenftig Forschung foerdern und sich mit ihrem
Wissen in den Dialog einbringen."
Dieser mutige und konsequente Schritt, der natuerlich eine
deutliche politische Wirkung in der Oeffentlichkeit erzeugt
hat, steht in voelligem Widerspruch zu den hektischen
Aktivitaeten der Bundesregierung, das NiSG ohne Beteiligung
der betroffenen Nutzer und Verbaende in wenigen Wochen
durchzubringen. Wir Funkamateure verstehen diese Eile in
Anbetracht des gerade vorgetragenen Statements der FGF nicht
im geringsten.
Links:
www.fgf.de/mehr.php?id=182
www.fgf.de
ERSTE VIERMETER-BAKE IN OESTERREICH
(rps) In Zusammenarbeit mit Gerhard, OE3GSU, und der
nationalen Fernmeldebehoerde ist es in Oesterreich gelungen,
eine Genehmigung fuer den Betrieb einer Bake im 70-Megahertz-
Band zu erhalten. Da es sich dabei um eine Versuchsfunkstelle
handelt, wurde dafuer das besondere Rufzeichen OE5QL zugeteilt
- immerhin ist das ein Amateurfunkrufzeichen, im Gegensatz zu
den deutschen Sondergenehmigungen. Fuer den Betrieb wurden
einige Auflagen erteilt. Der Zeitrahmen der Aussendungen wurde
vom 1. Juni bis zum 31. August 2009 festgelegt, also genau
fuer die Sporadic-E-Saison. Die Bake wird zwischen 04:00 und
19:47 UTC taeglich jeweils zwei Minuten pro Sequenz in Betrieb
sein.
In den Sequenzen wird folgender Text gesendet: VVV DE OE5QL
JN78CJ. Jede Sequenz beginnt mit der vollen Stunde bei 0
Minuten, ausserdem bei 15 Minuten, 30 Minuten und bei 45
Minuten. Gesendet wird also zum Beispiel von 04:00 bis 04:02,
04:15 bis 04:17, 04:30 bis 04:32 und von 04:45 bis 04:47 - und
das jede Stunde bis schliesslich 19:47. Die Strahlungsleistung
betraegt ein Watt ERP in der ersten Minute jeder Sequenz und
fuenf Watt ERP in der zweiten Minute. Sofern keine Stoerungen
von Funkdiensten im benachbarten Ausland gemeldet werden, ist
laut der oesterreichischen Regulierungsbehoerde eine
Verlaengerung der Lizenz moeglich, ein Rund-um-die-Uhr-Betrieb
wird fuer diesen Fall spaeter angestrebt. Hier die Details:
Die genaue Bakenfrequenz ist 70,045 MHz,
ihr Standort ist JN78cj, das ist das Shack von OE5MPL auf
840 Meter ueber NN,
und die Antenne ist ein Halbwellenstrahler mit Collins-
Filter nach dem DK7ZB-OZ2M-Design.
Viel Spass beim beobachten!
Quelle: OeVSV
Link:
www.oevsv.at
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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