OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[[FFL-B0X]]

 Login: GAST





  
DHH841 > AGZ      19.04.09 11:39l 244 Lines 10396 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : J4JDBO841002
Read: DHH841 GAST DSE840
Subj: HamRadio 2day 318-2009
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 090419/0939z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   AGZ @ FFL
X-Info: Sent with login password

(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 318-2009
                                                19. April 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


LOBBY-ACTION KONTRA-NISG

(rps)  startet heute. Die Bundesregierung setzt zurzeit  alles
daran,   das   "Gesetz   zur   Regelung   des   Schutzes   vor
nichtionisierender  Strahlung" - kurz  NiSG  -  noch  vor  der
parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli in Kraft  treten  zu
lassen.  Das wesentliche Ziel dieses Gesetzes ist es,  private
Sendeanlagen  -  also  auch alle Sender  von  Funkamateuren  -
zusaetzlich  zur  "Verordnung ueber das Nachweisverfahren  zur
Begrenzung elektromagnetischer Felder" - kurz BEMFV - erstmals
auch  unter die Geltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes  zu
bringen.  Hier waeren dann - zusaetzlich zur Bundesnetzagentur
-  die  Umwelt-  und  Ordnungsbehoerden der Bundeslaender  zur
Kontrolle  und Ueberwachung von Amateurfunkstellen berechtigt.
Wie bereits mehrfach in HamRadio 2day berichtet betrachtet die
AGZ  e.V.  die  Inhalte  des NiSG als  eine  unzulaessige  und
eventuell   sogar  grundrechtswidrige  Doppelregulierung.   Um
unsere  Position  im  politischen Raum  deutlich  sichtbar  zu
machen, startet die AGZ e.V. heute die

                   Lobby-Action kontra-NiSG,

die  hoffentlich  von  moeglichst vielen  Funkamateuren  aktiv
unterstuetzt werden wird. Unter der Ueberschrift

                 "Warum dasselbe noch einmal?"

stellen   wir   den   politischen  Entscheidungstraegern   die
schlichte  Frage,  warum  etwas  erneut  und  damit   parallel
reguliert  werden  soll,  was  bereits  lange  reguliert  ist.
Spaetestens  mit  dem Inkrafttreten der Verordnung  ueber  das
Nachweisverfahren  zur  Begrenzung elektromagnetischer  Felder
unter      dem      Gesetz     ueber      Funkanlagen      und
Telekommunikationsendeinrichtungen im  Jahre  2002  haben  wir
doch  alles  fuer  den  Immissionsschutz  beisammen:  naemlich
verbindliche  Grenzwerte, die auch von den  Amateurfunkstellen
eingehalten   werden   -  das  sind  pikanterweise   dieselben
Grenzwerte,   die   auch   das  NiSG   beabsichtigt   -,   die
Anzeigepflicht   ortsfester   Amateurfunkstellen    bei    der
Bundesnetzagentur,  die  staatliche  Kontrolle   durch   diese
Behoerde  und natuerlich auch geeignete staatliche Massnahmen,
um die Beachtung dieser Vorschriften sicher zu stellen.

Die Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. fordert
deshalb ab heute die

       ersatzlose Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens

fuer    das   "Gesetz   zur   Regelung   des   Schutzes    vor
nichtionisierender Strahlung", was dessen Ziel anbelangt,  die
rein  privat  betriebenen Sendeanlagen des Amateurfunkdienstes
unter  die Geltung des im Wesentlichen gewerblich orientierten
Bundesimmissionsschutzgesetzes und  seiner  Rechtsverordnungen
zu    bringen.    Schlichter    Grund:    Der    Schutz    vor
nichtionisierender Strahlung ist bereits in vollem Umfang  und
abschliessend auch ohne dieses Gesetz sicher gestellt.

Warum  also  dasselbe noch einmal? Bevor  diese  zentrale  und
einfache  Frage  nicht schluessig von der Politik  beantwortet
ist,  erscheint  uns  eine  Diskussion  in  der  Sache  selbst
unsinnig.   Wir  lehnen  jede  Doppelregulierung,  die   zudem
zwangslaeufig zu erhoehtem Verwaltungsaufwand und zu erhoehten
Gemeinkosten fuehrt, bereits im Vorfeld ab.

Zur  freien  Verwendung durch alle Funkamateure  sowie  andere
Vereine  und  Verbaende  haben wir in unserem  Internetangebot
einen  zweiseitigen Flyer im PDF-Format bereit  gestellt,  der
sich  an die Politik wendet und der unsere Argumente kurz  und
praegnant    zusammenfasst.   Wenn   Sie    unsere    Position
unterstuetzen   wollen,   dann   leiten   Sie   bitte    diese
Stellungnahme  an politische Entscheidungstraeger  Ihrer  Wahl
weiter, zum Beispiel an Ihren Bundestagsabgeordneten vor  Ort,
der  im Mai darueber entscheiden muss. Hierzu rufen wir  heute
mit Nachdruck auf.

Ein  Inkrafttreten des NiSG bei gleichzeitigem Fortbestand von
FTEG   und   BEMFV   wird   nicht  nur  unklare   behoerdliche
Zustaendigkeiten in Bund und Land schaffen, sondern vor  allem
die  Frage stellen, wie die experimentelle Freiheit, die  fuer
die  Ausuebung  des  Amateurfunks weltweit  unverzichtbar  und
lebenswichtig  ist,  kuenftig in Deutschland  sicher  gestellt
werden  kann.  Die  Rolle  des  Amateurfunkgesetzes  als   Lex
Specialis  wuerde  staerker denn je zuvor auf  den  Pruefstand
gestellt  - vielleicht sogar mit der Notwendigkeit von  langen
und   aufwendigen  Gerichtsverfahren.  Versuchen  wir  deshalb
zunaechst,   uns   in  die  Politik  mit  unseren   Argumenten
einzubringen.

Ralph, DC5JQ

Links:

dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf

www.agz-ev.de/statements/pdf/Flyer_Lobby-Action_kontra-
NiSG_2009-04-19.pdf

www.agz-ev.de/statements/pdf/AGZ_Detailstatement_NiSG_2009-04-
19.pdf


FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT FUNK ZUM 31. DEZEMBER AUFGELOEST

(rps)  Offenbar ist in Sachen Elektrosmog und seine  moegliche
Gefaehrlichkeit fuer den Menschen die Forschung erledigt; will
heissen, deren Hausaufgaben sind nach ueber zwanzig Jahren nun
gemacht  und  das  Statement der Ungefaehrlichkeit  unter  den
heute  geltenden Grenzwerten kann mit gutem Gewissen getaetigt
werden.  Anders kann man die folgende Meldung, die  auf  einer
Pressemitteilung der Forschungsgemeinschaft Funk beruht, nicht
interpretieren.

    "Auf ihrer ausserordentlichen Mitgliederversammlung am  2.
    April    dieses   Jahres   haben   die   Mitglieder    der
    Forschungsgemeinschaft  Funk e.V. (FGF)  mehrheitlich  die
    Schliessung des Vereins mit Wirkung zum 31. Dezember  2009
    beschlossen. Damit reagieren die Vereinsmitglieder auf die
    neuen     Rahmenbedingungen    und     die     veraenderte
    Gesamtsituation  in der Forschung und Forschungsfoerderung
    zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern.
    
    Waehrend    1992    die    FGF    nahezu    die    einzige
    Forschungsfoerderinstitution  war,  hat  sich  heute   die
    Forschungslandschaft  grundlegend  gewandelt.   Einerseits
    sind  neben  eigenstaendige  Foerderinitiativen  zunehmend
    Foerderprogramme   der   EU  und  nationaler   Regierungen
    getreten.  So  hat die Bundesregierung 2001  das  Deutsche
    Mobilfunkforschungsprogramm      und      2008      dessen
    Nachfolgeprogramm   aufgesetzt.   Zudem   hat   sich   der
    Kenntnisstand deutlich verfestigt, so dass inzwischen auch
    von Gremien wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder
    der  Deutschen  Strahlenschutz-Kommission  nicht  mehr  im
    gleichen  Umfang Bedarf an neuer Forschung  gesehen  wird.
    Andererseits  haben die oekonomischen Veraenderungen  dazu
    gefuehrt,  dass die Zahl der beitragszahlenden  Mitglieder
    und  somit die zur Verfuegung stehenden Mittel der FGF  in
    den letzten Jahren stark gesunken sind. ...
    
    Der  Beschluss  zur Aufloesung der FGF Ende 2009  bedeutet
    nicht   das  Ende  des  Engagements  der  Mitglieder   der
    Forschungsgemeinschaft   Funk   e.V.   zum   Themenkomplex
    'elektromagnetische Felder, Mensch und Umwelt'. Sie werden
    auch  zukuenftig  Forschung foerdern und  sich  mit  ihrem
    Wissen in den Dialog einbringen."

Dieser  mutige  und konsequente Schritt, der  natuerlich  eine
deutliche  politische  Wirkung in der Oeffentlichkeit  erzeugt
hat,   steht   in  voelligem  Widerspruch  zu  den  hektischen
Aktivitaeten  der  Bundesregierung, das NiSG ohne  Beteiligung
der   betroffenen  Nutzer  und  Verbaende  in  wenigen  Wochen
durchzubringen.  Wir  Funkamateure  verstehen  diese  Eile  in
Anbetracht des gerade vorgetragenen Statements der  FGF  nicht
im geringsten.

Links:

www.fgf.de/mehr.php?id=182
www.fgf.de


ERSTE VIERMETER-BAKE IN OESTERREICH

(rps)   In  Zusammenarbeit  mit  Gerhard,  OE3GSU,   und   der
nationalen  Fernmeldebehoerde ist es in Oesterreich  gelungen,
eine  Genehmigung fuer den Betrieb einer Bake im 70-Megahertz-
Band  zu erhalten. Da es sich dabei um eine Versuchsfunkstelle
handelt, wurde dafuer das besondere Rufzeichen OE5QL zugeteilt
-  immerhin ist das ein Amateurfunkrufzeichen, im Gegensatz zu
den  deutschen  Sondergenehmigungen. Fuer den  Betrieb  wurden
einige Auflagen erteilt. Der Zeitrahmen der Aussendungen wurde
vom  1.  Juni bis zum 31. August 2009 festgelegt,  also  genau
fuer  die Sporadic-E-Saison. Die Bake wird zwischen 04:00  und
19:47 UTC taeglich jeweils zwei Minuten pro Sequenz in Betrieb
sein.

In  den  Sequenzen wird folgender Text gesendet: VVV DE  OE5QL
JN78CJ.  Jede  Sequenz beginnt mit der  vollen  Stunde  bei  0
Minuten,  ausserdem  bei 15 Minuten, 30  Minuten  und  bei  45
Minuten. Gesendet wird also zum Beispiel von 04:00 bis  04:02,
04:15 bis 04:17, 04:30 bis 04:32 und von 04:45 bis 04:47 - und
das jede Stunde bis schliesslich 19:47. Die Strahlungsleistung
betraegt  ein Watt ERP in der ersten Minute jeder Sequenz  und
fuenf  Watt ERP in der zweiten Minute. Sofern keine Stoerungen
von  Funkdiensten im benachbarten Ausland gemeldet werden, ist
laut    der   oesterreichischen   Regulierungsbehoerde    eine
Verlaengerung der Lizenz moeglich, ein Rund-um-die-Uhr-Betrieb
wird fuer diesen Fall spaeter angestrebt. Hier die Details:

    Die genaue Bakenfrequenz ist 70,045 MHz,
    ihr  Standort ist JN78cj, das ist das Shack von OE5MPL auf
    840 Meter ueber NN,
    und  die  Antenne ist ein Halbwellenstrahler mit  Collins-
    Filter nach dem DK7ZB-OZ2M-Design.

Viel Spass beim beobachten!

Quelle: OeVSV

Link:

www.oevsv.at


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!

 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 28.08.2025 16:56:27lZurueck Nach oben