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DHH841 > AGZ      20.06.10 17:28l 228 Lines 10134 Bytes #999 (360) @ BAY
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(c) AGZ e.V. 2001-2010              DL: HamRadio 2day 349-2010
                                                 20. Juni 2010

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


ENTWURF EINER NEUEN AMATEURFUNKVERORDNUNG LIEGT VOR

(rps)  Am  letzten  Donnerstag ging der  AGZ  e.V.  der  erste
Entwurf  einer neuen AFuV seitens des Bundesministeriums  fuer
Wirtschaft und Technologie zu. Hier unsere erste Wertung:  Die
Hoehe  der  Gebuehren  fuer zum Beispiel Rufzeichenzuteilungen
und   Pruefungen  soll  gesenkt  werden  -  eine  langjaehrige
Forderung   der   Amateurfunkverbaende.   Allerdings    werden
belastbare  Zahlen nicht vor September vorliegen -  angeblich,
weil    die    erforderlichen   Untersuchungen    durch    die
Bundesnetzagentur bis dahin noch andauern.

Die  Bundesregierung will einiges bei den Pruefungen  aendern:
So   soll   die  Moeglichkeit  der  unmittelbaren  muendlichen
Nachpruefung bei knappem Nichtbestehen ersatzlos  wegfallen  -
ebenso  wie  die  bisherige Regelung,  dass  nicht  bestandene
Pruefungsteile  innerhalb  von 24  Monaten  wiederholt  werden
koennen.  Hier soll nun gelten: alles oder nichts -  man  muss
die  gesamte  Pruefung neu ablegen und bestehen -  zum  vollen
Preis natuerlich. Kein einziger bestandener Pruefungsteil wird
mehr angerechnet. Und schliesslich: Man soll Klasse A kuenftig
nicht mehr sofort quasi aus dem Stand machen duerfen. Vielmehr
soll Voraussetzung dafuer sein, dass der Pruefling ein Zeugnis
der Klasse E bereits besitzt. Soll hier grundsaetzlich zweimal
kassiert  werden? Die offizielle Begruendung lautet jedenfalls
"Verwaltungsvereinfachung".

Wieder   einmal   sollen   fuer  uns   Funkamateure   wichtige
Entscheidungen  in  das  Amtsblatt  -  will   sagen   in   das
vollstaendige Ermessen - der Bundesnetzagentur verlegt werden:
so  etwa  die  Anerkennung  von Pruefungsbescheinigungen  oder
Genehmigungen  aus Laendern, die nicht die CEPT-harmonisierten
Regelungen     anwenden.    Auch    Inhalt,     Umfang     und
Bestehenskriterien    der   Amateurfunkpruefung    soll    die
Bundesnetzagentur nach wie vor in alleiniger  Entscheidung  in
ihrem Amtsblatt festlegen duerfen.

Clubstationsrufzeichen sollen demnaechst nicht mehr vom Leiter
der  Amateurfunkvereinigung  widerrufen  werden  koennen,  der
einst  die  Befuerwortung  aussprach.  Um  nicht  laenger   im
Widerspruch  zum  Amateurfunkgesetz  zu  stehen,   wird   dies
kuenftig  nur  noch  allein  der Inhaber  des  Clubrufzeichens
duerfen  - auch, wenn er gar nicht mehr Clubmitglied  oder  in
Ungnade gefallen ist. Unter Verwendung solcher Rufzeichen soll
kuenftig auch Ausbildungsfunkbetrieb erlaubt sein; das gab  es
in der DDR schon einmal.

Um  Irritationen mit D-STAR endgueltig auszuraeumen, soll  die
neue     AFuV     die    folgende    Bestimmung     enthalten:
"Uebertragungsverfahren  muessen  mit  allgemein  verfuegbarer
Technik    eine   Wiederherstellung   uebertragener    Inhalte
zulassen."  Damit  ist der AMBE-Chip nun explizit  legal.  Bei
terrestrischen   Relaisfunkstellen   zur   Uebertragung    von
digitaler  Sprache und eingebetteten Daten mit einer  belegten
Bandbreite  von maximal 6,25 kHz in den Frequenzbereichen  144
bis  146 MHz und 430 bis 440 MHz - sprich bei D-STAR - ist nun
eine  effektive  Strahlungsleistung von bis  zu  50  Watt  ERP
vorgesehen.

Neue  Frequenzen  wie 500 kHz, 5 MHz und 70 MHz  enthaelt  der
Entwurf    uebrigens    genauso    wenig    wie    verbesserte
Nutzungsmoeglichkeiten  bei  50  MHz.  Auch  die  Entry-Level-
Licence kommt erst mit der naechsten Aenderung der AFuV.  Eine
ausfuehrliche Analyse werden wir zeitnah veroeffentlichen. Den
Entwurfstext selbst finden Sie bei uns im Internet.


KEINE VERLAENGERUNG VON CLUBSTATIONSRUFZEICHEN

(rps)  mit  einstelligem Suffix. Sie erinnern sich vielleicht:
Im    Jahre    2005    wurden    in    Deutschland    erstmals
Amateurfunkrufzeichen  vergeben,  die   nur   einen   einzigen
Buchstaben  im  Suffix  haben. Sie sind insbesondere  bei  den
Contestern   sehr   beliebt.   Gemaess   dem   so    genannten
Rufzeichenplan,  den  die Bundesnetzagentur  damals  in  ihrem
Amtsblatt  veroeffentlichte,  werden  sie  grundsaetzlich  auf
fuenf   Jahre   befristet   und   als   Clubstationsrufzeichen
zugeteilt.  Diese  Zeit ist nun um und die  ersten  Rufzeichen
laufen Ende des Monats aus.

Wie  geht es nun weiter? In ihrem aktuellen Amtsblatt  Nr.  11
vom 16. Juni 2010 teilt die Bundesnetzagentur dazu mit:

    "Im  Hinblick  darauf, dass es sich bei  den  betreffenden
    Rufzeichen  um  eine knappe Ressource  handelt,  sowie  im
    Hinblick   auf   den   Gleichbehandlungsgrundsatz   werden
    Klubstationsrufzeichen  mit  1-buchstabigem  Suffix   auch
    weiterhin ausschliesslich befristet fuer die Dauer von bis
    zu  5  Jahren zugeteilt. Dadurch ist sichergestellt,  dass
    auch zukuenftig ausreichender Handlungsspielraum fuer  die
    Zuteilung   von   Rufzeichen  mit  1-buchstabigem   Suffix
    besteht.  Fuer  die Rufzeichenzuteilung  werden  Gebuehren
    gemaess   Anlage   2   der  Amateurfunkverordnung   (AFuV)
    erhoben."


KOMMENTAR

(rps)  Das  bedeutet im Klartext: Eine Verlaengerung  gibt  es
nicht.  Man  muss  sein  Rufzeichen  mit  einstelligem  Suffix
vielmehr  vollkommen neu beantragen, obwohl solche  Rufzeichen
mehr  als  genug  verfuegbar sind. Das kostet  allerdings  110
Euro, obwohl sich weder der Inhaber, noch das Rufzeichen, noch
die   Anschrift  aendern.  Fuer  das  erneute  Ausdrucken  und
Eintueten   eines  wahrscheinlich  sowieso  noch   vorhandenen
Textdokuments  mit neuer Befristung ist das  schon  ein  wenig
viel  -  und  nicht  hinnehmbar. Man  koennte  dieses  Gebaren
durchaus als Abzocke bezeichnen. Der "Runde Tisch Amateurfunk"
(RTA)  wurde  mit seinem Wunsch nach kostenloser Verlaengerung
von der Behoerde schlicht brueskiert.

"Handlungsspielraum"  gewinnt man  durch  diese  Massnahme  im
uebrigen  in  keiner Weise: Die bisherigen  Rufzeichen  laufen
naemlich auf jeden Fall ab. Eine groessere Menge freier  Calls
erzielt  man  langfristig allenfalls durch  die  abschreckende
Wirkung des hohen Preises fuer eine Neuzuteilung. Ist das noch
mit dem Recht vereinbar? Von Anstand wollen wir erst gar nicht
reden.  Es  draengen sich hier natuerlich etliche Fragen  auf:
Hat  eine Rufzeichenbefristung allein aufgrund eines rechtlich
voellig   unverbindlichen  Amtsblattes  ueberhaupt  irgendeine
juristische Qualitaet? Lassen sich zugeteilte Rufzeichen  ohne
Rechtsgrundlage  auf  der  Ebene  eines  Gesetzes   ueberhaupt
befristen?   Leider   haben  die  Inhaber   der   einstelligen
Clubrufzeichen      seinerzeit     die     Befristung      per
Einzelverwaltungsakt  akzeptiert und  im  Vertrauen  auf  eine
spaetere   Verlaengerungsregelung   bestandskraeftig    werden
lassen:  jedenfalls  ein Grund mehr, die Amateurfunkverordnung
einschlaegig  zu  aendern!  Und  ein  Grund  mehr,  dass   wir
Funkamateure  oeffentlich und vernehmbar unsere  Meinung  dazu
sagen.

Ralph, DC5JQ


AGZ AUF HAM RADIO

(rps)  In  diesem  Jahr nimmt die AGZ e.V. wieder  an  Europas
groesster   Amateurfunkmesse  teil.  In   Friedrichshafen   am
Bodensee  findet am naechsten Wochenende vom 25. bis  zum  27.
Juni dieses Jahres die HAM RADIO 2010 statt. Besuchen Sie  uns
in  Halle  A1  am  Messestand Nr.  440  und  lassen  Sie  sich
ueberraschen!

http://www.hamradio-friedrichshafen.de/


JUGEND FORSCHT - AUCH UEBER ELEKTROSMOG

(rps)  Im  Schweinfurter Tagblatt fanden wir den nachstehenden
interessanten Artikel:

"Die  Frage,  ob  Mobilfunk  moegliche  Auswirkungen  auf  die
Gesundheit  hat, wird immer wieder diskutiert. Der 15-jaehrige
Patrick  Funke  aus  Schweinfurt  wunderte  sich  ueber  diese
Befuerchtungen, die er aus physikalischer Sicht  nicht  teilen
konnte.  Der  Schueler  des  Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums
beschloss,  in einer eigenen Forschungsarbeit zu  untersuchen,
ob elektromagnetische Felder im Frequenzbereich des Mobilfunks
krebserregend sein koennten. Fuer sein Projekt erhielt er  nun
den   Sonderpreis   Mobilfunk.  Der  vom   Informationszentrum
Mobilfunk   (IZMF)  gestiftete  Preis  wurde  im  Rahmen   des
Landeswettbewerbs Bayern von 'Jugend forscht' vergeben.

Um    herauszufinden,   ob   elektromagnetische   Felder    im
Mobilfunkbereich  Zellmutationen  ausloesen,  wendete  Patrick
Funke den so genannten AMES-Test an. Mit dem Test lassen  sich
mithilfe von Bakterien Mutagene identifizieren, die das Erbgut
veraendern.     Der    Versuchsaufbau:    Der    Schweinfurter
Nachwuchsforscher  positionierte ein eingeschaltetes  und  auf
Anrufmodus   gestelltes   Mobiltelefon   direkt   neben    der
Bakterienkultur. Somit waren die Bakterien konstant  in  einem
elektromagnetischen  Feld.  Sein  Ergebnis:  Auch   nach   24-
stuendigem  Testverlauf  waren keine  Mutagene  zu  entdecken.
'Daraus   laesst   sich   schliessen,  dass   kein   erhoehtes
Krebsrisiko besteht', erklaert Patrick Funke."

Quelle: Schweinfurter Tagblatt und IZMF


ZUM SCHLUSS IN EIGENER SACHE

(rps)  Wegen  unserer  Praesenz auf  der  HAM  RADIO  2010  in
Friedrichshafen am Bodensee gibt es am naechsten Sonntag keine
Ausgabe von HamRadio 2day und auch keine Aussendungen auf  den
Amateurfunkbaendern.  Reden  Sie  statt  dessen   einfach   am
Messestand mit uns!


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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