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(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 366-2011
13. Maerz 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
GRUND FUER AUSGEPRAEGTES MINIMUM GEFUNDEN?
(rps) Die angesehene naturwissenschaftliche Fachzeitschrift
Nature hat in ihrer Maerz-Ausgabe eine interessante Hypothese
veroeffentlicht, die das diesmal extrem lange und ausgepraegte
Minimum der Sonnenaktivitaet erklaeren koennte. Laut einem der
Autoren, Piet Martens, war das letzte Minimum etwa doppelt so
lang und enthielt wesentlich mehr vollkommen
sonnenfleckenfreie Tage im Vergleich zum Durchschnitt der
letzten mehr als 200 Jahre; nur die Minima der Jahre 1913 und
1810 kamen dem in etwa gleich.
Nachdem Martens mit seinen beiden Kollegen Dibyendu Nandi vom
Indian Institute of Science Education and Research in Kolkata
und Andres Munoz-Jaramillo von der Montana State University
210 Sonnenfleckenzyklen analysiert und modelliert hatte, stand
das Ergebnis fest: Ausgepraegte und lange Minima korrelieren
mit sehr schwachen magnetischen Feldern an den Polen der
Sonne. Die NASA unterstuetze daraufhin das Ziel, eine
detaillierte Modellierung der physikalischen Vorgaenge auf der
Sonne mittels Supercomputern vorzunehmen. Dabei fand man
heraus, dass Plasmastroeme tief im Inneren der Sonne mit der
Entstehung von Sonnenflecken interferieren, sie also
behindern, und damit das Aktivitaetsminimum vertiefen und
verlaengern.
Ein moeglichst tiefes wissenschaftliches Verstaendnis des
Sonnenfleckenzyklus ist nicht nur fuer uns Funkamateure
wichtig. Auch die Raumfahrt mit ihren heute vielfaeltigen
kommerziellen und wirtschaftlichen Dimensionen ist betroffen
und stark daran interessiert: Erhoehte Strahlungsintensitaet
macht naemlich den Aufenthalt im Raum gefaehrlicher,
zurueckgehende solare Ultraviolettstrahlung beeinflusst die
obere Atmosphaere, indem sie abkuehlt und sich zusammen zieht.
In Folge haelt sich Weltraumschrott laenger in der Umlaufbahn,
bevor er verglueht und andere Objekte nicht mehr bedrohen
kann. Und schliesslich gefaehrdet hohe solare Aktivitaet die
Elektronik an Bord von Raumfahrzeugen und Satelliten.
Allerdings ist die eigentliche Frage damit noch lange nicht
beantwortet, das Problem wurde naemlich nur verlagert - und
zwar von den Sonnenflecken an der Oberflaeche auf die Physik
von Plasmastroemen im Inneren der Sonne. Und die stellen ein
mindestens genauso unberechenbares Phaenomen dar wie die
Sonnenflecken selbst. Chaotische und stochastische Vorgaenge
sind eben selbst mit unseren leistungsfaehigsten Rechnern
zurzeit nur eingeschraenkt behandelbar - und von einer
zuverlaessigen Langzeitvorhersage der Sonnenaktivitaet sind
wir noch ziemlich weit entfernt.
Quelle: NASA und ARRL
TKG-AENDERUNG OHNE MODIFIKATION DES AFUG
(rps) Die aktuell anstehende Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat vor allem das Ziel, den
Verbraucherschutz zu staerken und den Wettbewerb im
europaeischen Binnenmarkt zu unterstuetzen. Mehrere
Richtlinien der Europaeischen Union sind hier national
umzusetzen. In direkter Weise ist der Amateurfunk davon nicht
betroffen - allerdings in indirekter Weise ziemlich massiv.
Wir berichteten bereits am 31. Oktober 2010 in unserer
HamRadio-2day-Ausgabe Nr. 356, dass im TKG sowohl der
Frequenznutzungsplan als auch die
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung umbenannt und in
ihren Aufgaben neu definiert werden. Sie sollen nun
"Frequenzverordnung" und "Frequenzplan" heissen. Ziel ist hier
eine Entbuerokratisierung und Flexibilisierung, indem zum
Beispiel die Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung
wegfaellt und Frequenzen noch zeitnaeher und
technologieneutraler zugeteilt werden sollen.
Nach wie vor bedarf es grundsaetzlich der Zuteilung einer
Frequenz, bevor man sie nutzen darf. Hierunter versteht man
nur das Senden, nicht aber das Empfangen. Eine Zuteilung kann
entweder allgemein fuer jedermann ausgesprochen werden; CB-
Funk, PMR446 und Freenet sind hier nur einige Beispiele unter
vielen anderen. Frequenzen koennen auch mit einem
individuellen Verwaltungsakt zugeteilt werden, etwa bei
Rundfunksendern oder beim Betriebsfunk. Der Amateurfunk bildet
allerdings eine Ausnahme: Wir sind der einzige Funkdienst, der
seine Frequenzen kraft eines Gesetzes nutzen darf: Paragraf 3
Absatz 5 des Amateurfunkgesetzes bestimmt, dass die im
Frequenznutzungsplan unter dem TKG vom 25. Juli 1996
ausgewiesenen Frequenzen des Amateurfunkdienstes uns zugeteilt
sind.
Und hier sieht man auch gleich die beiden Probleme: Das
Telekommunikationsgesetz aus dem Jahre 1996 gibt es schon
lange nicht mehr - es wurde 2004 vollstaendig aufgehoben und
insgesamt durch ein neues TKG ersetzt - und den im AFuG
genannten Begriff "Frequenznutzungsplan" wird es bald auch
nicht mehr geben. Die AGZ hat am 24. Oktober 2010 in einem
Statement das Bundesministerium fuer Wirtschaft und
Technologie darauf hingewiesen, dass die Frequenznutzung im
Amateurfunkdienst bei Inkrafttreten der nun anstehenden TKG-
Novellierung insgesamt in Frage gestellt sein koennte, da der
entsprechende Paragraf im AFuG ab diesem Tag dann endgueltig
ins Nichts verweist.
Am 2. Maerz hat die Bundesregierung nun einen geaenderten
Entwurf der TKG-Novellierung verabschiedet, der die
Stellungnahmen diverser Interessengruppen beruecksichtigt -
oder auch nicht. Leider findet sich dort die von uns angeregte
Aenderung des Amateurfunkgesetztes nicht wieder, die alleine
zukuenftig eine Rechtssicherheit gewaehrleisten koennte. Wir
hatten angeregt, anstatt auf den nicht mehr existenten
Frequenznutzungsplan auf die kuenftige Frequenzverordnung in
ihrer jeweils geltenden Fassung zu verweisen. Die Aufgaben des
neu geschaffenen und im Amateurfunk inhaltlich ueberfluessigen
Frequenzplans uebernimmt bei uns zudem voll und ganz die
Amateurfunkverordnung. Auch aus diesem Grund ist eine
gleichzeitige AFuG-Aenderung nur in diesem Punkt sinnvoll und
notwendig.
Der Gesetzestext wird nun in den Bundestag eingebracht. Dort
steht der AGZ e.V. natuerlich die Moeglichkeit offen,
Ausschuesse und Abgeordnete auf das Problem hinzuweisen und
auf parlamentarischer Ebene eine Aenderung des AFuG
anzustreben. Das TKG-Aenderungsgesetz koennte naemlich
vollkommen kostenneutral durch einen weiteren Artikel ergaenzt
werden, der nur Paragraf 3 Absatz 5 des Amateurfunkgesetzes
entsprechend anpasst.
SONDERSTATION ZU EHREN MARCONIS
(rps) Der Amateurfunkclub des oesterreichischen oeffentlich-
rechtlichen Senders ORF betreibt vom 29. April bis zum 1. Mai
in Wien die Sonderstation OE11M. Sie wird am International
Marconi Day - das ist der 30. April - teilnehmen und fuer das
IMD-Award gueltig sein - und damit das Lebenswerk von
Guglielmo Marconi und insbesondere seine grossen Verdienste um
die Entwicklung der drahtlosen Kommunikation wuerdigen.
Unterstuetzt wird diese Aktion von DokuFunk bzw. QSL
Collection, einer oesterreichischen Initiative, die das Ziel
hat, moeglichst viele Originalstuecke zu sammeln und zu
bewahren, um die Geschichte des Amateurfunks fuer die Nachwelt
dokumentieren zu koennen.
Quelle: RSGB
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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