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DHH841 > AGZ      13.03.11 10:25l 178 Lines 8258 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: HamRadio 2day 366-2011
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(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 366-2011
                                                13. Maerz 2011
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ


GRUND FUER AUSGEPRAEGTES MINIMUM GEFUNDEN?

(rps)  Die  angesehene naturwissenschaftliche  Fachzeitschrift
Nature  hat in ihrer Maerz-Ausgabe eine interessante Hypothese
veroeffentlicht, die das diesmal extrem lange und ausgepraegte
Minimum der Sonnenaktivitaet erklaeren koennte. Laut einem der
Autoren, Piet Martens, war das letzte Minimum etwa doppelt  so
lang     und     enthielt    wesentlich    mehr     vollkommen
sonnenfleckenfreie  Tage  im Vergleich  zum  Durchschnitt  der
letzten mehr als 200 Jahre; nur die Minima der Jahre 1913  und
1810 kamen dem in etwa gleich.

Nachdem Martens mit seinen beiden Kollegen Dibyendu Nandi  vom
Indian  Institute of Science Education and Research in Kolkata
und  Andres  Munoz-Jaramillo von der Montana State  University
210 Sonnenfleckenzyklen analysiert und modelliert hatte, stand
das  Ergebnis fest: Ausgepraegte und lange Minima  korrelieren
mit  sehr  schwachen magnetischen Feldern  an  den  Polen  der
Sonne.   Die  NASA  unterstuetze  daraufhin  das  Ziel,   eine
detaillierte Modellierung der physikalischen Vorgaenge auf der
Sonne  mittels  Supercomputern  vorzunehmen.  Dabei  fand  man
heraus,  dass Plasmastroeme tief im Inneren der Sonne mit  der
Entstehung   von   Sonnenflecken   interferieren,   sie   also
behindern,  und  damit  das Aktivitaetsminimum  vertiefen  und
verlaengern.

Ein  moeglichst  tiefes  wissenschaftliches  Verstaendnis  des
Sonnenfleckenzyklus  ist  nicht  nur  fuer  uns   Funkamateure
wichtig.  Auch  die  Raumfahrt mit ihren  heute  vielfaeltigen
kommerziellen  und wirtschaftlichen Dimensionen ist  betroffen
und  stark  daran interessiert: Erhoehte Strahlungsintensitaet
macht   naemlich   den   Aufenthalt  im  Raum   gefaehrlicher,
zurueckgehende  solare Ultraviolettstrahlung  beeinflusst  die
obere Atmosphaere, indem sie abkuehlt und sich zusammen zieht.
In Folge haelt sich Weltraumschrott laenger in der Umlaufbahn,
bevor  er  verglueht  und andere Objekte nicht  mehr  bedrohen
kann.  Und schliesslich gefaehrdet hohe solare Aktivitaet  die
Elektronik an Bord von Raumfahrzeugen und Satelliten.

Allerdings  ist die eigentliche Frage damit noch  lange  nicht
beantwortet,  das Problem wurde naemlich nur verlagert  -  und
zwar  von den Sonnenflecken an der Oberflaeche auf die  Physik
von  Plasmastroemen im Inneren der Sonne. Und die stellen  ein
mindestens  genauso  unberechenbares  Phaenomen  dar  wie  die
Sonnenflecken  selbst. Chaotische und stochastische  Vorgaenge
sind  eben  selbst  mit  unseren leistungsfaehigsten  Rechnern
zurzeit  nur  eingeschraenkt  behandelbar  -  und  von   einer
zuverlaessigen  Langzeitvorhersage der  Sonnenaktivitaet  sind
wir noch ziemlich weit entfernt.

Quelle: NASA und ARRL


TKG-AENDERUNG OHNE MODIFIKATION DES AFUG

(rps)     Die    aktuell    anstehende    Novellierung     des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat vor allem das  Ziel,  den
Verbraucherschutz   zu   staerken  und   den   Wettbewerb   im
europaeischen    Binnenmarkt   zu    unterstuetzen.    Mehrere
Richtlinien   der  Europaeischen  Union  sind  hier   national
umzusetzen. In direkter Weise ist der Amateurfunk davon  nicht
betroffen  -  allerdings in indirekter Weise ziemlich  massiv.
Wir  berichteten  bereits  am  31.  Oktober  2010  in  unserer
HamRadio-2day-Ausgabe  Nr.  356,  dass  im  TKG   sowohl   der
Frequenznutzungsplan          als           auch           die
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung  umbenannt   und   in
ihren   Aufgaben   neu  definiert  werden.  Sie   sollen   nun
"Frequenzverordnung" und "Frequenzplan" heissen. Ziel ist hier
eine  Entbuerokratisierung  und  Flexibilisierung,  indem  zum
Beispiel     die    Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung
wegfaellt     und     Frequenzen    noch    zeitnaeher     und
technologieneutraler zugeteilt werden sollen.

Nach  wie  vor  bedarf es grundsaetzlich der  Zuteilung  einer
Frequenz,  bevor man sie nutzen darf. Hierunter  versteht  man
nur  das Senden, nicht aber das Empfangen. Eine Zuteilung kann
entweder  allgemein fuer jedermann ausgesprochen  werden;  CB-
Funk,  PMR446 und Freenet sind hier nur einige Beispiele unter
vielen   anderen.   Frequenzen   koennen   auch   mit    einem
individuellen  Verwaltungsakt  zugeteilt  werden,   etwa   bei
Rundfunksendern oder beim Betriebsfunk. Der Amateurfunk bildet
allerdings eine Ausnahme: Wir sind der einzige Funkdienst, der
seine Frequenzen kraft eines Gesetzes nutzen darf: Paragraf  3
Absatz  5  des  Amateurfunkgesetzes  bestimmt,  dass  die   im
Frequenznutzungsplan  unter  dem  TKG  vom   25.   Juli   1996
ausgewiesenen Frequenzen des Amateurfunkdienstes uns zugeteilt
sind.

Und  hier  sieht  man  auch gleich die  beiden  Probleme:  Das
Telekommunikationsgesetz  aus dem Jahre  1996  gibt  es  schon
lange  nicht mehr - es wurde 2004 vollstaendig aufgehoben  und
insgesamt  durch  ein neues TKG ersetzt  -  und  den  im  AFuG
genannten  Begriff "Frequenznutzungsplan" wird  es  bald  auch
nicht  mehr  geben. Die AGZ hat am 24. Oktober 2010  in  einem
Statement   das   Bundesministerium   fuer   Wirtschaft    und
Technologie  darauf  hingewiesen, dass die Frequenznutzung  im
Amateurfunkdienst bei Inkrafttreten der nun  anstehenden  TKG-
Novellierung insgesamt in Frage gestellt sein koennte, da  der
entsprechende  Paragraf im AFuG ab diesem Tag dann  endgueltig
ins Nichts verweist.

Am  2.  Maerz  hat  die Bundesregierung nun einen  geaenderten
Entwurf   der   TKG-Novellierung   verabschiedet,   der    die
Stellungnahmen  diverser Interessengruppen  beruecksichtigt  -
oder auch nicht. Leider findet sich dort die von uns angeregte
Aenderung  des Amateurfunkgesetztes nicht wieder, die  alleine
zukuenftig  eine Rechtssicherheit gewaehrleisten koennte.  Wir
hatten   angeregt,  anstatt  auf  den  nicht  mehr  existenten
Frequenznutzungsplan  auf die kuenftige Frequenzverordnung  in
ihrer jeweils geltenden Fassung zu verweisen. Die Aufgaben des
neu geschaffenen und im Amateurfunk inhaltlich ueberfluessigen
Frequenzplans  uebernimmt bei uns  zudem  voll  und  ganz  die
Amateurfunkverordnung.  Auch  aus  diesem   Grund   ist   eine
gleichzeitige AFuG-Aenderung nur in diesem Punkt sinnvoll  und
notwendig.

Der  Gesetzestext wird nun in den Bundestag eingebracht.  Dort
steht   der  AGZ  e.V.  natuerlich  die  Moeglichkeit   offen,
Ausschuesse  und  Abgeordnete auf das Problem hinzuweisen  und
auf   parlamentarischer   Ebene  eine   Aenderung   des   AFuG
anzustreben.   Das   TKG-Aenderungsgesetz   koennte   naemlich
vollkommen kostenneutral durch einen weiteren Artikel ergaenzt
werden,  der  nur  Paragraf 3 Absatz 5 des Amateurfunkgesetzes
entsprechend anpasst.


SONDERSTATION ZU EHREN MARCONIS

(rps)  Der  Amateurfunkclub des oesterreichischen oeffentlich-
rechtlichen Senders ORF betreibt vom 29. April bis zum 1.  Mai
in  Wien  die  Sonderstation OE11M. Sie wird am  International
Marconi Day - das ist der 30. April - teilnehmen und fuer  das
IMD-Award  gueltig  sein  -  und  damit  das  Lebenswerk   von
Guglielmo Marconi und insbesondere seine grossen Verdienste um
die   Entwicklung  der  drahtlosen  Kommunikation   wuerdigen.
Unterstuetzt   wird  diese  Aktion  von  DokuFunk   bzw.   QSL
Collection, einer oesterreichischen Initiative, die  das  Ziel
hat,  moeglichst  viele  Originalstuecke  zu  sammeln  und  zu
bewahren, um die Geschichte des Amateurfunks fuer die Nachwelt
dokumentieren zu koennen.

Quelle: RSGB


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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