|
DHH841 > AGZ 05.06.11 09:33l 208 Lines 9653 Bytes #999 (360) @ BAY
BID : 56LDBO84100O
Read: GAST
Subj: HamRadio 2day 371-2011
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 110605/0832z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AGZ @ BAY
X-Info: Sent with login password
(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 371-2011
5. Juni 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
DK2EI SILENT KEY
(rps) Wir haben die traurige Pflicht, den Tod unseres
Mitglieds Diethard Balzer, DK2EI, mitzuteilen. Diethard ist
vollkommen unerwartet am 28. Mai 2011 im Alter von 73 Jahren
von uns gegangen. Die AGZ verliert damit eines ihrer aktivsten
Mitglieder. Die Luecke, die Diethard hinterlaesst, ist gross
und seine Verdienste um dem Amateurfunk insgesamt sind immens:
Nur einige Beispiele sind die sonntaegliche Ausstrahlung von
HamRadio 2day auf Achtzigmeter, seine umfangreiche Hilfe bei
der Organisation des Messeauftritts unseres Vereins in
Friedrichshafen am Bodensee und schliesslich seine
Unterstuetzung von Notfunk und Nachwuchsausbildung in seiner
Heimatstadt Moenchengladbach. Im September 2010 wurde Diethard
von Oberbuergermeister Norbert Bude mit der Goldenen
Ehrennadel der Stadt fuer sein ueberdurchschnittliches
ehrenamtliches Engagement geehrt.
Uns bleibt nunmehr nur ein schlichtes aber sehr
nachdrueckliches "Danke Diethard". Die Beerdigung fand unter
grosser Anteilnahme am letzten Freitag in Moenchengladbach
statt.
BUNDESNETZAGENTUR UEBERPRUEFT AMATEURFUNKSTELLEN -
ALLE FUNKAMATEURE SOLLEN DIE AKTION BEZAHLEN
(rps) Wir berichteten bereits ganz kurz in unserer letzten
Ausgabe: Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, demnaechst eine
Vielzahl von Amateurfunkstellen ohne konkret vorliegenden
Anlass vor Ort im Rahmen einer so genannten "General-
Praevention" zu ueberpruefen. Vor allem handelt es sich dabei
laut Auskunft der Pressestelle der Behoerde um fernbediente
und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. Jedoch sollen
auch persoenliche Amateurfunkstellen und Clubstationen
kontrolliert werden, dies allerdings nur anlassbezogen. Als
Rechtsgrundlage fuehrt die Bundesnetzagentur Paragraf 10
Absatz 1 des Amateurfunkgesetzes an, wonach sie die Einhaltung
dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen zu ueberwachen hat. Insgesamt sollen etwa
200 von insgesamt 1600 Funkstellen dieser Art herangezogen
werden. Zurzeit werden Funkamateure mit dem Ziel einer
Terminvereinbarung angeschrieben.
Eine Gebuehr in Hoehe von 160 Euro werde von den
Rufzeicheninhabern erhoben, falls die gepruefte
Amateurfunkstelle entgegen den fuer sie geltenden Vorgaben
betrieben wird und es daraufhin zur Anordnung einer
Betriebseinschraenkung oder einer Ausserbetriebnahme der
Amateurfunkstelle kommt. Das beabsichtigte Verfahren liefere
eine qualifizierte und repraesentative Aussage zur Einhaltung
der Frequenzzuteilungsbestimmungen. Die Ueberpruefungen
stellen laut Bundesnetzagentur eine general-praeventive
Massnahme zur Sicherstellung einer stoerungsfreien und
effizienten Frequenznutzung dar.
Unterdessen hat die Pressestelle der Bundesnetzagentur die
Vermutung der AGZ bestaetigt, dass der Sach- und
Personalaufwand fuer diese nicht gerade preiswerte Aktion bei
der Berechnung von Frequenznutzungsbeitraegen gemaess TKG zu
beruecksichtigen sein wird. Dabei sind die allgemeinen
Grundsaetze der Kosten- und Leistungsrechnung des
Oeffentlichen Dienstes anzuwenden. Zur Begruendung fuehrt die
Behoerde an, die Ueberpruefungen dienen der Sicherstellung
einer stoerungsfreien und effizienten Frequenznutzung. Es sei
allerdings kuenftig eine Konzentration im Bereich der
Amateurfunkverwaltung geplant, so dass davon auszugehen sei,
dass sich die erwarteten Synergien aufwandsmindernd auswirken
werden.
UNSER KOMMENTAR DAZU
(rps) Die AGZ e.V. hat rechtliche Bedenken gegen dieses
Vorgehen, insbesondere was das Betretungsrecht von durch
Artikel 13 des Grundgesetzes als unverletzlich geschuetzten
Wohnungen angeht. Die Voraussetzungen, welche diese Rechtsnorm
dazu fordert, liegen in unserer Sicht zumindest fuer den Fall
einer anlasslosen Ueberpruefung nicht vor.
Ganz neue juristische Fragestellungen werden aufgeworfen, was
das Betretungsrecht von Grundstuecken und Gebaeuden anbelangt,
die nicht dem betroffenen Funkamateur selbst gehoeren - was
bei exponierten Relaisfunkstellen die Regel sein duerfte. Sie
werden oftmals nur geduldet. Hier werden Rechte Dritter
beruehrt - mit spannenden Konsequenzen, wenn man es zu Ende
denkt. Ausserdem ist die Sinnhaftigkeit von Kontrollaktionen
insgesamt in Frage zu stellen, wenn Ueberpruefungen lange
vorher angekuendigt werden - dies zumal, wenn die Gemeinschaft
aller Funkamateure die Aktion am Ende bezahlen muss. Hier
stellt sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wieder
einmal laufenden Prozesse um die Frequenznutzungsbeitraege die
Frage, ob die finanzielle Umlegung anlassloser Kontrollen
durch das TKG ueberhaupt gedeckt ist - zumal Amateurfunkgesetz
und -verordnung als rechtliche Spezialnormen Zahlungen von
Funkamateuren im Zusammenhang mit Ueberpruefungen auf die
Faelle der Ausserbetriebnahme und der Betriebseinschraenkung
abschliessend begrenzen.
Die AGZ e.V. raet betroffenen Funkamateuren, die mit dem
Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht einverstanden sind, sich
Rechtsrat bei einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt
einzuholen. Den Wortlauf der Antwort der Pressestelle der
Behoerde finden Sie in einer Pressemitteilung auf den
Webseiten der AGZ.
JAPAN KUENFTIG OHNE MORSEPRUEFUNG
(rps) Acht Jahre nach dem Wegfall der Pflicht zur
Morsetelegraphiepruefung auf der WRC-2003 hat sich nun endlich
auch Japan entschlossen, diesen alten Zopf abzuschneiden. Ab
dem 1. Oktober dieses Jahres verzichtet die japanische
Regulierungsbehoerde auf dieses Erfordernis bei allen
Amateurfunkklassen.
AMATEURFUNK WICHTIG IM FALLE EINES STROMBLACKOUTS
(rps) "FM - Das Funkmagazin" weist diese Woche auf einen
interessanten Bericht des Bueros fuer
Technikfolgenabschaetzung beim Deutschen Bundestag hin. Man
hat aus aktuellem Anlass untersucht, wie sich ein
grossflaechiger und lang andauernder Stromausfall in
Deutschland und ueber die Laendergrenzen hinweg auswirken
wuerde. Im entsprechenden Bericht des Bueros wird dem
Amateurfunkdienst eine wichtige Rolle zugedacht, weil er
energieeffizient auch ohne Stromnetz und sonstige
Infrastruktur autark operieren kann. Hier die beiden
wichtigsten Passagen:
"Weitere Optionen bei einem Stromausfall sind die
Errichtung provisorischer Feldkabelnetze, die
Unterstuetzung durch Funkamateure gemaess Paragraf 2
Absatz 2 Amateurfunkgesetz sowie der Rueckgriff auf
Satellitenkommunikation. Die Kommunikation mittels
Feldkabel erfolgt mithilfe mobiler Stromerzeuger, die nach
kurzer Zeit mit Treibstoff versorgt werden muessen.
Dagegen sind die energietechnischen Anforderungen an
Amateurfunkgeraete sehr gering. Der Amateurfunk wird
unabhaengig von einer bestehenden - und mit Strom
versorgten - Funkinfrastruktur ausgeuebt. Uebliche
Funkgeraete sind mit Batterien, Autobatterien oder
Solarzellen auch ueber grosse Entfernungen zu betreiben.
Satellitentelefonie und satellitengestuetzte
Internetanbindung bieten ausreichende Uebertragungswege,
sofern die benoetigten terrestrischen Elemente (z.B. die
Bodenstationen) mit Strom versorgt sind."
Wirklich bemerkenswert und diskussionswuerdig ist die folgende
Passage, die eine eventuelle Pflicht des Funkamateurs zur
Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfaellen anspricht:
"Erwaehnenswert ist des Weiteren noch das Gesetz ueber den
Amateurfunk (AFuG), das in Paragraf 2 als
Amateurfunkdienst einen Funkdienst definiert, der u.a. zur
Unterstuetzung von Hilfsaktionen in Not- und
Katastrophenfaellen wahrgenommen werden kann. Paragraf 5
sieht fuer den Not- und Katastrophenfall ausdruecklich
eine Ausnahme fuer das Verbot der Uebermittlung von
Nachrichten an Dritte (nicht Funkamateure) vor. Eine
staatliche Inanspruchnahme des Amateurfunks im Krisenfall
laesst sich daraus nicht ableiten, eventuell koennte die
allgemeinere Norm des Paragraf 323c Strafgesetzbuch
(Unterlassene Hilfeleistung) in diesen Faellen greifen und
eine Pflicht des Funkamateurs zur kommunikativen Hilfe im
Katastrophenfall begruenden."
Der vollstaendige Bericht des Bueros fuer
Technikfolgenabschaetzung kann als Bundestagsdrucksache
17/5672 im Internet geladen werden.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/056/1705672.pdf
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |