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DHH841 > AGZ      12.06.11 12:17l 193 Lines 8783 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: HamRadio 2day 372-2011
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(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 372-2011
                                                 12. Juni 2011
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ


TKG-NOVELLIERUNG: STAATSSEKRETAER GARANTIERT
FUNKAMATEUREN IHRE RECHTE

(rps)  Im  Rahmen  des  laufenden Novellierungsverfahrens  zum
Telekommunikationsgesetz    wird   der    Frequenznutzungsplan
begrifflich abgeschafft, durch den neuen Frequenzplan  ersetzt
und  sein Aufstellungsverfahren geaendert. Dieser Plan ist die
Grundlage  jedweder  Frequenznutzung im Amateurfunkdienst,  da
das  Amateurfunkgesetz direkt und statisch auf ihn verweist  -
leider  in Form des seit langem nicht mehr existenten TKG  aus
dem  Jahr  1996.  Diese Situation erzeugt eine offensichtliche
Rechtsunsicherheit, ob und welche Frequenzen  dem  Funkamateur
dann  noch zur Verfuegung stehen. Eine Aenderung des AFuG  ist
naemlich zeitgleich nicht vorgesehen, wir berichteten.

Am   25.  Mai  wurde  der  Gesetzentwurf  im  Ausschuss   fuer
Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages  beraten.
Die  AGZ  hat  sich  deshalb im Vorfeld  der  Sitzung  an  die
Ausschuss-Obleute   und  -Sprecher  der   Parlamentsfraktionen
gewandt  und  um  die  Anpassung auch des  Amateurfunkgesetzes
gebeten. Leider sind die Parteien der Regierungskoalition dazu
nicht  bereit.  Die  Partei DIE LINKE hat sich  in  spezieller
Weise  fuer  unsere Interessen eingesetzt:  MdB  Johanna  Voss
stellte   die   folgende  parlamentarische  Anfrage   an   die
Bundesregierung:

    "Wird  die Bundesregierung im Zuge der anstehenden  Reform
    des TKG auch alle Regelungen, die Amateurfunker betreffen,
    entsprechend   anpassen,   damit  Amateurfunker   kuenftig
    Rechtssicherheit haben und sicher sein koennen,  dass  die
    bislang fuer sie geltenden Regeln auch weiter gelten,  und
    wie begruendet die Bundesregierung ihre Position?"

Hans-Joachim   Otto,   parlamentarischer  Staatssekretaer   im
Bundesministerium    fuer    Wirtschaft    und    Technologie,
beantwortete die Frage letzte Woche wie folgt:

    "Aus       der       vorgesehenen       Novelle        des
    Telekommunikationsgesetzes  ergeben  sich   grundsaetzlich
    keine   inhaltlichen  Anpassungserfordernisse   fuer   das
    Amateurfunkgesetz.   Die   bisherigen    Regelungen    den
    Amateurfunk  betreffend bleiben unveraendert  gueltig  und
    gewaehrleisten   damit  weiterhin  Rechtssicherheit.   Die
    notwendigen      rechtsfoermlichen     Anpassungen      im
    Amateurfunkgesetz  werden  in  Kuerze  in  einem   eigenen
    Rechtsakt   erfolgen.   Die   vorgesehenen   strukturellen
    Veraenderungen     des    TKG     in     den     Bereichen
    Frequenzzuweisungen,         Frequenznutzung          bzw.
    Frequenzzuteilung  haben keine direkten  Auswirkungen  auf
    das  Amateurfunkgesetz. In den Verwaltungsverfahren  sowie
    im  praktischen Verwaltungshandeln der BNetzA  werden  die
    bisherigen   Beteiligungsrechte  auch   der   Funkamateure
    weiterhin vollumfaenglich gewahrt."

Damit sind nun zwei Dinge klar: Erstens - es bedarf in der Tat
rechtlicher Anpassungen im Amateurfunkgesetz. Und  zweitens  -
bis  dahin,  und  das kann anderthalb Jahre dauern,  wird  die
Bundesnetzagentur  als Bundesoberbehoerde im Geschaeftsbereich
des  Wirtschaftsministeriums  die  Frequenznutzungsrechte  der
Funkamateure  in vollem Umfang wahren. In gleicher  Weise  hat
sich  unterdessen auch MdB Dr. Joachim Pfeiffer uns gegenueber
geaeussert.  Er  ist  fuer  die CDU/CSU-Fraktion  Sprecher  im
Ausschuss   fuer  Wirtschaft  und  Technologie  des  Deutschen
Bundestages.

Damit  konnten  wir durchaus ein Stueck Rechtssicherheit  fuer
alle deutschen Funkamateure zurueckgewinnen. Wir bedanken  uns
bei  den beteiligten Abgeordneten im Deutschen Bundestag  fuer
die  gute  Zusammenarbeit, die wir im  Rahmen  der  ab  Herbst
dieses Jahres anstehenden Novellierung des Amateurfunkgesetzes
fortsetzen moechten.


CEPT-ENTSCHEIDUNG FUER 12-WATT-CB-FUNK ANGENOMMEN

(rps)  Diese Entscheidung wird Auswirkungen darauf haben,  wie
eine   moegliche   dritte  Amateurfunkklasse  in   Deutschland
ausgestattet  sein  wird:  Mitte Mai  hat  die  Konferenz  der
Europaeischen Post- und Fernmeldeverwaltungen -  kurz  CEPT  -
ihre   bereits   lange  diskutierte  Entscheidung   zu   einer
Neudefinition  des  CB-Funks in Europa endgueltig  angenommen.
Gleichzeitig  wurde  die  aktualisierte  EMV-Norm   fuer   CB-
Funkgeraete    vom    europaeischen   Normungsinstitut    ETSI
veroeffentlicht - sie hat die Bezeichnung EN  300  433.  Darin
wird erstmals die Moeglichkeit eroeffnet, in der Sendeart  SSB
bis zu zwoelf Watt Ausgangsleistung auf 40 Kanaelen bei 27 MHz
verwenden zu duerfen.

Die    CEPT-Mitgliedsstaaten   sind   nun   gehalten,    diese
Entscheidung    in   nationales   Recht   umzusetzen,    damit
entsprechend   CE-zertifizierte  Geraete   genehmigungs-   und
diskriminierungsfrei  ueberall  in  Europa  verwendet   werden
duerfen.  CB-Funk-Organisationen haben in diesem  Zusammenhang
bereits gegenueber der Bundesnetzagentur kritisiert, dass  der
aktuelle  Entwurf  des  gerade in Ueberarbeitung  befindlichen
Frequenznutzungsplans immer noch eine Begrenzung auf vier Watt
enthaelt.

Damit ist die Messlatte fuer eine dritte Amateurfunkklasse  in
Deutschland  definiert:  Sie muss  den  Zugang  zur  Kurzwelle
gewaehren  und sie muss deutlich mehr als die besagten  zwoelf
Watt  Senderleistung erlauben, ansonsten waere sie  gegenueber
dem  genehmigungs- und pruefungsfreien Jedermannfunk in  ihrer
Attraktivitaet unterlegen.

Quelle: FM - Das Funkmagazin und DCBO


DEUTSCHE WELLE: DAS ENDE KOMMT NAEHER

(rps)   Nach   dem   Verlassen  teils   bereits   vollstaendig
abgerissener   deutscher   Kurzwellensendezentren   wie   etwa
Juelich,  der  Kuendigung  von Vertraegen  mit  auslaendischen
Betreibern   von   Kurzwellensendern  und   der   inhaltlichen
Reduktion nicht nur des deutschen Programms ist nun der Termin
fuer    das    endgueltige    Ende    des    deutschsprachigen
Auslandsdienstes auf Kurzwelle festgesetzt. Am 1. Juli beginnt
die  Deutsche Welle mit massiven Sparprogrammen -  und  trennt
sich  u.a. von der Ausstrahlung vieler Sendesprachen  und  von
zwei  Sendestationen auf Kurzwelle. Konkret sind das Sines  in
Portugal  und  Trincomalee in Sri Lanka. "Die  frei  werdenden
Mittel  setzt  die  DW  fuer zukunftssichernde  Projekte  ein,
insbesondere fuer den Ausbau und die Regionalisierung des  DW-
Fernsehens,   die   Produktion   inhaltlich   und   sprachlich
regionalisierter  TV-Sendungen und die Staerkung  der  Online-
und  Mobilangebote",  heisst es in einer Pressemitteilung  von
Mitte Mai.

Am  1. November 2011 endet nun definitiv und vollstaendig  die
Ausstrahlung  des  deutschen Programms auf  Kurzwelle.  Fortan
wird  die  Deutsche Welle nicht mehr das sein, was sie  einmal
war:  Sie reduziert sich mit politischer Zustimmung aus Berlin
auf einen Medienanbieter unter vielen anderen, die im Internet
sowie  via Mobilfunk und Satellit ihre Inhalte bereit stellen.
Jedwedes Alleinstellungsmerkmal wird kuenftig dahin sein. Sich
mit    autarker   Technik   -   wozu   bereits   ein   kleiner
batteriebetriebener  Weltempfaenger   gehoert   -   und   ohne
Infrastruktur  unzensierte Informationen  weltweit  vor  allem
auch  in Krisengebieten beschaffen zu koennen, das wird  damit
zunehmend  der  Vergangenheit angehoeren. China  und  Russland
dagegen    uebernehmen   das   Terrain    und    bauen    ihre
Kurzwellenpraesenz aus.

Aber  vielleicht  geht es dem deutschen Kurzwellenrundfunk  ja
irgendwann  wie den Sirenen in unseren Grossstaedten:  Zwanzig
Jahre   nach   deren  ersatzlosem  Abbau  merkt  die   Politik
ploetzlich,  dass  sie  im Gefahrenfall die  Bevoelkerung  gar
nicht mehr warnen kann - und baut fuer viel Geld neue auf. Der
Amateurfunk  ist  gut beraten, seine autarke und  unabhaengige
Dimension erst gar nicht verkommen zu lassen.


ZUM SCHLUSS IN EIGENER SACHE

(rps)   Wegen   beruflicher  Verpflichtungen  des   Redakteurs
erscheint die naechste Ausgabe von HamRadio 2day erst  am  26.
Juni.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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