OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[[FFL-B0X]]

 Login: GAST





  
DHH841 > AGZ      13.11.11 10:11l 187 Lines 8279 Bytes #999 (360) @ BAY
BID : DBLDBO841018
Read: GAST
Subj: HamRadio 2day 383-2011
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 111113/0909z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   AGZ @ BAY
X-Info: Sent with login password

(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 383-2011
                                             13. November 2011
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ


50 MEGAHERTZ - AGZ FORDERT ERNEUT DIGITALE SENDEARTEN EIN

(rps)    Anlaesslich   der   vor   dem   Deutschen   Bundestag
eingereichten      Petition      zur      Erweiterung      der
Nutzungsmoeglichkeiten des Sechsmeterbandes im  Amateurfunk  -
wir  berichteten  -  hat die AGZ e.V. am  23.  Oktober  dieses
Jahres  ihre  diesbezuegliche Position noch einmal  gegenueber
dem   Bundesministerium   fuer  Wirtschaft   und   Technologie
klargestellt  und unterstrichen. Der Brief an den zustaendigen
Abteilungsleiter  Ministerialdirektor Dr. Schuseil  hatte  den
folgenden Wortlaut:

    "Die  deutschen Amateurfunkverbaende verlangen seit vielen
    Jahren, die Nutzungsdetails des Frequenzsegments 50,08 bis
    51  MHz  europaeischen  Standards  anzupassen.  Wir  haben
    unsere Position Ihrem Hause gegenueber seit dem Jahr  2000
    mehrfach ausfuehrlich dargelegt.
    
    Aus  Anlass einer im August 2011 beim Deutschen  Bundestag
    eingereichten  Petition eines einzelnen Funkamateurs,  die
    dasselbe  Ziel  verfolgt,  weisen  wir  noch  einmal   mit
    Nachdruck   auf   unsere  Forderung  hin,  zumindest   die
    innovations-  und  technikfeindliche  Einschraenkung   der
    Kommunikation   auf  Morsetelegrafie   (!)   und   analoge
    Einseitenbandtelefonie ersatzlos aufzuheben.
    
    Zurzeit verbietet die Rechtslage naemlich den Einsatz  und
    die       Weiterentwicklung       moderner       digitaler
    Uebertragungsverfahren:  Wir  meinen,  dieses   Festhalten
    Ihres  Hauses  an  Technologien  der  ersten  Haelfte  des
    letzten    Jahrhunderts   ist   einem   wissenschaftlichen
    Experimentalfunkdienst in keiner Weise  angemessen  -  und
    dem  Anspruch  eines technologie-orientierten Ministeriums
    wohl auch nicht.
    
    Wir fordern Sie deshalb auf, die in Verfuegung Nr. 36/2006
    der Bundesnetzagentur - geaendert durch Verfuegung 69/2007
    -  niedergelegten Nutzungsbedingungen derart  zu  aendern,
    dass der Passus
    
         'Zugelassene   Sendearten:  A1A  (generell   nur   in
         Morsecode) und J3E'
    
    ersetzt wird durch die technologieneutrale Formulierung
    
         'Zugelassene Bandbreite: maximal 2,7 kHz'.
    
    Dies geht ohne Aenderung von Rechtsverordnungen allein auf
    Amtsblattebene.   Wir   wollen   nicht   auf   ein   neues
    Amateurfunkgesetz nebst Amateurfunkverordnung warten. Dies
    dauert noch mindestens ein bis zwei Jahre - und bis  dahin
    sind      die     aussergewoehnlichen     ionosphaerischen
    Ausbreitungsbedingungen         des         bevorstehenden
    Sonnenfleckenmaximums naemlich vorueber.  Wir  bitten  Sie
    deshalb um schnelles Handeln."

Soweit unser Schreiben an das BMWi.


DIE ANTWORT

(rps)  Am  letzten Donnerstag, also am 10. November, erreichte
uns nun die Antwort des BMWi, die wir Ihnen nicht vorenthalten
moechten. Hier ist sie.

    "Die weiterhin bestehenden Nutzungsbeschraenkungen bei  50
    MHz   sind   den   besonderen  Sicherheitsinteressen   des
    Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geschuldet  und
    waren  und  sind  mit  diesem abzustimmen.  Ihnen  ist  ja
    bekannt,  dass  es sich hier um einen zivil-militaerischen
    Frequenzbereich   handelt.   Das   BMVg   betrachtet   die
    gegenwaertigen   Regelungen  als  einen   funktionierenden
    Kompromiss, der durch Zugestaendnisse seitens des BMVg  in
    den  letzten  Jahren Verbesserungen fuer die  Funkamateure
    erbracht  hatte.  Weiteren Verbesserungen  (beispielsweise
    die   zugelassenen   Sendearten  durch  eine   zugelassene
    Bandbreite  zu  ersetzen) stimmt das BMVg  nicht  zu.  Die
    Sicherheitsinteressen muessen Vorrang vor  den  aus  Sicht
    der   deutschen   Funkamateure  verbesserten   technischen
    Bedingungen haben.
    
    Im  Uebrigen  kann  ich  nicht erkennen,  dass  gemeinsame
    europaeische Standards fuer den Frequenzbereich 50,08 - 51
    MHz  bereits  festgelegt sind oder auch  nur  die  Absicht
    besteht, solche Standards einzufuehren.
    
    Ich  kann  auch  nicht nachvollziehen, dass  die  aktuelle
    Rechtslage  generell den Einsatz und die Weiterentwicklung
    moderner  digitaler Uebertragungsverfahren  verbietet.  Es
    gibt    zahlreiche   dem   Amateurfunkdienst   zugewiesene
    Frequenzbereiche,   in   denen   der   Einsatz   und   die
    Weiterentwicklung            moderner            digitaler
    Uebertragungsverfahren moeglich sind.  Selbstverstaendlich
    bezieht   sich  aber  die  Einschraenkung  aus  den   oben
    genannten    Gruenden   auf   den   in   Frage   stehenden
    Frequenzbereich."

Soweit die Antwort des Bundesministeriums fuer Wirtschaft  und
Technologie,  die mit dem Verteidigungsministerium  abgestimmt
ist.  Sie wurde gleichlautend auch dem Petitionsausschuss  des
Deutschen Bundestages zugeleitet.


KOMMENTAR

(rps)  Die  logische Struktur dieses Antwortschreibens  laesst
sich  mit  einem einzigen Satz zusammenfassen: Die  Verwendung
moderner  digitaler  Uebertragungsverfahren  wie  WSJT,  WSPR,
PSK31, Pactor und andere sei mit den Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik  Deutschland nicht vereinbar.  Man  bedenke  zu
diesem unheimlich wichtig und hoheitlich klingenden Statement,
dass  Verschluesselung im Amateurfunk grundsaetzlich  verboten
ist  und dass alle verwendeten digitalen Verfahren offengelegt
und  von  jedermann empfangbar sind - auch von der Bundeswehr.
Dass  hier  Sicherheitsinteressen beruehrt sein  koennen,  ist
deshalb nicht einmal im Ansatz nachvollziehbar - zumal es  uns
in    keiner    Weise   um   die   Erhoehung   der   maximalen
Strahlungsleistung geht, die zurzeit bei 25 Watt ERP liegt. Es
ging  in  unserem  Brief nur und allein um das  Verfahren  der
Uebertragung, das wir modernen Standards anpassen wollen - und
das  ist gerade bei der im Vergleich zu unseren Nachbarn  sehr
geringen  zugestandenen  Senderleistung  bitter  notwendig   -
speziell,   was  Erde-Mond-Erde-  und  sonstige   Scattermodes
angeht.

Eine  Begruendung  fuer  die  uns  diese  Woche  uebermittelte
ministerielle    Position   enthaelt   das    letztlich    vom
Bundesministerium der Verteidigung stammende Statement genauso
wenig wie kuerzlich die Ablehnung der Mittelwellenzuweisung an
den   Amateurfunkdienst   in   der   Nationalen   Gruppe   zur
Vorbereitung  der  WRC-2012. Es scheint dem Redakteur  deshalb
nicht  um  die  eigentliche Sache zu gehen,  sondern  um  ganz
andere  Dinge.  Nur  so  kann  man die  sueffisante  Bemerkung
interpretieren, dass die aktuelle Rechtslage nicht generell  -
das  heisst  auf  allen  Frequenzen  -  den  Einsatz  und  die
Weiterentwicklung  moderner  digitaler  Uebertragungsverfahren
verbietet: Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass es hier
allein  um 50 MHz geht - das stand schon in grossen Buchstaben
in   der  Ueberschrift  unseres  Briefes.  Auch  die  bewusste
Fehlinterpretation   des  Begriffs  "europaeischer   Standard"
spricht in diesem Zusammenhang Baende.

Schliesslich zieht auch das beliebte Argument "erst den Finger
und dann den ganzen Arm" nicht: Digitale Sendearten sind heute
etwas  absolut  Normales und Alltaegliches, im  Gegensatz  zum
Fruehjahr   1990,   als  die  gegenwaertigen  Einschraenkungen
definiert wurden.

Schade,  vom  deutschen Staat erwartet man  normalerweise  ein
Handeln,  das sachlich und logisch nachvollziehbar  ist.  Oder
mittlerweile etwa nicht mehr? Wir bleiben trotzdem dran.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 23.11.2024 10:32:07lZurueck Nach oben