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(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 383-2011
13. November 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
50 MEGAHERTZ - AGZ FORDERT ERNEUT DIGITALE SENDEARTEN EIN
(rps) Anlaesslich der vor dem Deutschen Bundestag
eingereichten Petition zur Erweiterung der
Nutzungsmoeglichkeiten des Sechsmeterbandes im Amateurfunk -
wir berichteten - hat die AGZ e.V. am 23. Oktober dieses
Jahres ihre diesbezuegliche Position noch einmal gegenueber
dem Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie
klargestellt und unterstrichen. Der Brief an den zustaendigen
Abteilungsleiter Ministerialdirektor Dr. Schuseil hatte den
folgenden Wortlaut:
"Die deutschen Amateurfunkverbaende verlangen seit vielen
Jahren, die Nutzungsdetails des Frequenzsegments 50,08 bis
51 MHz europaeischen Standards anzupassen. Wir haben
unsere Position Ihrem Hause gegenueber seit dem Jahr 2000
mehrfach ausfuehrlich dargelegt.
Aus Anlass einer im August 2011 beim Deutschen Bundestag
eingereichten Petition eines einzelnen Funkamateurs, die
dasselbe Ziel verfolgt, weisen wir noch einmal mit
Nachdruck auf unsere Forderung hin, zumindest die
innovations- und technikfeindliche Einschraenkung der
Kommunikation auf Morsetelegrafie (!) und analoge
Einseitenbandtelefonie ersatzlos aufzuheben.
Zurzeit verbietet die Rechtslage naemlich den Einsatz und
die Weiterentwicklung moderner digitaler
Uebertragungsverfahren: Wir meinen, dieses Festhalten
Ihres Hauses an Technologien der ersten Haelfte des
letzten Jahrhunderts ist einem wissenschaftlichen
Experimentalfunkdienst in keiner Weise angemessen - und
dem Anspruch eines technologie-orientierten Ministeriums
wohl auch nicht.
Wir fordern Sie deshalb auf, die in Verfuegung Nr. 36/2006
der Bundesnetzagentur - geaendert durch Verfuegung 69/2007
- niedergelegten Nutzungsbedingungen derart zu aendern,
dass der Passus
'Zugelassene Sendearten: A1A (generell nur in
Morsecode) und J3E'
ersetzt wird durch die technologieneutrale Formulierung
'Zugelassene Bandbreite: maximal 2,7 kHz'.
Dies geht ohne Aenderung von Rechtsverordnungen allein auf
Amtsblattebene. Wir wollen nicht auf ein neues
Amateurfunkgesetz nebst Amateurfunkverordnung warten. Dies
dauert noch mindestens ein bis zwei Jahre - und bis dahin
sind die aussergewoehnlichen ionosphaerischen
Ausbreitungsbedingungen des bevorstehenden
Sonnenfleckenmaximums naemlich vorueber. Wir bitten Sie
deshalb um schnelles Handeln."
Soweit unser Schreiben an das BMWi.
DIE ANTWORT
(rps) Am letzten Donnerstag, also am 10. November, erreichte
uns nun die Antwort des BMWi, die wir Ihnen nicht vorenthalten
moechten. Hier ist sie.
"Die weiterhin bestehenden Nutzungsbeschraenkungen bei 50
MHz sind den besonderen Sicherheitsinteressen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geschuldet und
waren und sind mit diesem abzustimmen. Ihnen ist ja
bekannt, dass es sich hier um einen zivil-militaerischen
Frequenzbereich handelt. Das BMVg betrachtet die
gegenwaertigen Regelungen als einen funktionierenden
Kompromiss, der durch Zugestaendnisse seitens des BMVg in
den letzten Jahren Verbesserungen fuer die Funkamateure
erbracht hatte. Weiteren Verbesserungen (beispielsweise
die zugelassenen Sendearten durch eine zugelassene
Bandbreite zu ersetzen) stimmt das BMVg nicht zu. Die
Sicherheitsinteressen muessen Vorrang vor den aus Sicht
der deutschen Funkamateure verbesserten technischen
Bedingungen haben.
Im Uebrigen kann ich nicht erkennen, dass gemeinsame
europaeische Standards fuer den Frequenzbereich 50,08 - 51
MHz bereits festgelegt sind oder auch nur die Absicht
besteht, solche Standards einzufuehren.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass die aktuelle
Rechtslage generell den Einsatz und die Weiterentwicklung
moderner digitaler Uebertragungsverfahren verbietet. Es
gibt zahlreiche dem Amateurfunkdienst zugewiesene
Frequenzbereiche, in denen der Einsatz und die
Weiterentwicklung moderner digitaler
Uebertragungsverfahren moeglich sind. Selbstverstaendlich
bezieht sich aber die Einschraenkung aus den oben
genannten Gruenden auf den in Frage stehenden
Frequenzbereich."
Soweit die Antwort des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und
Technologie, die mit dem Verteidigungsministerium abgestimmt
ist. Sie wurde gleichlautend auch dem Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages zugeleitet.
KOMMENTAR
(rps) Die logische Struktur dieses Antwortschreibens laesst
sich mit einem einzigen Satz zusammenfassen: Die Verwendung
moderner digitaler Uebertragungsverfahren wie WSJT, WSPR,
PSK31, Pactor und andere sei mit den Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Man bedenke zu
diesem unheimlich wichtig und hoheitlich klingenden Statement,
dass Verschluesselung im Amateurfunk grundsaetzlich verboten
ist und dass alle verwendeten digitalen Verfahren offengelegt
und von jedermann empfangbar sind - auch von der Bundeswehr.
Dass hier Sicherheitsinteressen beruehrt sein koennen, ist
deshalb nicht einmal im Ansatz nachvollziehbar - zumal es uns
in keiner Weise um die Erhoehung der maximalen
Strahlungsleistung geht, die zurzeit bei 25 Watt ERP liegt. Es
ging in unserem Brief nur und allein um das Verfahren der
Uebertragung, das wir modernen Standards anpassen wollen - und
das ist gerade bei der im Vergleich zu unseren Nachbarn sehr
geringen zugestandenen Senderleistung bitter notwendig -
speziell, was Erde-Mond-Erde- und sonstige Scattermodes
angeht.
Eine Begruendung fuer die uns diese Woche uebermittelte
ministerielle Position enthaelt das letztlich vom
Bundesministerium der Verteidigung stammende Statement genauso
wenig wie kuerzlich die Ablehnung der Mittelwellenzuweisung an
den Amateurfunkdienst in der Nationalen Gruppe zur
Vorbereitung der WRC-2012. Es scheint dem Redakteur deshalb
nicht um die eigentliche Sache zu gehen, sondern um ganz
andere Dinge. Nur so kann man die sueffisante Bemerkung
interpretieren, dass die aktuelle Rechtslage nicht generell -
das heisst auf allen Frequenzen - den Einsatz und die
Weiterentwicklung moderner digitaler Uebertragungsverfahren
verbietet: Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass es hier
allein um 50 MHz geht - das stand schon in grossen Buchstaben
in der Ueberschrift unseres Briefes. Auch die bewusste
Fehlinterpretation des Begriffs "europaeischer Standard"
spricht in diesem Zusammenhang Baende.
Schliesslich zieht auch das beliebte Argument "erst den Finger
und dann den ganzen Arm" nicht: Digitale Sendearten sind heute
etwas absolut Normales und Alltaegliches, im Gegensatz zum
Fruehjahr 1990, als die gegenwaertigen Einschraenkungen
definiert wurden.
Schade, vom deutschen Staat erwartet man normalerweise ein
Handeln, das sachlich und logisch nachvollziehbar ist. Oder
mittlerweile etwa nicht mehr? Wir bleiben trotzdem dran.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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