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(c) AGZ e.V. 2001-2011 DL: HamRadio 2day 386-2011
18. Dezember 2011
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
NEUE ABGABEN UND NEUE BUSSGELDTATBESTAENDE
(rps) auch im Amateurfunk - so koennte man dasjenige treffend
abkuerzen, was die Bundesregierung aktuell vorhat. Das "Gesetz
zur Aenderung des Gesetzes ueber die elektromagnetische
Vertraeglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes ueber
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des
Luftverkehrsgesetzes" wurde im Wesentlichen durch zwei Organe
angestossen: durch den Bundesrechnungshof, der meint, die
Bundesnetzagentur arbeite immer noch nicht kostendeckend
genug, und durch die Verwaltungsgerichte, die die EMV-
Beitragsbescheide der Behoerde regelmaessig auseinander
genommen haben. Liest man die offizielle Gesetzesbegruendung,
so findet man im wesentlichen diese Ziele:
- ueber allem steht: Steigerung der Einnahmen der
Bundesnetzagentur
- Ausbuegeln von Gesetzesfehlern und Rechtsgrundlagen
aufgrund verlorener Prozesse
- vollstaendige Kostenneutralstellung der Bundesnetzagentur
bei Stoerungen mit schuldhaftem Verhalten
- Einschraenkung von Rechtsmitteln und
Widerspruchsmoeglichkeiten, zum Beispiel Abschaffung der
aufschiebenden Wirkung
- und am Ende: Abwaelzung aller nur denkbaren Kosten, die im
Zusammenhang mit der Aufklaerung und Beseitigung von
Stoerungen anfallen koennten
So wird etwa eine voellig neue Beitragsart geschaffen - eine
Art von FTEG-Beitrag, der die Kosten der Bundesnetzagentur im
Rahmen der Marktaufsicht bei Sendern voll und ganz decken
soll, etwa, wenn die Behoerde Amateurfunktransceiver aus den
Regalen der Haendler nimmt, um sie zu ueberpruefen. Zahlen
sollen das natuerlich die Senderbetreiber, also wir. Die AGZ
wertet das als eine ziemlich grobe Ungerechtigkeit, da die
uebergrosse Mehrheit aller Senderbetreiber der Netzagentur gar
nicht mit Namen bekannt sind: CB-Funk, WLAN, Mobiltelefone,
Freenet und vieles mehr laeuft voellig anonym mit allgemein
zugeteilten Frequenzen. Auch diese wesentlich zahlreicheren
Geraete werden natuerlich im Rahmen der Marktaufsicht
ueberprueft, allerdings ohne dass diese Kosten umgelegt werden
koennen. Warum nur wir Funkamateure und andere
Senderbetreiber, nur weil unsere Adressen bekannt sind?
Die ebenfalls geplante Einfuehrung von Bussgeldtatbestaenden
bei Verletzungen der BEMFV - bemerkenswerterweise erst zehn
Jahre nach deren Inkrafttreten - wird nur eine einzige
politische Aussenwirkung auf unsere Gesellschaft haben:
Offenbar muessen die Senderbetreiber einschliesslich der
Funkamateure diszipliniert werden, ganz offensichtlich haben
sie massiv ueber die Straenge geschlagen und andere
gefaehrdet, sonst muesste man nicht zu einer derart heftigen
Massnahme greifen. Das krasse Gegenteil ist Realitaet. Deshalb
ist diese an Umwelt-Aktionismus grenzende Massnahme
unangemessen und wird von der AGZ politisch abgelehnt.
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am letzten Freitag keine
Einwaende gegen das geplante Gesetzgebungsverfahren erhoben.
Wir hatten mangels rechtzeitiger Einbindung durch das BMWi
keine Moeglichkeit zur Stellungnahme. Im neuen Jahr werden wir
gegenueber der Politik oeffentlich reagieren. Am 19. Januar
wird das Vorhaben in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir
halten Sie auf dem Laufenden.
http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2011/07
01-800/700-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/700-
11.pdf
HAEFNER 2.0
(rps) Keine gute Presse fuer den europaeischen Amateurfunk:
Nachdem bereits im Sommer dieses Jahres der britische
Amateurfunkverband RSGB seinen Geschaeftsfuehrer Peter Kirby
fristlos feuerte, weil man ihm die Veruntreuung von
Vereinsvermoegen vorwarf, entliess auch Deutschlands groesster
Verein DARC Anfang September Geschaeftsfuehrerin Helga
Gautsche fristlos. Die aktuelle Januarausgabe der Zeitschrift
"Funktelegramm" hat nun erstmals Details heraus gelassen.
Laut Funktelegramm wirft man Frau Gautsche vor, sich am
heiligen Gral des Gemeinnuetzigkeitsrechts vergangen zu haben:
Sie hat angeblich Spendenquittungen falsch ausgestellt. Da sie
sich zu Unrecht gekuendigt sieht, die Vorwuerfe zurueck weist
und laut ihrem Anwalt vor dem Hintergrund der langjaehrigen
Beschaeftigungsdauer "tief beleidigt und schwer getroffen"
ist, wurde Klage gegen den DARC e.V. vor dem Arbeitsgericht
Kassel erhoben. Am 15. November fand ein Guetetermin statt,
der jedoch scheiterte. In Folge wird es nun einen
ausgewachsenen Arbeitsgerichtsprozess geben, der am 24. Januar
2012 mit einem ersten Verhandlungstermin beginnt. Ausserdem
hat der DARC-Vorstand laut Funktelegramm unterdessen
Selbstanzeige beim zustaendigen Finanzamt erstattet.
Damit droht nun tatsaechlich "Haefner 2.0" - und vielleicht
noch mehr. Sie erinnern sich: Im Jahre 2003 entledigte sich
der DARC bereits des Vorgaengers von Helga Gautsche: Bernd
Haefner erreichte am Ende vor dem Arbeitsgericht einen
Vergleich, der die Vereinsmitglieder eine sechsstellige Summe
gekostet hat, wir berichteten in 2003 ausfuehrlich.
CB-FUNK: KORREKTUR
(rps) In unserer letzten Ausgabe haben wir ueber die neue
Allgemeinzuteilung fuer den CB-Funk berichtet. In unserer
Meldung waren leider zwei Fehler enthalten, die wir
korrigieren moechten: In den allein in Deutschland
verfuegbaren Kanaelen 41 bis 80 des so genannten "Nationalen
Erweiterungsbereiches" darf nur allein FM verwendet werden, AM
und SSB sind hier verboten - warum auch immer. Und: Die
berichtete Traegerleistung von 0,5 Watt in
Amplitudenmodulation galt nur bis 1983. Bis zum 7. Dezember
dieses Jahres war es ein ganzes Watt, und das passt natuerlich
zu 4 Watt fuer das modulierte Signal.
Es bleibt das rechtliche Problem, dass aufgrund des seit dem
7. Dezember allein verbindlichen Bezugs auf effektive
Strahlungsleistungen der CB-Funker nie mehr wirklich sicher
sein kann, dass er sich innerhalb des legalen
Genehmigungsrahmens bewegt: Teils fehlen die notwendigen
technischen Kenntnisse, um dies ueberhaupt sicherstellen zu
koennen, teils ist die allein in Deutschland existente 10-Watt-
EIRP-Gefaehrlichkeitsregelung im Personenschutz so unsinnig
scharf bemessen, dass nun ein jeder CB-Funker, der ein neues
Geraet mit der Faehigkeit zu 12 Watt SSB besitzt, bereits den
Verdacht erweckt, die Bestimmungen der BEMFV verletzen zu
koennen, und zwar ohne eine Richtantenne dazu besitzen zu
muessen.
Wir halten das Festhalten an dieser Rechtslage, die durchaus
gegen EU-Recht verstossen koennte, schlicht fuer einen
politischen Skandal. Oder sollen wir sagen fuer eine Abzocke?
Denn nichts anderes waere der Versuch, jeder harmlosen
ortsfesten CB-Funkstelle eine kostenpflichtige
Standortbescheinigung anzudrehen, die ein Vielfaches der
eigentlichen Funkstation kosten kann. Die AGZ wuenscht den CB-
Funkverbaenden viel Erfolg, diesen Irrsinn abzustellen, was
auch eine gute Tat fuer den Amateurfunk waere. Das Gleiche
wuenschen wir den Herstellern von CB-Funkequipment, denn diese
koennten sich nun speziell in Deutschland einem gravierenden
Absatzproblem ausgesetzt sehen.
NEUE RELAISFUNKSTELLE AUF 439 MEGAHERTZ
(rps) Seit dem 10. Dezember gibt es in Wegberg-Wildenrath im
Locatorfeld JO31CC ein neues Siebzigzentimeterrelais in FM:
Das Rufzeichen ist DB0WI, die Frequenz 439,2875 MHz, die
Ablage wie ueblich -7,6 MHz und der CTCSS-Subaudioton zum
oeffnen liegt bei 94,8 Hz. Die Anlage hat eine Antennenhoehe
von 160 Metern ueber dem Meeresspiegel, was etwa 74 Metern
ueber dem Erdboden entspricht. Wildenrath liegt im aeussersten
Westen von Nordrhein-Westfalen, und zwar in der Naehe der
niederlaendischen Stadt Roermond oder auch 45 Kilometer
westsuedwestlich von Duesseldorf. Damit ist eine gute
Abdeckung der Region Aachen-Moenchengladbach-Krefeld entlang
der Landesgrenze gesichert.
Unser Dank geht an den Erbauer, der mittlerweile etliche
Relaisfunkstellen sicher und routiniert betreibt. Schon bald
will Theo, DG2KCB, auf der Frequenz 145,575 MHz einen DSTAR-
Hotspot im Simplex-Modus am selben Standort unter der Kennung
DB0WI/C aufbauen.
IN EIGENER SACHE
(rps) Dies ist die letzte Ausgabe von HamRadio 2day in 2011.
Unsere naechste Ausgabe erscheint voraussichtlich am 15.
Januar 2012. Vorstand und Redaktion wuenschen allen Zuhoerern
und Lesern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und
erfolgreiches neues Jahr - und fuer heute erst einmal einen
schoenen vierten Advent!
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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