OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[[FFL-B0X]]

 Login: GAST





  
DHH841 > AGZ      18.12.11 10:10l 215 Lines 9599 Bytes #999 (360) @ BAY
BID : ICLDBO841013
Read: GAST
Subj: HamRadio 2day 386-2011
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 111218/0909z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   AGZ @ BAY
X-Info: Sent with login password

(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 386-2011
                                             18. Dezember 2011
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ


NEUE ABGABEN UND NEUE BUSSGELDTATBESTAENDE

(rps)  auch im Amateurfunk - so koennte man dasjenige treffend
abkuerzen, was die Bundesregierung aktuell vorhat. Das "Gesetz
zur   Aenderung  des  Gesetzes  ueber  die  elektromagnetische
Vertraeglichkeit  von  Betriebsmitteln,  des  Gesetzes   ueber
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen  sowie  des
Luftverkehrsgesetzes" wurde im Wesentlichen durch zwei  Organe
angestossen:  durch  den Bundesrechnungshof,  der  meint,  die
Bundesnetzagentur  arbeite  immer  noch  nicht   kostendeckend
genug,  und  durch  die  Verwaltungsgerichte,  die  die   EMV-
Beitragsbescheide   der   Behoerde  regelmaessig   auseinander
genommen  haben. Liest man die offizielle Gesetzesbegruendung,
so findet man im wesentlichen diese Ziele:

-  ueber allem steht: Steigerung der Einnahmen der
   Bundesnetzagentur

-  Ausbuegeln von Gesetzesfehlern und Rechtsgrundlagen
   aufgrund verlorener Prozesse

-  vollstaendige Kostenneutralstellung der Bundesnetzagentur
   bei Stoerungen mit schuldhaftem Verhalten

-  Einschraenkung von Rechtsmitteln und
   Widerspruchsmoeglichkeiten, zum Beispiel Abschaffung der
   aufschiebenden Wirkung

-  und am Ende: Abwaelzung aller nur denkbaren Kosten, die im
   Zusammenhang mit der Aufklaerung und Beseitigung von
   Stoerungen anfallen koennten

So  wird etwa eine voellig neue Beitragsart geschaffen -  eine
Art von FTEG-Beitrag, der die Kosten der Bundesnetzagentur  im
Rahmen  der  Marktaufsicht bei Sendern voll  und  ganz  decken
soll,  etwa, wenn die Behoerde Amateurfunktransceiver aus  den
Regalen  der  Haendler  nimmt, um sie zu ueberpruefen.  Zahlen
sollen  das natuerlich die Senderbetreiber, also wir. Die  AGZ
wertet  das  als eine ziemlich grobe Ungerechtigkeit,  da  die
uebergrosse Mehrheit aller Senderbetreiber der Netzagentur gar
nicht  mit  Namen bekannt sind: CB-Funk, WLAN,  Mobiltelefone,
Freenet  und  vieles mehr laeuft voellig anonym mit  allgemein
zugeteilten  Frequenzen.  Auch diese wesentlich  zahlreicheren
Geraete   werden   natuerlich  im  Rahmen  der   Marktaufsicht
ueberprueft, allerdings ohne dass diese Kosten umgelegt werden
koennen.    Warum    nur   wir   Funkamateure    und    andere
Senderbetreiber, nur weil unsere Adressen bekannt sind?

Die  ebenfalls  geplante Einfuehrung von Bussgeldtatbestaenden
bei  Verletzungen der BEMFV - bemerkenswerterweise  erst  zehn
Jahre  nach  deren  Inkrafttreten  -  wird  nur  eine  einzige
politische   Aussenwirkung  auf  unsere  Gesellschaft   haben:
Offenbar  muessen  die  Senderbetreiber  einschliesslich   der
Funkamateure  diszipliniert werden, ganz offensichtlich  haben
sie   massiv   ueber  die  Straenge  geschlagen   und   andere
gefaehrdet,  sonst muesste man nicht zu einer derart  heftigen
Massnahme greifen. Das krasse Gegenteil ist Realitaet. Deshalb
ist    diese   an   Umwelt-Aktionismus   grenzende   Massnahme
unangemessen und wird von der AGZ politisch abgelehnt.

Der  Bundesrat hat auf seiner Sitzung am letzten Freitag keine
Einwaende  gegen das geplante Gesetzgebungsverfahren  erhoben.
Wir  hatten  mangels rechtzeitiger Einbindung durch  das  BMWi
keine Moeglichkeit zur Stellungnahme. Im neuen Jahr werden wir
gegenueber  der Politik oeffentlich reagieren. Am  19.  Januar
wird das Vorhaben in den Deutschen Bundestag eingebracht.  Wir
halten Sie auf dem Laufenden.

http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2011/07
01-800/700-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/700-
11.pdf


HAEFNER 2.0

(rps)  Keine  gute Presse fuer den europaeischen  Amateurfunk:
Nachdem   bereits  im  Sommer  dieses  Jahres  der   britische
Amateurfunkverband RSGB seinen Geschaeftsfuehrer  Peter  Kirby
fristlos   feuerte,   weil  man  ihm  die   Veruntreuung   von
Vereinsvermoegen vorwarf, entliess auch Deutschlands groesster
Verein   DARC   Anfang  September  Geschaeftsfuehrerin   Helga
Gautsche  fristlos. Die aktuelle Januarausgabe der Zeitschrift
"Funktelegramm" hat nun erstmals Details heraus gelassen.

Laut  Funktelegramm  wirft  man Frau  Gautsche  vor,  sich  am
heiligen Gral des Gemeinnuetzigkeitsrechts vergangen zu haben:
Sie hat angeblich Spendenquittungen falsch ausgestellt. Da sie
sich  zu Unrecht gekuendigt sieht, die Vorwuerfe zurueck weist
und  laut  ihrem Anwalt vor dem Hintergrund der  langjaehrigen
Beschaeftigungsdauer  "tief beleidigt  und  schwer  getroffen"
ist,  wurde  Klage gegen den DARC e.V. vor dem  Arbeitsgericht
Kassel  erhoben.  Am 15. November fand ein Guetetermin  statt,
der   jedoch   scheiterte.  In  Folge  wird   es   nun   einen
ausgewachsenen Arbeitsgerichtsprozess geben, der am 24. Januar
2012  mit  einem ersten Verhandlungstermin beginnt.  Ausserdem
hat   der   DARC-Vorstand   laut   Funktelegramm   unterdessen
Selbstanzeige beim zustaendigen Finanzamt erstattet.

Damit  droht  nun tatsaechlich "Haefner 2.0" - und  vielleicht
noch  mehr.  Sie erinnern sich: Im Jahre 2003 entledigte  sich
der  DARC  bereits des Vorgaengers von Helga  Gautsche:  Bernd
Haefner  erreichte  am  Ende  vor  dem  Arbeitsgericht   einen
Vergleich, der die Vereinsmitglieder eine sechsstellige  Summe
gekostet hat, wir berichteten in 2003 ausfuehrlich.


CB-FUNK: KORREKTUR

(rps)  In  unserer letzten Ausgabe haben wir  ueber  die  neue
Allgemeinzuteilung  fuer  den CB-Funk  berichtet.  In  unserer
Meldung   waren   leider  zwei  Fehler  enthalten,   die   wir
korrigieren   moechten:   In   den   allein   in   Deutschland
verfuegbaren  Kanaelen 41 bis 80 des so genannten  "Nationalen
Erweiterungsbereiches" darf nur allein FM verwendet werden, AM
und  SSB  sind  hier  verboten - warum auch  immer.  Und:  Die
berichtete     Traegerleistung     von     0,5     Watt     in
Amplitudenmodulation galt nur bis 1983. Bis  zum  7.  Dezember
dieses Jahres war es ein ganzes Watt, und das passt natuerlich
zu 4 Watt fuer das modulierte Signal.

Es  bleibt das rechtliche Problem, dass aufgrund des seit  dem
7.   Dezember   allein  verbindlichen  Bezugs  auf   effektive
Strahlungsleistungen  der CB-Funker nie mehr  wirklich  sicher
sein    kann,    dass   er   sich   innerhalb   des    legalen
Genehmigungsrahmens  bewegt:  Teils  fehlen  die   notwendigen
technischen  Kenntnisse, um dies ueberhaupt  sicherstellen  zu
koennen, teils ist die allein in Deutschland existente 10-Watt-
EIRP-Gefaehrlichkeitsregelung im  Personenschutz  so  unsinnig
scharf  bemessen, dass nun ein jeder CB-Funker, der ein  neues
Geraet mit der Faehigkeit zu 12 Watt SSB besitzt, bereits  den
Verdacht  erweckt,  die Bestimmungen der  BEMFV  verletzen  zu
koennen,  und  zwar ohne eine Richtantenne  dazu  besitzen  zu
muessen.

Wir  halten das Festhalten an dieser Rechtslage, die  durchaus
gegen   EU-Recht  verstossen  koennte,  schlicht  fuer   einen
politischen Skandal. Oder sollen wir sagen fuer eine  Abzocke?
Denn   nichts  anderes  waere  der  Versuch,  jeder  harmlosen
ortsfesten       CB-Funkstelle      eine      kostenpflichtige
Standortbescheinigung  anzudrehen,  die  ein  Vielfaches   der
eigentlichen Funkstation kosten kann. Die AGZ wuenscht den CB-
Funkverbaenden  viel Erfolg, diesen Irrsinn  abzustellen,  was
auch  eine  gute Tat fuer den Amateurfunk waere.  Das  Gleiche
wuenschen wir den Herstellern von CB-Funkequipment, denn diese
koennten  sich nun speziell in Deutschland einem  gravierenden
Absatzproblem ausgesetzt sehen.


NEUE RELAISFUNKSTELLE AUF 439 MEGAHERTZ

(rps)  Seit dem 10. Dezember gibt es in Wegberg-Wildenrath  im
Locatorfeld  JO31CC ein neues Siebzigzentimeterrelais  in  FM:
Das  Rufzeichen  ist  DB0WI, die Frequenz  439,2875  MHz,  die
Ablage  wie  ueblich  -7,6 MHz und der  CTCSS-Subaudioton  zum
oeffnen  liegt  bei 94,8 Hz. Die Anlage hat eine Antennenhoehe
von  160  Metern ueber dem Meeresspiegel, was etwa  74  Metern
ueber dem Erdboden entspricht. Wildenrath liegt im aeussersten
Westen  von  Nordrhein-Westfalen, und zwar in  der  Naehe  der
niederlaendischen  Stadt  Roermond  oder  auch  45   Kilometer
westsuedwestlich  von  Duesseldorf.  Damit   ist   eine   gute
Abdeckung  der Region Aachen-Moenchengladbach-Krefeld  entlang
der Landesgrenze gesichert.

Unser  Dank  geht  an  den Erbauer, der  mittlerweile  etliche
Relaisfunkstellen sicher und routiniert betreibt.  Schon  bald
will  Theo, DG2KCB, auf der Frequenz 145,575 MHz einen  DSTAR-
Hotspot  im Simplex-Modus am selben Standort unter der Kennung
DB0WI/C aufbauen.


IN EIGENER SACHE

(rps)  Dies ist die letzte Ausgabe von HamRadio 2day in  2011.
Unsere  naechste  Ausgabe  erscheint  voraussichtlich  am  15.
Januar  2012. Vorstand und Redaktion wuenschen allen Zuhoerern
und  Lesern  ein  frohes  Weihnachtsfest  und  ein  gutes  und
erfolgreiches  neues Jahr - und fuer heute erst  einmal  einen
schoenen vierten Advent!


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.


--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 21.11.2024 14:24:33lZurueck Nach oben