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DHH841 > AGZ 04.03.12 10:10l 153 Lines 6923 Bytes #999 (360) @ FFL
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(c) AGZ e.V. 2001-2012 DL: HamRadio 2day 392-2012
4. Maerz 2012
Autor und Redakteur
Ralph, DC5JQ
VORZEITIGE UMSETZUNG DER MITTELWELLENZUWEISUNG
(rps) auch fuer deutsche Funkamateure? Wie in HamRadio 2day
Nr. 390 angekuendigt, hat sich die AGZ e.V. gegenueber dem
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie fuer eine
moeglichst schnelle Vorabumsetzung des taufrischen WRC-
Beschlusses hinsichtlich der neuen Mittelwellenfrequenzen
eingesetzt - denn der normale Weg ist in unserem Land lang und
umstaendlich: Viele Rechtsnormen muessen nacheinander
geaendert werden - erst die Frequenzverordnung, dann der
Frequenzplan und schliesslich am Ende die
Amateurfunkverordnung. Zudem treten die Beschluesse der am 17.
Februar zu Ende gegangenen Weltfunkkonferenz der ITU erst am
1. Januar 2013 in Kraft. Somit koennen erfahrungsgemaess gut
und gerne drei Jahre vergehen, bis die neuen Frequenzen durch
die Buerokratie gesickert sind und bei uns wirklich ankommen.
Das geht auch schneller: Beste Beispiele sind im Jahre 2003
die sofortige Freigabe der Kurzwelle fuer die damaligen
Inhaber der Amateurfunkklasse 2 und wenig spaeter die
vorzeitige Erweiterung des Vierzigmeterbandes auf eine Breite
von 200 Kilohertz. Im Grunde hat das Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Technologie auch unserem aktuellen Begehren
zugestimmt. Diese Woche schon kam die schnelle Antwort, fuer
die wir uns bedanken. Allerdings ist es diesmal etwas
komplizierter, weil Andere vorher gefragt werden muessen.
Lesen bzw. hoeren Sie das Schreiben des BMWi an die AGZ in
Auszuegen im Original. Hier ist es.
"Vielen Dank fuer Ihr Schreiben und die Anregung, die
Beschluesse der Weltfunkkonferenz 2012 hinsichtlich der
Nutzung des Frequenzbereichs 472 bis 479 kHz auf
sekundaerer Basis durch den Amateurfunkdienst auf kurzer
Zeitskala flexibel vorab freizugeben.
Wir werden eine schnelle Loesung anstossen, jedoch ist,
wie Sie selber beschrieben haben, zur Umsetzung die
Anpassung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
erforderlich. Da es sich bei dem Frequenzteilbereich 472
bis 479 kHz um einen Frequenzbereich handelt, der nach
aktueller Rechtslage dem Flugnavigationsfunkdienst und dem
mobilen Seefunkdienst primaer zugewiesen ist, sind
entsprechende Abstimmungen mit dem Bundesministerium fuer
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorzunehmen. Ausserdem
handelt es sich um einen Frequenzbereich, der zivil und
militaerisch genutzt wird. Das heisst, notwendige
Abstimmungen sind auch mit dem Bundesministerium der
Verteidigung vorzunehmen. Darueber hinaus haben im Rahmen
der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die
Bundeslaender bzw. der Bundesrat in vielerlei Hinsicht ein
groesseres Mitspracherecht erhalten.
Diesen Ausfuehrungen moegen Sie entnehmen, dass die
Huerden fuer eine vorzeitige Regelung hoch sind. Auch kann
ich leider Ihrem Vorschlag, eine Regelung wie nach der WRC
2003 zu gestalten, nicht folgen, weil die Bedingungen, die
zu einer Vorabregelung gefuehrt hatten, voellig andere
waren. Es ging damals nur darum, den bereits dem
Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereich national
zur Nutzung durch Inhaber der Amateurfunkklasse 2
freizugeben. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal
betonen, dass wir Verstaendnis fuer Ihr Anliegen haben und
eine vorzeitige Loesung anstreben werden."
Soweit des Schreiben des Bundesministeriums fuer Wirtschaft
und Technologie in Sachen Mittelwelle. Ganz so schlecht sieht
es also gar nicht aus, man kann ruhig schon einmal die hier
gar nicht so einfachen Antennen planen. Wir bleiben dran.
Grossbritannien verlaengert derweil erst einmal seine
Sonderzuweisung von 501 bis 504 kHz bis zum 31. Dezember
dieses Jahres und will bis dahin zusammen mit dem britischen
Amateurfunkverband RSGB die Modalitaeten des Umschwenkens auf
den neuen Frequenzbereich beraten.
BUNDESNETZAGENTUR HAT EINEN NEUEN PRAESIDENTEN
(rps) Wir haben bereits mehrfach berichtet: Aus politischen
Gruenden strebte die Bundesregierung einen Wechsel an der
Spitze der deutschen Regulierungsbehoerde an. Nun ist es
passiert: Matthias Kurth, bisheriger Praesident der
Bundesnetzagentur in Bonn, hat am Mittwoch den 29. Februar
seinen letzten Arbeitstag absolviert. Wir zitieren dazu aus
einer Meldung des Westdeutschen Rundfunks in Koeln:
"Kurth hatte 2001 die Leitung der Regulierungsbehoerde
uebernommen. Sie soll fuer mehr Wettbewerb auf den
ehemaligen Monopolmaerkten Telekommunikation, Post,
Energie und Eisenbahnen sorgen. Der 60-jaehrige Jurist
Kurth hatte zuvor unter anderem als Richter am Landgericht
Darmstadt und als Staatssekretaer im hessischen
Wirtschaftsministerium gearbeitet.
Das SPD-Mitglied Kurth haette seinen beiden Amtszeiten als
Leiter der Bundesnetzagentur gerne eine dritte
hinzugefuegt. Das Bundeswirtschaftsministerium, zu dem die
Regulierungsbehoerde formal gehoert, besetzte den Posten
jedoch mit Jochen Homann. Bislang arbeitete Homann als
beamteter Staatssekretaer im Bundeswirtschaftsministerium.
Homann, der in den 80er Jahren als Redenschreiber fuer die
Bundeswirtschaftsminister Helmut Haussmann und Martin
Bangemann (beide FDP) taetig war, ist parteilos, gilt
jedoch als CDU-nah. Er trat sein neues Amt am 1. Maerz
an."
Soweit die Meldung des WDR ueber den neuen Praesidenten der
Bundesnetzagentur, der nun auch fuer den Amateurfunkdienst
zustaendig ist.
NACHTAUSSENDUNG
(rps) Die Ausbreitungsbedingungen werden wieder besser. Wir
erinnern noch einmal an unsere Nachtaussendung: Jeden
Sonntagabend um 23 Uhr Ortszeit senden wir HamRadio 2day in
der Naehe von 3750 kHz im Achtzigmeterband. Standort der
Sendeanlage ist Moenchengladbach.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3- und AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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