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HF1BKM > BERICHTE 19.10.11 16:03l 154 Lines 9374 Bytes #999 (999) @ DL
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Teil 2/4
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Zur Verdeutlichung hier eine Extrembetrachtung:

Werden mehrere Richtantennen zu einer Antennengruppe zusammengeschaltet 
- beispielsweise 4 Stueck 5 Elemente-Yagis mit jeweils 9 dBd Antennengewinn,
erzielen diese bei fachgerechtem Aufbau (mindestens 1 Wellenlaenge ueber
Grund, mindestens eine halbe Wellenlaenge von einander entfernt), etwas 
weniger als die vierfache Gesamtstrahlungsleistung und damit insgesamt 
maximal etwa 15 dBd. Da mit dieser all die Jahre bis jetzt fuer jeden CB-
Funker legalen Massnahme die Antennenwirkflaeche vervierfacht wurde, ist
logischerweise auch die Flaeche, aus der die Antennengruppenschaltung nun
ihre HF-Energie bezieht bzw. ueber sie sendet, viermal so gross und an keinem
Punkt unter dem Antennenfeld die Feldstaerke bzw. die Strahlungsdichte auch
nur annaehernd so gross, wie ueber den - hier unzulaessigen - Bezug auf den
isotropen Strahler (punktfoermige Strahlungsquelle) bei der
Sicherheitsabstandsberechnung ueber die EIRP errechnet bzw. unterstellt wird.
Der Flächenunterschied der verwendeten Antennen in der Praxis zum
Punktstrahler
ist für eine Feldbetrachtung schlicht viel zu groß und im gleichen Maße der 
sich aus der falschen Bezugnahme resultierenden Berechnung des fiktiven
Sicherheitsabstandes viel zu weit von der Realität entfernt. Rein
rechentheoretisch würde sich ergeben: ERP des gesamten Antennenfeldes
bei 4 Watt Speiseleistung und 15 dBd Antennengewinn = 126 W ERP entsprechend
207 W EIRP. Praktisch wird aber nur jede einzelne der 4 Richtantennen, die zu
einer Antennengruppe zusammengeschaltet worden sind, mit maximal 1 Watt
Speiseleistung=Wirkleistung versorgt. Und mehr kann dann die einzelne
Richtantenne auch nicht abstrahlen. 

Es wird also durch mehrfaches und hier unzulaessiges Bezugnehmen auf das
Kugelstrahlermodell und mehrfaches Abweichen bei den Berechnungen zum
Sicherheitsabstand von den realen Feldstaerkeverteilungen gerade im Nahfeld
der Antennen eine unzulaessig weit von der Realitaet abweichende und irreal
weit zur sicheren Seite hin uebertriebenes Sicherheitsabstandsergebnis
ermittelt. Aber selbst das haelt der CB-Funker immer noch problemlos ein.
Auf den Personenschutzgrenzwert von 27,5 V/m bezogen wuerde man hier in einer
Standortbescheinigung einen Sicherheitsabstand von 2,87 m ausweisen, der aber
voellig uebertrieben ist, weil die tatsaechliche Antennenwirkflaeche um ein
mehrtausendfaches von derjenigen des bei der Berechnung als Bezug verwendeten
Punktstrahlers abweicht. Eine derart vereinfachte Berechnung ist voellig
wertlos, weil realitaetsfern. Im CB-Funk entpuppt  sich deslhalb der
komplette Aufwand fuer die Standortbescheinigung als pure Verwaltungschikane,
die kein Mensch braucht oder will und die darueber hinaus auch dem
Sicherheitsbeduerfnis nicht wirklich dient. Sie hat damit bestenfalls
Alibifunktion und muss von mir als Abzocke der BNetzA bezeichnet werden.

Ich halte fest: Personenschutzgrenzwerte werden beim CB-Funk bei einer
fachgerecht aufgebauten und mit der maximal erlaubten Geraetesendeleistung
gespeisten Antenne an keiner Stelle ueberschritten, auch nicht in
unmittelbarer Strahlernaehe. Ist die Antenne nicht hoch genug ueber Grund
installiert, sinkt automatisch der Antennenwirkungsgrad und Antennengewinn,
weil, je naeher die Antenne dem Erdboden kommt, aufgrund der Eindringtiefe
der elektromagnetischen Wellen in den Erdboden und gleichzeitig die
Rueckwirkung ueber das reaktive Nahfeld staerker wird, gleichzeitig die
Anpassung der Antenne schlechter wird und folglich mehr Leistung zusaetzlich
zu den anderen negativen Effekten zum Sender zurueckreflektiert und
demzufolge nicht mehr abgestrahlt wird. Funker werden solche Situationen mit
aller Macht vermeiden und ihre Antennen moeglichst fachgerecht installieren.
Damit ist hier aber gleichzeitig der Nachweis erbracht, dass im CB-Funk-
Bereich eine Standortbescheinigung immer ueberfluessig, damit nutzlos sowie
verzichtbar ist und nur ein kostentraechtiger Papiertiger von der
Bundesneppagentur aufgebaut wurde. Einen anderen Eindruck, als von dieser
Behoerde erfolgreich geneppt worden zu sein, kann sich einem Fachmann in 
Sachen Nachrichtentechnik mit Schwerpunkt Hochfrequenztechnik nicht 
erschliessen, falls diese Fehlregulierung, die quasi ein Verbot von
Richtantennen oder ueberhaupt Antennen mit Gewinn bewirken wuerde, 
Bestandskraft erhaelt.

Zurueck zu den Herzschrittmachern:  

Die CETECOM hatte 2002 alle verfuegbaren HSM-Modelle bezueglich iher 
Stoerstrahlungsfestigkeit messtechnisch ueberprueft und darunter war bereits
damals kein Modell mehr, welches unter einer Feldstaerke von 98 V/m - der
Personenschutzgrenzwert liegt im Kurzwellenbereich bei 27,5 V/m - in seiner
Funktion gestoert werden konnte. Weil aber die Batterie in den HSM nur 
durchschnittlich 7 Jahre haelt und damit spaetestens nach dieser Zeit der HSM
wieder ausgetauscht werden muss, kann heute kein HSM mehr im Einsatz sein, 
der noch die fuer die 10 Watt-EIRP-Grenze als Erfordernis einer
Standortbescheinigung viel zu niedrig von der Politik definierte Grenze und
den damit bedingten Verwaltungsaufwand erforderlich macht. Hier werden nur
nutzlose Kosten verursacht, waehrend fuer den Personenschutz dieser Aufwand
bereits fuer Strahlungsleistungen ab 10 Watt EIRP durch nichts zu
rechtfertigen ist.

Korrigieren Sie diesen Wert fuer die Erforderlichkeit einer 
Standortbescheinigung in allen gesetzlichen Regelwerken auf 100 Watt ERP !

Alleine dadurch wuerde ein Grossteil des als reiner Papiertiger in den
Amtsstuben verschimmelnden Datensammelwerkes schlicht ueberfluessig werden.
Die Mobilfunkbetreiber der Handynetze koennten eine sinnvolle
Netzverdichtung, die heute aus Kostengruenden oft unterbleibt und eine
geringere Strahlenbelastung und laengere Akkulaufzeit der Handynutzer zur
Folge haette, viel effizienter umsetzen. Denn der Verwaltungsaufwand fuer die
Standortbescheinigung und die Folgekosten fuer die Allgemeinheit, die
zahlreichen Stunden der Standortplanung mit fachlich nicht kompetenten
Gespraechspartnern aus den Staedten/Gemeinden und von den Profiteuren der
Mobilfunkkritiker (Baubiologen, Placebo verschreibenden Aerzte, 
Abschirmmaterialienverkaeufer, Wuenschelrutenkomiker etc.) aufgehetzen und
verunsicherten, vornehmlich aelteren Menschen, die sich dann in 
Buergerinitiativen versammeln und gegen alles protestieren, was irgendwie mit
Funk zu tun hat, treiben die Folgekosten sinnlos in die Hoehe. Somit auch die
Kosten fuer den Tetra-Funk der Behoerden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben und darueber hinaus insbesondere die Kosten fuer die
Behandlung der Scheinkranken aufgrund der ihnen aus den Sprachrohren der
1. Generation-Mobilfunk-Panikkritiker eingefluesterten Wewehchen, welche
infolge der "hinterfotzigen Funkstrahlung" in deren Behauptungen ins Blaue
hinein angeblich entstehen wuerden. 

Aufgrund der veroeffentlichten Standortdaten der Funksender werden Vermieter
von Basisstationen der Handynetze, aber natuerlich auch Funker oeffentlich
angeprangert und diffamiert.

Wo bitte bleiben die Heerschaaren von Mobilfunkvergifteten, die wir dann
schon lange in den Statistiken haben muessten, wenn auch nur ein Fuenklein
Wahrheit in den Botschaften der Mobilfunk-Panikkritiker entdeckbar waere?  

In Katastrophensituationen etwa bei Ueberschwemmungen funktioniert dann
oftmals weder das leitungsgebundene Telefonnetz, noch die Handynetze
(Stromabschaltungen), die BOS-Frequenzen sind ueberlastet und die CB-Funker
werden "wegreguliert". Das kann nicht der Sinn der steuerfinanzierten 
Behoerde, der Sie vorstehen, sein! Die Kosten bezueglich Tetra-Funk sind
schon heute explodiert und eine weitere - hier ueberfluessige Behoerde - 
wurde geschaffen. Im Katastrophenfall ist das beste Funksystem das, welches
der Buerger selbst betreibt, naemlich CB-Funk und Amateurfunk und welches
dann auch tatsaechlich funktioniert. Wenn bei einem Ueberschwemmungsszenario
wichtige Informationen fuer die Einsatzkraefte zu spaet den Organisationsstab
erreichen (weil wegen nicht funktionierender Handy/Telefonnetze und eines
Funkloches im Einsatzgebiet beim BOS-Funk dann Melder zu Fuss/mit dem Rad/mit
dem Auto ueber dann viele Umwege weitergeleitet werden muessen, kommen 
wichtige Informationen haeufig dort zu spaet an und die Schaeden werden
schnell um Millionenbetraege hoeher. 

Es sollte nicht noch einmal vorkommen, dass, so wie 1988 durch Burkhard P.
Heid (der im November 2005 ebenfalls persoenlich bei der DFA-Delegation in
Mainz zugegen war) beim damaligen Fernmeldeanlagengesetz der Instanzenweg 
ausgeschoepft und bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen werden muss, 
um den teils recht fehlertraechtigen und rechtswidrigen
Begrenzungsregulierungen durch die Bundesnetzagentur begegnen zu koennen.

Sehr geehrter Dr. Roesler, ich setze da auf Ihre Vernunft und daraus
resultierend auf die noetigen Sachentscheidungen! Seinerzeit hatte das
Bundesverfassungsgericht das Fernmeldeanlagengesetz fuer nichtig erklaert.
Sprueche vor Gericht wie etwa "Wenn wir das so sagen, dann ist das so" - wie
in der Vergangenheit von Beamten des frueheren BAPT/FTZ getaetigt - 
beeindrucken in aller Regel einen Richter wenig.

Regulierung muss sein, aber Ueberregulierung muss vermieden werden!

weiter im Teil 3
 


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