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HF1BKM > BERICHTE 19.10.11 15:03l 180 Lines 10144 Bytes #999 (999) @ DL
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Teil 4/4
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Den Sicherheitsinteressen aller Buerger wird mit uebertriebenem 
Verwaltungsaufwand jedenfalls nicht entsprochen. Herzschrittmacher sind 
mittlerweile so stoerungssicher, dass sogar Handys von dessen Traegern
mitgefuehrt und ganz normal benutzt werden koennen, wenn sie auch nicht
unbedingt in der Brusttasche getragen werden sollen. 

Strahlungsleistungen bei Sendeantennen sind immer nur fuer einen Vergleich
von verschiedenen Sendeantennen bezueglich des Empfangsergebnisses im 
Fernfeld der Sendeantenne - also sehr viele Wellenlaengen von dieser 
entfernt -  wo die Sendeantenne bei geringen Betrachtungsfehlern tatsaechlich
wie eine punktfoermige Strahlungsquelle erscheint, gedacht. 

Strahlungsleistungen geben nicht die tatsaechlich von der Antenne
abgestrahlte Wirkleistung an, sondern lediglich den Wert, mit welchem die
verglichene Referenzantenne (in der Praxis: Lambda/2-Dipol, Angabe dann in
Watt ERP) gespeist werden  m u e s s t e, um am Betrachtungsort im Fernfeld
und weit weg von der Sendeantenne dieselbe Strahlungsdichte, welche die 
verwendete Richtantenne erreicht, erzielen zu koennen. Im Nahbereich der
Sendeantennen ist der Kugelstrahler (isotroper Strahler) als 
Vergleichsantenne fuer Sicherheitsabwaegungen generell ungeeignet. Zur 
Sicherheitsabstandsberechnung dient aber exact die auf den Kugelstrahler 
bezogene Strahlungleistung EIRP. Die in der Praxis eingesetzte Antenne hat 
hierfuer aber im CB-Funk immer eine viel zu grosse Antennenwirkflaeche, ueber
die sie ihre Hochfrequenzenergie in den sie umgebenden Raum abstrahlt. Aus 
diesem Sachverhalt resultieren viel zu hohe Feldstaerken als Grundlage fuer 
die Sicherheitsabstandsermittlung, die aber die praktisch verwendete Antenne
nicht annaehernd im reaktiven Nahfeld (reicht vom Strahler bis etwa zu einer
sechstel Wellenlaenge davon entfernt) erreicht.  Der Bezug auf die virtuelle
Rechenbezugsantenne, dem Kugelstrahler oder auch isotroper Strahler genannt,
wird umso fehlerbehafteter, je niedriger die Sendefrequenz und demzufolge je
groesser die Wellenlaenge und in der zwanglaeufigen Folge davon die wirksame
Antennenflaeche der Sendeantenne wird. 

Was bei 900 MHz durchaus noch Sinn macht, ist bei 27 MHz bereits Unfug. 

Offensichtlich ist aber die BNetzA bereits in ihren Definitionen der 
technischen Begriffe schon ueberfordert, weil diese den englischen Begriff 
"Effective Radiated Power" fuer eine deutsche Fachbehoerde fatal falsch mit
"Effektiver Strahlungsleistung" mit Bezug auf den Lambda-Halbe-Dipol in der
Amateurfunkverordnung (in Paragraph 2, (8)) uebersetzt. Dieser Fehler 
entstand aufgrund der Fehlinterpretation der physikalischen Sachlage durch 
die BNetzA und hat seinen Ursprung in der Fachliteratur. Dort wird ebenfalls 
falsch von "Effective Radiated Power" anstatt korrekt von "Equivalent 
Radiated Power" gesprochen. Im CB-Bereich wird hingegen im Amtsblatt wieder
korrekt von aequivalenter Strahlungsleistung gesprochen. Funktioniert hier 
die interne Kommunikation der BNetzA nicht oder macht da jeder was er will, 
keiner was er soll aber alle zusammen viel Mist?

Effektivleistung oder die Kurzform davon Leistung bezeichnet in der gesamten
Elektrotechnik definitionsgemaess immer die Wirkleistung, die auch eine der
Leistungsangabe in Watt entsprechende Waermewirkung erzeugt. Der Begriff 
Effektivleistung=Wirkleistung ist damit eindeutig besetzt und kann nicht 
gleichzeitig an anderer Stelle der Elektrotechnik sinnentstellend verwendet 
werden, so wie das die BNetzA in der Amateurfunkverordnung in ihrem Punkt 8 
der Begriffsbestimmungen im Paragraph 2 macht. Eine Antenne kann niemals mehr
Leistung abstrahlen, als ihr zugefuehrt wird. Denn jede Antenne hat 
Wandlungsverluste bei der Wandlung eines Hochfrequenzstromes in ein 
elektromagnetisches Feld. Diese Wandlungsverluste sind nicht nur 
Waermeverluste der Antenne selber, sondern auch Strahlungsverluste 
insbesondere im reaktiven Nahbereich der Antenne, abhaengig davon, ob sich
dort absorbierende Materialien befinden.

Durch die Definition, dass ein Lambda-Halbe-Dipol (ist die in der Praxis
verwendete Referenzantenne, auf die sich alle Antennenvergleiche letztendlich
beziehen) dieselbe Leistung als Strahlungsleistung erzeugt, die ihr als 
Wirkleistung zugefuehrt wird, sind alle Wandlungsverluste unberuecksichtigt
gelassen worden. Zusaetzlich ist bei allen Antennen das Antennendiagramm nur
im freien Raum gueltig und somit deren Gewinnangaben ebenfalls nur dort. Weil
aber eben die von der Antenne (egal welcher) abgestrahlte Leistung um die 
Wandlungsverluste und um Absorbtionsverluste im reaktiven Nahfeld geringer 
ist, als die ihr zugefuehrte Leistung, kann die Gleichung ERP 
(Strahlungsleistung) = in die Antenne eingespeiste Leistung nur falsch sein.
Damit steht aber auch fest, dass 1 Watt Equivalent Radiated Power niemals die
Waermewirkung von 1 Watt haben kann, sondern nur eine geringere.

Fuer aus dem Personenschutz resultierende Sicherheitsaspekte ist 
ausschliesslich die abgestrahlte Wirkleistung relevant und eben nicht eine
auf das Empfangsergebnis im Fernfeld sehr weit weg von der Sendeantenne 
zurueckgerechnete Angabe der Strahlungsleistung der Sendeantenne.

Der englische Begriff "effective" meint im Zusammenhang mit Antennengewinn 
ganz bestimmt nicht lediglich den Wirkleistungsanteil der Strahlungsleistung,
wie das falsch gewaehlte Wort "Effective Radiated Power" suggeriert. Denn 
die Strahlungsleistung bei Sendeantennen ergibt sich aus der Speiseleistung 
(Wirkleistung am Antenneneingang) und deren Antennengewinn und ist damit 
zahlenmaessig bei Richtantennen mit Gewinn gegenueber der Referenzantenne 
immer groesser als die der Antenne zugefuehrte Leistung - hat aber keine
groessere Waermewirkung, sondern eine geringere. 

Folglich hat die Strahlungsleistung hierbei keinerlei Aussagekraft bezueglich
der tatsaechlich abgestrahlten Leistung der Richtantenne und damit natuerlich
auch nicht bezueglich Sicherheitsabstaenden beim Personenschutz.

Die Strahlungsleistung gibt nicht an, welche Leistung die verwendete Antenne 
tatsaechlich abstrahlt.

Aus diesem Grund ist die Strahlungsleistung, welche ueber einen 
Antennengewinn und der Speiseleistung der Antenne errechnet wird, im CB-
Bereich aufgrund der grossen Wellenlaenge und der grossen realen 
Antennenwirkflaechen beim sehr fehlertraechtigen Bezug auf den isotropen 
Strahler fuer Sicherheitsabstandsermittlungen fuer den Nahbereich um die 
Antennen voellig ungeeignet. Hier werden eigentlich nur nahezu irrelevante 
"Hausnummern" generiert. Der zu beachtende SAR-Grenzwert fuer den 
Personenschutz wird nicht erreicht.

In allen relevanten Amtsdokumenten/Gesetzen soll daher am besten nur die der
Antenne an ihrem Speisepunkt maximal zuzufuehrende Leistung definiert werden.
Will man bei Strahlungsleistungsangaben bei der Regulierung bleiben, so muss
im CB-Bereich die zulaessige Strahlungsleistungsangabe von 4 Watt ERP auf
100 Watt ERP (Equivalent Radiated Power) geaendert werden, damit im Grossen
und Ganzen der Bestandschutz fuer alle CB-Funker gewahrt bleibt (siehe meine
obige Vergleichsrechnung in der Extrembetrachtung mit 4 zusammengeschalteten
Richtantennen) und diese nicht unzulaessig per Regulierung kriminalisiert
werden.

Zur Information aller betroffenen Funker werde ich dieses an Sie gerichtete 
Schreiben und auch Ihre Antwort - um Transparenz herzustellen, die der 
Politik und den Regulierern offensichtlich so schwer faellt - oeffentlich
bekannt machen.


Zusammenfassung:

1. Die Bundesnetzagentur soll von Ihnen angewiesen werden, bei der 
   Regulierung fuer den CB-Funk im Frequenzplan / Frequenznutzungsplan / 
   allen diesbezueglich involvierten Regelwerken  anstatt 4 Watt als maximal
   zulaessige Strahlungsleistung 100 Watt Equivalent Radiated Power 
   einzusetzen. Oder generell 4 Watt Speiseleistung an einer beliebigen 
   Sendeantenne erlauben - so wie bisher auch. Zusaetzlich muss dann aber bei
   SSB mit aufgenommen werden, dass hier 12 Watt PEP in die Antenne
   eingespeist werden duerfen.

2. Alle entsprechenden Gesetze, die hier ebenfalls beruehrt werden, sind 
   ebenfalls bezueglich der genannten Strahlungsleistungsangabe nach oben zu
   korrigieren.

3. Die Bundesnetzagentur soll kuenftig keine Standortbescheinigungen mehr
   ausstellen, sondern die vom Antennenerrichter zu erstellende 
   Standortbescheinigung - diese muss zusaetzlich auch noch stark vereinfacht
   werden -  lediglich stichprobenartig pruefen.

4. Fachleute der Elektrotechnik, welche nur CB-Funk betreiben, duerfen 
   gegenueber den Funkamateuren nicht benachteiligt werden, indem die einen
   eine Selbsterklaerung fertigen duerfen, die anderen jedoch nicht, obwohl
   sie eine weitaus fundiertere Ausbildung als die meisten Funkamateure 
   haben. Wenn die Standortbescheinigung kuenftig von Fachkraeften der 
   Elektrotechnik/Nachrichtentechnik gefertigt wird, entfaellt dieses 
   Problem ohnehin.

5. Die Einsatzschwelle, ab der ueberhaupt eine Standortbescheinigung 
   erforderlich werden soll, soll von 10 Watt Equivalent Isotropic Radiated
   Power auf 100 Watt Equivalent Radiated Power angehoben werden, weil die
   Stoerungsschwelle der heute im Betrieb befindlichern Herzschrittmacher
   deutlich hoeher als bei der Einfuehrung der 10 Watt EIRP-Grenze fuer die
   Erforderlichkeit einer Standortbescheinigung ist. Die Herzschrittmacher
   waren damals der einzige Grund fuer die Einfuehrung der 
   Standortbescheinigung. Die Stoerschwelle fuer Herzschrittmacher liegt 
   beispielsweise im  CB-Funk-Frequenzbereich weit (> 98 V/m) ueber den 
   Personenschutzgrenzwerten (27,5 V/m) und eben nicht mehr deutlich 
   darunter, wie in den 1990ern. Eigentlich koennte die Standortbescheinigung
   fuer Funksendeanlagen mit Strahlungsleistungen unter 1 000 W ERP ohne 
   Sicherheitseinbussen komplett (zumindest in den meisten Frequenzbereichen)
   entfallen. 

Mit freundlichen Gruessen




Franz Hornauer, Vorsitzender CB-Verein Mangfalltal e.V.

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