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HF1BKM > BERICHTE 19.10.11 15:03l 180 Lines 10144 Bytes #999 (999) @ DL
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Teil 4/4
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Den Sicherheitsinteressen aller Buerger wird mit uebertriebenem
Verwaltungsaufwand jedenfalls nicht entsprochen. Herzschrittmacher sind
mittlerweile so stoerungssicher, dass sogar Handys von dessen Traegern
mitgefuehrt und ganz normal benutzt werden koennen, wenn sie auch nicht
unbedingt in der Brusttasche getragen werden sollen.
Strahlungsleistungen bei Sendeantennen sind immer nur fuer einen Vergleich
von verschiedenen Sendeantennen bezueglich des Empfangsergebnisses im
Fernfeld der Sendeantenne - also sehr viele Wellenlaengen von dieser
entfernt - wo die Sendeantenne bei geringen Betrachtungsfehlern tatsaechlich
wie eine punktfoermige Strahlungsquelle erscheint, gedacht.
Strahlungsleistungen geben nicht die tatsaechlich von der Antenne
abgestrahlte Wirkleistung an, sondern lediglich den Wert, mit welchem die
verglichene Referenzantenne (in der Praxis: Lambda/2-Dipol, Angabe dann in
Watt ERP) gespeist werden m u e s s t e, um am Betrachtungsort im Fernfeld
und weit weg von der Sendeantenne dieselbe Strahlungsdichte, welche die
verwendete Richtantenne erreicht, erzielen zu koennen. Im Nahbereich der
Sendeantennen ist der Kugelstrahler (isotroper Strahler) als
Vergleichsantenne fuer Sicherheitsabwaegungen generell ungeeignet. Zur
Sicherheitsabstandsberechnung dient aber exact die auf den Kugelstrahler
bezogene Strahlungleistung EIRP. Die in der Praxis eingesetzte Antenne hat
hierfuer aber im CB-Funk immer eine viel zu grosse Antennenwirkflaeche, ueber
die sie ihre Hochfrequenzenergie in den sie umgebenden Raum abstrahlt. Aus
diesem Sachverhalt resultieren viel zu hohe Feldstaerken als Grundlage fuer
die Sicherheitsabstandsermittlung, die aber die praktisch verwendete Antenne
nicht annaehernd im reaktiven Nahfeld (reicht vom Strahler bis etwa zu einer
sechstel Wellenlaenge davon entfernt) erreicht. Der Bezug auf die virtuelle
Rechenbezugsantenne, dem Kugelstrahler oder auch isotroper Strahler genannt,
wird umso fehlerbehafteter, je niedriger die Sendefrequenz und demzufolge je
groesser die Wellenlaenge und in der zwanglaeufigen Folge davon die wirksame
Antennenflaeche der Sendeantenne wird.
Was bei 900 MHz durchaus noch Sinn macht, ist bei 27 MHz bereits Unfug.
Offensichtlich ist aber die BNetzA bereits in ihren Definitionen der
technischen Begriffe schon ueberfordert, weil diese den englischen Begriff
"Effective Radiated Power" fuer eine deutsche Fachbehoerde fatal falsch mit
"Effektiver Strahlungsleistung" mit Bezug auf den Lambda-Halbe-Dipol in der
Amateurfunkverordnung (in Paragraph 2, (8)) uebersetzt. Dieser Fehler
entstand aufgrund der Fehlinterpretation der physikalischen Sachlage durch
die BNetzA und hat seinen Ursprung in der Fachliteratur. Dort wird ebenfalls
falsch von "Effective Radiated Power" anstatt korrekt von "Equivalent
Radiated Power" gesprochen. Im CB-Bereich wird hingegen im Amtsblatt wieder
korrekt von aequivalenter Strahlungsleistung gesprochen. Funktioniert hier
die interne Kommunikation der BNetzA nicht oder macht da jeder was er will,
keiner was er soll aber alle zusammen viel Mist?
Effektivleistung oder die Kurzform davon Leistung bezeichnet in der gesamten
Elektrotechnik definitionsgemaess immer die Wirkleistung, die auch eine der
Leistungsangabe in Watt entsprechende Waermewirkung erzeugt. Der Begriff
Effektivleistung=Wirkleistung ist damit eindeutig besetzt und kann nicht
gleichzeitig an anderer Stelle der Elektrotechnik sinnentstellend verwendet
werden, so wie das die BNetzA in der Amateurfunkverordnung in ihrem Punkt 8
der Begriffsbestimmungen im Paragraph 2 macht. Eine Antenne kann niemals mehr
Leistung abstrahlen, als ihr zugefuehrt wird. Denn jede Antenne hat
Wandlungsverluste bei der Wandlung eines Hochfrequenzstromes in ein
elektromagnetisches Feld. Diese Wandlungsverluste sind nicht nur
Waermeverluste der Antenne selber, sondern auch Strahlungsverluste
insbesondere im reaktiven Nahbereich der Antenne, abhaengig davon, ob sich
dort absorbierende Materialien befinden.
Durch die Definition, dass ein Lambda-Halbe-Dipol (ist die in der Praxis
verwendete Referenzantenne, auf die sich alle Antennenvergleiche letztendlich
beziehen) dieselbe Leistung als Strahlungsleistung erzeugt, die ihr als
Wirkleistung zugefuehrt wird, sind alle Wandlungsverluste unberuecksichtigt
gelassen worden. Zusaetzlich ist bei allen Antennen das Antennendiagramm nur
im freien Raum gueltig und somit deren Gewinnangaben ebenfalls nur dort. Weil
aber eben die von der Antenne (egal welcher) abgestrahlte Leistung um die
Wandlungsverluste und um Absorbtionsverluste im reaktiven Nahfeld geringer
ist, als die ihr zugefuehrte Leistung, kann die Gleichung ERP
(Strahlungsleistung) = in die Antenne eingespeiste Leistung nur falsch sein.
Damit steht aber auch fest, dass 1 Watt Equivalent Radiated Power niemals die
Waermewirkung von 1 Watt haben kann, sondern nur eine geringere.
Fuer aus dem Personenschutz resultierende Sicherheitsaspekte ist
ausschliesslich die abgestrahlte Wirkleistung relevant und eben nicht eine
auf das Empfangsergebnis im Fernfeld sehr weit weg von der Sendeantenne
zurueckgerechnete Angabe der Strahlungsleistung der Sendeantenne.
Der englische Begriff "effective" meint im Zusammenhang mit Antennengewinn
ganz bestimmt nicht lediglich den Wirkleistungsanteil der Strahlungsleistung,
wie das falsch gewaehlte Wort "Effective Radiated Power" suggeriert. Denn
die Strahlungsleistung bei Sendeantennen ergibt sich aus der Speiseleistung
(Wirkleistung am Antenneneingang) und deren Antennengewinn und ist damit
zahlenmaessig bei Richtantennen mit Gewinn gegenueber der Referenzantenne
immer groesser als die der Antenne zugefuehrte Leistung - hat aber keine
groessere Waermewirkung, sondern eine geringere.
Folglich hat die Strahlungsleistung hierbei keinerlei Aussagekraft bezueglich
der tatsaechlich abgestrahlten Leistung der Richtantenne und damit natuerlich
auch nicht bezueglich Sicherheitsabstaenden beim Personenschutz.
Die Strahlungsleistung gibt nicht an, welche Leistung die verwendete Antenne
tatsaechlich abstrahlt.
Aus diesem Grund ist die Strahlungsleistung, welche ueber einen
Antennengewinn und der Speiseleistung der Antenne errechnet wird, im CB-
Bereich aufgrund der grossen Wellenlaenge und der grossen realen
Antennenwirkflaechen beim sehr fehlertraechtigen Bezug auf den isotropen
Strahler fuer Sicherheitsabstandsermittlungen fuer den Nahbereich um die
Antennen voellig ungeeignet. Hier werden eigentlich nur nahezu irrelevante
"Hausnummern" generiert. Der zu beachtende SAR-Grenzwert fuer den
Personenschutz wird nicht erreicht.
In allen relevanten Amtsdokumenten/Gesetzen soll daher am besten nur die der
Antenne an ihrem Speisepunkt maximal zuzufuehrende Leistung definiert werden.
Will man bei Strahlungsleistungsangaben bei der Regulierung bleiben, so muss
im CB-Bereich die zulaessige Strahlungsleistungsangabe von 4 Watt ERP auf
100 Watt ERP (Equivalent Radiated Power) geaendert werden, damit im Grossen
und Ganzen der Bestandschutz fuer alle CB-Funker gewahrt bleibt (siehe meine
obige Vergleichsrechnung in der Extrembetrachtung mit 4 zusammengeschalteten
Richtantennen) und diese nicht unzulaessig per Regulierung kriminalisiert
werden.
Zur Information aller betroffenen Funker werde ich dieses an Sie gerichtete
Schreiben und auch Ihre Antwort - um Transparenz herzustellen, die der
Politik und den Regulierern offensichtlich so schwer faellt - oeffentlich
bekannt machen.
Zusammenfassung:
1. Die Bundesnetzagentur soll von Ihnen angewiesen werden, bei der
Regulierung fuer den CB-Funk im Frequenzplan / Frequenznutzungsplan /
allen diesbezueglich involvierten Regelwerken anstatt 4 Watt als maximal
zulaessige Strahlungsleistung 100 Watt Equivalent Radiated Power
einzusetzen. Oder generell 4 Watt Speiseleistung an einer beliebigen
Sendeantenne erlauben - so wie bisher auch. Zusaetzlich muss dann aber bei
SSB mit aufgenommen werden, dass hier 12 Watt PEP in die Antenne
eingespeist werden duerfen.
2. Alle entsprechenden Gesetze, die hier ebenfalls beruehrt werden, sind
ebenfalls bezueglich der genannten Strahlungsleistungsangabe nach oben zu
korrigieren.
3. Die Bundesnetzagentur soll kuenftig keine Standortbescheinigungen mehr
ausstellen, sondern die vom Antennenerrichter zu erstellende
Standortbescheinigung - diese muss zusaetzlich auch noch stark vereinfacht
werden - lediglich stichprobenartig pruefen.
4. Fachleute der Elektrotechnik, welche nur CB-Funk betreiben, duerfen
gegenueber den Funkamateuren nicht benachteiligt werden, indem die einen
eine Selbsterklaerung fertigen duerfen, die anderen jedoch nicht, obwohl
sie eine weitaus fundiertere Ausbildung als die meisten Funkamateure
haben. Wenn die Standortbescheinigung kuenftig von Fachkraeften der
Elektrotechnik/Nachrichtentechnik gefertigt wird, entfaellt dieses
Problem ohnehin.
5. Die Einsatzschwelle, ab der ueberhaupt eine Standortbescheinigung
erforderlich werden soll, soll von 10 Watt Equivalent Isotropic Radiated
Power auf 100 Watt Equivalent Radiated Power angehoben werden, weil die
Stoerungsschwelle der heute im Betrieb befindlichern Herzschrittmacher
deutlich hoeher als bei der Einfuehrung der 10 Watt EIRP-Grenze fuer die
Erforderlichkeit einer Standortbescheinigung ist. Die Herzschrittmacher
waren damals der einzige Grund fuer die Einfuehrung der
Standortbescheinigung. Die Stoerschwelle fuer Herzschrittmacher liegt
beispielsweise im CB-Funk-Frequenzbereich weit (> 98 V/m) ueber den
Personenschutzgrenzwerten (27,5 V/m) und eben nicht mehr deutlich
darunter, wie in den 1990ern. Eigentlich koennte die Standortbescheinigung
fuer Funksendeanlagen mit Strahlungsleistungen unter 1 000 W ERP ohne
Sicherheitseinbussen komplett (zumindest in den meisten Frequenzbereichen)
entfallen.
Mit freundlichen Gruessen
Franz Hornauer, Vorsitzender CB-Verein Mangfalltal e.V.
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