|
FFL0EV > DARC 26.04.22 14:16l 61 Lines 2821 Bytes #999 (7) @ BCMNET
BID : QW4FFLB0X_14
Read: FFL0EV GAST DHH841 DSE840
Subj: Update zu "Erhöhte Strahlungsleistung
Path: FFLB0X
Sent: 220426/1216z @:FFLB0X.#BAY.DEU.BCMNET [[FFL-B0X]] obcm1.07b6_bn2 LT:007
From: FFL0EV @ FFLB0X.#BAY.DEU.BCMNET (FFL e.v.)
To: DARC @ BCMNET
X-Info: Sent with login password
VHF/UHF/SHF-Referat
Update zu "Erhöhte Strahlungsleistung für Linkstrecken
automatisch arbeitender Stationen"
Im letzten Jahr wurde eine Absprache zur Erhöhung der
Strahlungsleistung für Linkstrecken getroffen und sowohl
über "DARC Aktuelles" als auch auf der Webseite des
VHF/UHF/SHF-Referats kommuniziert:
www.darc.de/der-club/referate/vus/automatische-stationen/.
Den DARC-Referenten für VHF/UHF/SHF, Jann Traschewski, DG8NGN,
haben in den vergangenen Wochen vermehrt Meldungen erreicht,
dass beantrage Leistungserhöhungen für Linkstrecken teilweise
oder ganz abgelehnt wurden.
Das VHF/UHF/SHF-Referat, die Bundesnetzagentur und die
militärische Frequenzkoordinierung sind der Sache nachgegangen.
Die besprochene Absprache beinhaltet den Zusatz, dass
Leistungserhöhungen "erst zur nächsten geplanten Verlängerung,
Änderung oder Erweiterung einer Genehmigung" beantragt werden
sollen. "Leider war meine Aussage hier nicht präzise genug, da
bei einer reinen Verlängerung oder einer Änderung/Erweiterung
(welche sich nur auf Frequenzen im primär zugewiesenen Bereich
des Amateurfunks bezieht) die Befristung der sekundär (durch
den Primärnutzer) zugeteilten Frequenzen beachtet werden muss",
informiert DG8NGN. "Der Zusatz besagter Absprache bezieht sich
also darauf, ob ein Antrag durch die Bundesnetzagentur dem
Primärnutzer aufgrund von Verlängerung/Änderung/Erweiterung
vorgelegt werden muss", so DG8NGN weiter.
Zuteilungen durch den Primärnutzer haben in der Regel eine
Laufzeit von 5 Jahren. In der Genehmigungsurkunde ist die
Befristung durch den Satz "Die Mitnutzung dieser Frequenzen ist
bis zum DD.MM.YYYY befristet gültig und muss erneut beantragt
werden." ersichtlich. Bei den betroffenen Ablehnungen müsste es
sich also um solche Anträge gehandelt haben, die ausschließlich
in einer "verfrühten" Verlängerung der Bestandsfrequenzen in dem
Amateurfunk sekundär zugewiesenen Frequenzbereich resultiert haben.
Unter "verfrüht" wird in diesem Fall größer 6 Monate Restlaufzeit
verstanden.
"Mir ist verständlich, dass dies für Antragsteller nur schwer zu
überblicken ist und ich bin daher froh, dass bei der zuständigen
Stelle der Bundesnetzagentur die Anträge auf die Besonderheiten
besagter Absprache geachtet wird, sodass idealerweise keine
Anträge entgegen der Absprache bei der militärischen Frequenz-
koordinierung landen werden", so DG8NGN. Das Referat hofft, mit
dieser Information für Aufklärung gesorgt zu haben.
Das VHF/UHF/SHF-Referat, die Bundesnetzagentur und die militärische
Frequenzkoordinierung stehen im Kontakt, um Erleichterungen im
Frequenzkoordinierungsprozess zu erarbeiten.
--
Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |