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FFL0EV > DARC     26.04.22 14:16l 61 Lines 2821 Bytes #999 (7) @ BCMNET
BID : QW4FFLB0X_14
Read: FFL0EV GAST DHH841 DSE840
Subj: Update zu "Erhöhte Strahlungsleistung
Path: FFLB0X
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VHF/UHF/SHF-Referat
Update zu "Erhöhte Strahlungsleistung für Linkstrecken 
automatisch arbeitender Stationen"

Im letzten Jahr wurde eine Absprache zur Erhöhung der 
Strahlungsleistung für Linkstrecken getroffen und sowohl 
über "DARC Aktuelles" als auch auf der Webseite des 
VHF/UHF/SHF-Referats kommuniziert: 
www.darc.de/der-club/referate/vus/automatische-stationen/. 
Den DARC-Referenten für VHF/UHF/SHF, Jann Traschewski, DG8NGN, 
haben in den vergangenen Wochen vermehrt Meldungen erreicht, 
dass beantrage Leistungserhöhungen für Linkstrecken teilweise 
oder ganz abgelehnt wurden.

Das VHF/UHF/SHF-Referat, die Bundesnetzagentur und die 
militärische Frequenzkoordinierung sind der Sache nachgegangen. 
Die besprochene Absprache beinhaltet den Zusatz, dass 
Leistungserhöhungen "erst zur nächsten geplanten Verlängerung, 
Änderung oder Erweiterung einer Genehmigung" beantragt werden 
sollen. "Leider war meine Aussage hier nicht präzise genug, da 
bei einer reinen Verlängerung oder einer Änderung/Erweiterung 
(welche sich nur auf Frequenzen im primär zugewiesenen Bereich 
des Amateurfunks bezieht) die Befristung der sekundär (durch 
den Primärnutzer) zugeteilten Frequenzen beachtet werden muss", 
informiert DG8NGN. "Der Zusatz besagter Absprache bezieht sich 
also darauf, ob ein Antrag durch die Bundesnetzagentur dem 
Primärnutzer aufgrund von Verlängerung/Änderung/Erweiterung 
vorgelegt werden muss", so DG8NGN weiter.

Zuteilungen durch den Primärnutzer haben in der Regel eine 
Laufzeit von 5 Jahren. In der Genehmigungsurkunde ist die 
Befristung durch den Satz "Die Mitnutzung dieser Frequenzen ist 
bis zum DD.MM.YYYY befristet gültig und muss erneut beantragt 
werden." ersichtlich. Bei den betroffenen Ablehnungen müsste es 
sich also um solche Anträge gehandelt haben, die ausschließlich 
in einer "verfrühten" Verlängerung der Bestandsfrequenzen in dem 
Amateurfunk sekundär zugewiesenen Frequenzbereich resultiert haben. 
Unter "verfrüht" wird in diesem Fall größer 6 Monate Restlaufzeit 
verstanden.

"Mir ist verständlich, dass dies für Antragsteller nur schwer zu 
überblicken ist und ich bin daher froh, dass bei der zuständigen 
Stelle der Bundesnetzagentur die Anträge auf die Besonderheiten 
besagter Absprache geachtet wird, sodass idealerweise keine 
Anträge entgegen der Absprache bei der militärischen Frequenz-
koordinierung landen werden", so DG8NGN. Das Referat hofft, mit 
dieser Information für Aufklärung gesorgt zu haben. 
Das VHF/UHF/SHF-Referat, die Bundesnetzagentur und die militärische 
Frequenzkoordinierung stehen im Kontakt, um Erleichterungen im 
Frequenzkoordinierungsprozess zu erarbeiten.

--

Quelle: https://www.darc.de/home/

 * Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet Radio übernommen *

Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de

 


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