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DHH841 > DCBO     01.11.11 20:54l 76 Lines 3615 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Schweiz: Betrieb von 80-Kanal-Geräten erlaubt, wenn...
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(01.11.11) Schweiz: Betrieb von 80-Kanal-Geräten möglich, wenn...

Update: Schweiz: Betrieb von 80-Kanal-Geräten erlaubt, wenn... 

Die Schweiz wird auch in Zukunft den Betrieb von umschaltbaren
80-Kanal-CB-Funkgeräten in ihrem Land gestatten, wenn sie nur auf den
zugelassenen Frequenzen betrieben werden. Dies ist der Tenor eine
brandaktuellen Antwort, welche das schweizerische "Bundesamt für Kommunikation"
(BAKOM) jetzt der Firma Alan Electronics mitteilte.

Die Firma Alan Electronics hatte unter anderem ihre neuen CB-Funkgeräte "AE
6790" und "AE 6891" beim BAKOM "notifiziert" - d.h. sie hat der Behörde
mitgeteilt, dass sie diese Geräte demnächst auf den Schweizer Markt bringen
möchte. (Eine solche "Notifizierung" muss jeder Hersteller vor der
Markteinführung eines neuen Funkgeräts in einem europäischen Land bei der
jeweiligen nationalen Fernmeldeverwaltung vornehmen.)

Das BAKOM antwortete, dass die Geräte wegen der Umschaltmöglichkeit auf die
deutschen Kanäle 41 bis 80 und die britischen "UK-Kanäle" nicht dem
schweizerischen "nationalen Frequenzzuweisungsplan" (Seite 38) entsprechen
würden. 

Ursprünglich hatte BAKOM daraus den Schluß gezogen, dass der Betrieb dieser
Geräte deshalb in der Schweiz nicht zulässig sei. Die Geräte dürften zwar auf
den Markt gebracht werden, der Hersteller müsse jedoch auf der Verpackung und
in den beigelegten Unterlagen deutlich sichtbar darauf hinweisen, dass sie in
der Schweiz nicht betrieben werden dürfen.

Jetzt muß der Hersteller klar darauf hinweisen, daß die Geräte nur in einer den
Schweizer Vorschriften resp. den CEPT-Vorschriften entsprechenden Ländernorm
betrieben werden darf, also maximal 40 Kanäle mit einer Sendeleistung von
maximal 4 Watt Träger bei AM und FM, sowie maximal 12Watt PEP bei AM (und
sofern das Gerät das kann) bei SSB.

Bei kombinierten PMR446/LPD-Geräten, gilt hingegen weiterhin ein Verbot. Sie
dürfen in der Schweiz nicht betrieben werden dürfen, weil der
LPD-Frequenzbereich in der Schweiz nicht erlaubt ist. 

Nach Bekanntwerden der Einschränkung hatte die DCBO mit dem Schweizer
Partnerverband SCBO Kontakt aufgenommen, die sich ihrerseits sofort mit dem
BAKOM in Verbindung setzten. Nach Auskunft der SCBO gibt es eine Absprache mit
dem BAKOM, die besagt, dass die Benutzung von CB-Multinormgeräten in der
Schweiz zulässig ist, solange eine in der Schweiz zulässige Norm eingestellt
ist. Deswegen konnte das Problem schnell und zügig aus der Welt geschafft
werden.

Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und umschaltbare
80-Kanal-Geräte während eines vorübergehenden Aufenthalts (weniger als ein
Monat) in der Schweiz betreiben möchten, sind von möglichen Betriebsverboten im
Moment ohnehin betroffen. Sie dürfen derartige Geräte nach wie vor auf Grund
der "multilateralen Vereinbarung" (Circulation Card) bis Ende 2012 in der
Schweiz auf den dort zugelassenen Kanälen betreiben.

Was danach sein wird, ist noch unklar. Sollte die Circulation-Card nicht
verlängert werden, müssten ausländische Besucher eine Schweizer Konzession
beantragen. Gespräche über eine Verlängerung der Regelung laufen noch.

- wolf - / Update: Henning Gajek

Die Firma Alan Electronics hat die aktuellen Antwortschreiben des BAKOM und
anderer Fernmeldeverwaltungen auf die Notifizierung ihrer Funkgeräte im
Internet veröffentlicht.

Geschrieben von Henning Gajek am 30.10.2011 

--

Quelle: http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=317

  * Mit freundlicher Genehmigung der DCBO ins Packet-Radio übernommen *

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