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DHH841 > DCBO     30.03.12 18:22l 117 Lines 5338 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Schweiz hebt Konzessionspflicht für CB-Funk auf
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Sent: 120330/1613z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
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Schade: Schweiz hebt Konzessionspflicht für CB-Funk ab 1.1.2013 auf.

Wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das Schweizer Pendant zur
deutschen Bundesnetzagentur der Schweizer CB Organisation (SCBO) auf Anfrage
bestätigte, wird die sogenannte "CB-Funkkonzessionspflicht" auch in der Schweiz
abgeschafft und zwar zum 01.01.2013.

Ab 1. Januar 2013 können folgende Frequenzbänder unter Einhaltung der dazu
aufgeführten Merkmale und Erläuterungen in der Schweiz konzessionsfrei genutzt
werden:

Im Frequenzband 26960 - 27410 kHz Geräte mit der Kennzeichnung "CEPT PR 27"
(gemäß Schweizer Norm RIR1102-01) mit maximal 4 W Sendeleistung (FM). 

Im Frequenzband 26960 - 27410 kHz Geräte mit der Kenn-zeichnung "DSB/SSB AM"
mit Doppelseitenband oder Einseitenband oder Amplitudenmodulation (AM) gemäß
Schweizer RIR1102-02 (entspricht ETS 300433) mit maximal 4 Watt, maximal 12 W
PEP (SSB) .

Die Befreiung dieser Funkanwendung von der Konzessionspflicht entspreche dem
allgemeinen internationalen Trend und sei in der Vergangenheit auch immer
wieder aus Kreisen der entsprechenden Frequenznutzerinnen und -nutzer gewünscht
worden, schreibt das BAKOM, wobei die Schweizer SCBO immer auf die Beibehaltung
der Konzessionspflicht Wert legte.

Als Folge der Befreiung von der Konzessionspflicht entfallen gleichzeitig die
bisherige Zuteilung bzw. Registrierung von Rufzeichen durch die
Konzessionsbehörde. 

Durch die Pflicht zur CB-Funk-Konzession gab es die ganzen Jahre immer recht
genaue Zahlen, wieviele CB-Funker angemeldet waren (die Dunkelziffer der nicht
gemeldeten Stationen soll über die Jahre extrem gering gewesen sein) woraus man
in etwa abschätzen konnte, wieviele davon aktiv sind. Viele CB-Funker waren
stolz auf ihr schweizweit einmaliges Rufzeichen wie z.B. "Rossi 77", wobei die
Zahl "77" für die (ehemalige) Telefoniedirektion stand, man wußte also genau,
daß "Rossi 77" im Bereich Thun (77) oder "Cordoba 62" im Bereich Basel (62) zu
Hause ist.

Datenfunk-Rufzeichen unklar

Das Datenfunk-Protokoll (Packet-Radio) verlangt hingegen ein 6-stelliges
Rufzeichen aus der international für die Schweiz gültigen Serie. Die künftige
Zuteilung beziehungsweise Registrierung dieser Rufzeichen ist zur Zeit noch
offen.

Keine Circulation Card mehr

Die auf einer multilateralen Vereinbarung basierende "CEPT-Circulation Card"
läuft per 31.12.2012 ab und wird in Absprache mit den bisher beteiligten
Verwaltungen nicht mehr erneuert. Für das Mitführen und Betreiben von
CB-Funkgeräten durch Schweizer Bürger ausserhalb der Schweiz gelten die jeweils
nationalen Vorschriften im Gastland. Für deutsche Gäste in der Schweiz gelten
dann neuen CEPT-Vorschriften mit maximal 40 Kanälen und 4 Watt bei AM/FM und 12
Watt PEP bei SSB. Das verwendete Geräte muß aber zertifiziert sein, die
Konformitätserklärung des Herstellers sollte sicherheitshalber mitgeführt
werden.

Schweizer "Betriebsfunk" auf 27 MHz auch konzessionsfrei

Interessantes Detail am Rande: Ab dem 1. Januar 2013 können folgende
Frequenzbänder unter Einhaltung der dazu aufgeführten Merkmale und
Erläuterungen in der Schweiz konzessionsfrei genutzt werden:

27420 - 27910 kHz "PMR" gemäß Schweizer Norm RIR0507-31 Professional
applications 

27800 - 27890 kHz "PMR" gemäß Schweizer Norm RIR0507-32 Public utilities
(police) 

27840 - 27930 kHz "PMR" gemäß Schweizer Norm RIR0507-33 Fire brigade
applications 

27450 - 27450 kHz "PMR" gemäß Schweizer Norm RIR0507-34 Rescue applications 

Schon bisher waren in der Schweiz Frequenzen im 27 MHz bereich oberhalb von
Kanal 40 für "Betriebsfunk" zugelassen, wurden aber in der letzten Zeit immer
weniger genutzt. Ob durch die Konzessionsfreigabe ein neuer "Quasi für
Jedermann Betriebsfunk" genutzt werden kann, wird man sehen. in jedem Fall
müssen für die Schweiz "zugelassene" (zertifizierte) Geräte verwendet werden
(etwa von ZODIAC) Für ausländische Besucher kommen diese Frequenzen somit in
der Regel mangels verfügbarer Geräte nicht in Frage.

Auch die Personensuchanlagen zwischen 26550 - 26910 kHz (entsprechen in etwa
den deutschen CB-Funk-Kanälen 41..80) sind jetzt allgemein genehmigt. Das
bedeutet aber nicht, daß die Schweiz damit (heimlich) die 
deutschen 80 Kanäle für den CB-Funk einführen wird, denn die dort zugelassenen
Personensuchanlagen (nach Schweizer Norm RIR 0506-21 mit 5 Watt ERP und 10 kHz
Kanalraster) können weiterhin in Betrieb 
bleiben und würden sich mit CB-Funkern auf diesen Kanälen gegenseitig stören.

Wem 27 Mhz zu unsicher sind, kann auf Personrufsysteme auf 449.800 - 449.900
MHz und 152.075 / 152.575 MHz (mit Rücksprechfunktion) ausweichen.

Offizielle Infos sind auf der Homepage des BAKOM im Infomailing Nr. 29
nachzulesen (http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/Newsletter/01315/03948/
03950/index.html?lang=de).

Im Gegensatz zu Deutschland bestehen in der Schweiz seit Jahren regelmäßige
Kontakte zur Fernmeldeverwaltungen, mindestens einmal im Jahr findet ein
offizielles Treffen statt, dessen Protokoll später im Internet veröffentlicht
wird. In Deutschland nachwievor ein Traum.

hg

Geschrieben von Henning Gajek am 30.03.2012 

--

Quelle: http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=351

  * Mit freundlicher Genehmigung der DCBO ins Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!
 


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